EST Elektro-Systemtechnik GmbH

Papenreye 51, 22453 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 93445
Vorher
LINEAL Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
12.4.2005
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikEinzelhandel mit TelekommunikationsgerätenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
der Verkauf und die Installation von Telekommunikationsanlagen und Datennetzen (DV-Netzen).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lars Voß
seit 21.3.2024
Prokura
Jens Voß
seit 8.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Claudia Voß
Delingsdorf
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EST Elektro-Systemtechnik GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 127.050,00 72.823,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 1.096,00 1.015,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 112.421,05 129.458,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 354.357,22 389.381,46
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 231,51 231,51
SUMME Aktiva 595.155,78 592.910,57

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 343.063,50 0,00
III. Bilanzgewinn 0,00 327.358,12
IV. buchmäßiges Eigenkapital 368.063,50 352.358,12
B. RÜCKSTELLUNGEN 167.925,58 151.001,03
C. VERBINDLICHKEITEN 59.166,70 89.551,42
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 23.023,20 / Vj: 44.186,76
SUMME Passiva 595.155,78 592.910,57

Anhang

Der Jahresabschluss der "EST Elektro-Systemtechnik GmbH", Hamburg wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

§ 264 HGB

Absatz 1a:

Firmenname laut Registergericht: EST Elektro-Systemtechnik GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: 23.05.2005
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Register-Nr.: 93445

Absatz 2 Satz 2:

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist das Unternehmen eine kleine Kapitalgesellschaft.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

II. Allgemeine Angaben zum Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

II. 1. Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung § 265 HGB

Absatz 1:

Auf Grund der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nicht möglich.

Absatz 2 Satz 3

Auf Grund der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nicht möglich.

Absatz 2 Satz 4:

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Absatz 3:

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben:

Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte:

Forderungen sind in der Bilanz mit EUR 0,00. Darin enthalten: entfällt

Verbindlichkeiten sind in der Bilanz mit EUR 0,00. Darin enthalten:

Absatz 4:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Absatz 7:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 266 Abs. 1 S. 3 HGB nicht vorzunehmen.

III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertungsmethoden

III. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

§ 284 HGB

Absatz 2:

Satz 1

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden, soweit in dem Wirtschaftsjahr entwickelt, mit den Entwicklungskosten angesetzt.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde nicht aktiviert. (Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden (...) Jahre festgelegt.) entfällt

Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren sind:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und gemäß der steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskostenentfällt

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und die früheren Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Satz 2: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmetoden.

entfällt

Satz 3

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Satz 4

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Absatz 3:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

IV. Angaben zur Bilanz

Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas.

IV.1. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

§ 285 Nr. 13 HBG: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird in dem Zeitraum vom XXXX bis XXXX abgeschrieben. entfällt

II. Sachanlagen:

§ 277 Absatz 3 HGB Angaben zur ausserplanmäßiger Abschreibung

entfällt

III. Finanzanlagen

§ 277 Absatz 3 HGB Angaben zur ausserplanmäßiger Abschreibung

entfällt

IV.2. Weitere Aktivposten

§ 285 Nr. 20 HGB: Finanzinstrumente von Kreditinstituten

entfällt

§ 285 Nr. 25:HGB: Verrechnete Vermögensgegenstände

entfällt

§ 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber dem/den Gesellschafter/rn Claudia Voss bestehen folgende

Forderungen: 0 EURO

§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB:

Davon-Vermerk in der Bilanz

§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

§ 268 Abs. 6 HGB in Verbindung mit:§250 Abs. 3 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

§274 HBG:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

IV.3. Eigenkapital

§ 29 Absatz 4 GmbHG Angaben zu in anderen Gewinnrücklagen eingestellten Beträgen Ausweis in der Bilanz

IV.4. Rückstellungen

§ 285 Nr. 24 HGB: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht ausgewiesene Rückstellungen für laufende Pensionen(Altzusagen)

entfällt

Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG

entfällt

Art. 67 Absatz 4 EGHGB: Überdeckung aufgrund nicht aufgelöste Rückstellungen nach BilMoG

entfällt

IV.5. Verbindlichkeiten

§ 285 Nr. 1 HBG: Angaben zu Verbindlichkeiten

a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

nur der Restbetrag ist anzugeben(die erste 5 jahre sind herauszurechnen)

entfällt

b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

Art der Verbindlichkeit Form der Sicherung
Z. Bsp.: Kontokorrent Bürgschaft

§ 285 Nr. 2 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

§ 285 Nr. 3 Buchstabea HGB: Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind:

Art der Verplichtung Dauer der Verpflichtung Betrag/Jahr
Miete Raum 5 Jahre 14.940,00
Miete Maschienen 5 Jahre 22.471,00

Z. Bsp.: Miete 5 Jahre 6.500,00

§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Betrag
in EUR
Zins Laufzeit
in Jahren
Tilgung Erlaß
- Geschäftsführung - Vorschuß
- Kredit
- Aufsichtsrat/Beirat - Vorschuß
- Kredit

Haftungsverhältnisse wurden zugunsten der Geschäftsführer bzw. Mitglieder eines evtl. Aufsichtrsrat/Beirats nicht übernommen.

§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB:

Davon-Vermerk in der Bilanz

§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a HGB nicht vorzunehmen.

§ 42 Absatz 3 GmbHG: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber dem/den Gesellschafter/rn Claudia Voss bestehen folgende Verbindlichkeiten: 342,18 EURO

IV.6. Sonstige Passiva

§ 285 Nr. 26: bis 30 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

§ 285 Nr. 3 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 15 Bis 15 Buchstabe a:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG

Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

Nr. 17: bis 19:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 21 bis 22:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten

§ 254 HGB wird nicht angewandt.

V.

§ 285 Nr. 8 HGB:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

§ 285 Nr. 31 HGB: Betrag und die der Art der Einzelnen Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Grössenordnung oder Bedeutung:

§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB:

Davon-Vermerk in der Bilanz

§ 29 Absatz 4 Satz 2 GmbHG: Angaben zu in anderen Gewinnrücklagen eingestellten Beträgen

Davon-Vermerk in der Bilanz

VI. A

VI. 1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu bemerken:

Haftungsverhältnisse

EUR davon gesichet
EUR
- aus der Begebung und Übertragung von Wechseln 0 0
- aus Bürgschaften 0 0
- aus Wechsel- und Scheckbürgschaften 0 0
- Gewährleistungsverträge 0 0
- Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0 0
- Verpflichtungen betreffend der Altersversorgung EUR 0
- Verpflichtungen gegenüber verbundener Unternehmen EUR 0
- Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen EUR 0

VII. Sonstige Angaben

§ 285 Nr. 7 HGB: Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeinehmer: 6

§ 291 Absatz.2 Nummer 4 HGB Angaben zur Ausserplanmäßiger Abschreibung

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

Nr. 9 Buchstabea und b:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 10: bis 12

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 14: Konzernabschluss:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 14a: konzernabschluss:

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hamburg

Feststellung des Jahresabschlusses

 

30.06.2024

Gez.: Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

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