ProNobis Ingolstadt gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roman Schiele seit 8.3.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Der Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hollerhaus ProService GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Hollerhaus ProService GmbH hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist im Amtsgericht Ingolstadt unter HR B 3822 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 I HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 I HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB acht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I 2 HGB) vorgenommen. Im einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstandes nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem § 253 II HGB mit zehn Jahren angenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 Euro bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vom 01.01.2008 bis 31.12.2012 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro ein Sammelposten gebildet, der über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben wird. Bei Gegenständen des Anlagevermögens, die von nachrangiger Bedeutung sind, wurde der Festwertansatz gem. § 240 Abs. 3 HGB gewählt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung der erforderlichen Einzelwertberichtigungen angesetzt. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen wurde gem. § 265 Abs. 5 S. 2 HGB gebildet und vermindert um den jährlichen Auflösungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. IV. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen mit 951,12 EUR auf den Gesellschafter. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 6.555,41 EUR eine Restlaufzeit > 1 Jahr Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR. Das Stammkapital ist voll einbezahlt. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen beinhaltet die Zuwendungen für die Ausstattung des Bistro Holler. Diese Zuschüsse werden ratierlich entsprechend der Nutzungsdauer des Inventars aufgelöst. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 45,6 aufgelöst. Diese sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen entfallen mit TEuro 4,5 auf die Kosten für den Jahresabschluss 2019, mit TEuro 1,0 auf Kosten der Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen und mit TEuro 46,1 auf Personalkosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enfallen in voller Höhe auf ein Bankdarlehen, dessen Restlaufzeit mehr als 5 Jahre beträgt. Das Darlehen ist durch selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Hiervon entfallen 7.121,66 EUR auf den Gesellschafter. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist in Höhe von Euro 298.433,67 ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen enthalten. Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten entfällt größtenteils auf Zuschüsse betreffend das Geschäftsjahr 2020. V. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch Herrn Roman Schiele. Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Die Gesellschaft ist aufgrund des Abschlusses von Miet- und Leasingverträgen Verpflichtungen eingegangen. Davon sind innerhalb eines Jahres fällig:
Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 2019 bei der Hollerhaus ProService GmbH 41 Arbeitnehmer beschäftigt. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von Euro 214.189,84 aus. Nach Ansicht der Geschäftsführung steht dieser Feststellung eine Fortführung des Unternehmens jedoch nichts entgegen, da der Gesellschaft die hierfür notwendigen Finanzmittel durch den Gesellschafter als Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Der Gesellschafter hat hinsichtlich seiner Darlehensforderung einen Rangrücktritt erklärt, weshalb die buchmäßige Überschuldung beseitigt ist. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor:
Ingolstadt, den 18.12.2020 Hollerhaus ProService GmbH Geschäftsführung gez. Roman Schiele sonstige Berichtsbestandteile
Hollerhaus ProService GmbH Geschäftsführung gez. Roman Schiele Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020 festgestellt. |
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