HZ
HAUSBAUGESELLSCHAFT mbH
Seelze
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
815.455,00 |
1.033.288,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
815.404,00 |
1.033.237,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
722.052,56 |
1.688.268,23 |
| I.
Vorräte |
21.469,26 |
944.854,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.208,90 |
186.277,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
583.374,40 |
557.136,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.504,00 |
2.916,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.540.011,56 |
2.724.472,23 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.196.825,01 |
1.268.188,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
996.825,01 |
1.068.188,04 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
7.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
336.186,55 |
1.448.784,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.540.011,56 |
2.724.472,23 |
Anhang zum 31. Dezember 2019
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB
gegliedert.
Der Grundsatz der Darstellungs- und
Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
i. S. d. § 276 HGB und für die Anhangangaben nach
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 800,00
werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Forderungen und übrigen Gegenstände des
Umlaufvermögens sind zum Nennwert bewertet.
Darüber hinaus gehende wertmindernde Umstände,
die eine Abwertung des Bestandes oder
Einzelwertberichtigungen erforderlich machen, sind nicht
erkennbar.
Der Wertansatz der
sonstigen Rückstellungen erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlungsbetrag.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie
den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung und Periodenabgrenzung. Das
Niederstwertprinzip bzw. das Höchstwertprinzip wird
beachtet.
3.
Erläuterungen zur Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Forderungen haben bis auf die Darlehnsforderungen
und die Instandhaltungsrücklage aus Vermietung und
Verpachtung eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen für
Abschlusserstellungskosten (TEuro 6) und für
ausstehende Rechnungen von Subunternehmern (TEuro 1).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
|
gesamt
TEuro
|
davon bis zu 1 Jahr
TEuro
|
davon mehr als
1 Jahr
TEuro
|
davon mehr
als
5 Jahre
TEuro
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
- gg. Kreditinstituten
|
288
|
0
|
0
|
288
|
- aus Liefg. u. Leistg.
|
8
|
8
|
0
|
0
|
- sonstige Verbindlk.
|
40
|
40
|
0
|
0
|
gesamt
|
336
|
48
|
0
|
288
|
4.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3 HGB) aus
Dauerschuldverhältnissen wird in Zukunft
voraussichtlich TEuro 39 p. a. betragen.
Weitere wesentliche außerbilanziellen
Geschäfte, deren Risiken und Vorteile ebenfalls im
Anhang darzustellen wären, haben im Geschäftsjahr
nicht vorgelegen.
Angaben zum Beschäftigungsstand
Das Unternehmen beschäftigte im
Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2019
durchschnittlich 2 Mitarbeiter.
Namen der Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr
Herr Holger Zimdars
Haftungsverhältnis nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse
nach § 251 HGB insoweit, als dass
Gewährleistungsverbindlichkeiten in Höhe von
TEuro 7 bestanden haben.
Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Nachtragsbericht
Vorgänge oder Ereignisse von besonderer
Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres
nicht ergeben.
Seelze , den 26. Juni 2020
gez. Holger Zimdars
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2020 festgestellt.
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