Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 5842
Eingetragen
3.12.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieHerstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
Gegenstand
Die Herstellung, der Einbau und der Vertrieb von IT-Dienstleistungen.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Thomas-Martin Heise
seit 3.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heise-Computer GmbH

Butzbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

12250,00

12250,00

B. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

10849,00

14402,00

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2000,00

2000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3381,09

4581,76

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3196,03

1270,49

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

156,17

E. Nicht durch eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

0,00

Summe Aktiva

31676,12

34660,42



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

21266,45-

19654,86-

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

3544,00

1611,59-

VI. Sonstige Rückstellungen

1500,00

0,00

B. Verbindlichkeiten

1.gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

0,00

11259,50

2.aus lieferungen und Leitungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

12332,65

908,95

3. sonstige Verbindlichkeiten

davon gegenüber
Gesellschaftern
Euro 10106,04
(Euro 17108,91)

davon aus Steuern
Euro 124,26(Euro 1649,51)

davon mit einer Restlaufzeit

bis zu ein Jahr Euro 459,88

10565,92

18758,42

Summe Passiva

31676,12

34660,42

ANHANG

A. Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

III. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Geschäftsführungsorgane

A.
Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen
der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5)
Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang im Jahr der Anschaffung dargestellt, § 6 Abs. 2 EStG. Für die Zeit vom 1.1.2008 bis zum
31.12.2009 wurden Vermögensgegenstände deren Anschaffungskosten 150,00 EUR
nicht übersteigen im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für ermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Die im Geschäftsjahr 2010 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in der Bilanz in einem Davon-Vermerk dargestellt. Besicherungen für die Verbindlichkeiten sind keine bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Thomas Heise, Butzbach, Verbindlichkeiten in Höhe von 10T EUR. Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestanden nicht.

2)
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den
"sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Eine Verzinsung erfolgte nicht.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

Ein Firmenwert nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB ist nicht vorhanden.

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

III. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Thomas Heise, Butzbach, geführt.

Butzbach im Dezember 2011

Thomas Heise

 

Thomas Heise

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2011

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

16 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.