EKUPAC
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.650,50 |
24.236,50 |
| I.
Sachanlagen |
18.650,50 |
24.236,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.686,70 |
149.839,07 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
32.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.266,67 |
23.544,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.420,03 |
94.295,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.190,86 |
1.366,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.528,06 |
175.441,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.441,06 |
27.663,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.663,41 |
-861,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.222,35 |
-3.525,30 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
6.715,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.587,00 |
141.062,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
60.587,00 |
141.062,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.528,06 |
175.441,68 |
Anhang
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich,
wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des
Handelsgesetzbuches.
1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung.
1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
1.1.1 Gliederung (§ 265 I S.2)
1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 II Nr. 1)
1.2.1.1 Bilanzierungsmethoden (§ 246 - §
251)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
2. Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 gebildet worden.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungsmethoden sind beibehalten worden.
1.2.1.2 Bewertungsmethoden
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
5.Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG
(volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter
bis 410,00 Euro im Jahr der Anschaffung) wird in vollem
Umfang Gebrauch
gemacht. Die Anschaffungswerte werden im
Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang
ausgewiesen. Wirtschaftsgüter über 410,00 wurden
aktiviert und über ihre vorgeschriebene
normative Nutzungsdauer abgeschrieben.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht
vorgenommen worden.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
6. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt
worden.
7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten beinhalten sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von 60.587,00 € mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3. Sonstige Angaben
3.1. Organe (§ 285 Nr. 10)
Geschäftsführerin Ingrid Janßen
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln
3.2. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis wie folgt zu verwenden:
Der Bilanzverlust in Höhe von € 7.222,35
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Geschäftsführerin im Berichtsjahr war
alleinvertretungsberechtigt.
Der Geschäftsführerin, Frau Ingrid
Janßen, wird für das Geschäftsjahr 2010
Entlastung erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2011 festgestellt.
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