Reuschenberg GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.931,00 |
96.011,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.929,00 |
96.009,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.486,17 |
31.287,45 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
12.527,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.941,27 |
15.719,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.544,90 |
3.040,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
460,60 |
1.892,05 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
108.676,49 |
74.192,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
175.554,26 |
203.383,04 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
99.757,13 |
69.334,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.483,95 |
30.422,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
108.676,49 |
74.192,54 |
| B.
Rückstellungen |
2.300,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
173.254,26 |
201.183,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
175.554,26 |
203.383,04 |
Anhang
Reuschenberg GmbH
Krefeld
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss derReuschenberg GmbH, Krefeld
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Größenmerkmale der Reuschenberg GmbH
entsprechen denen einer kleinen Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur geleistete
Zahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Betrages
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sofern die
Tageswerte zum Bilanzstichtag über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 154.447,31 Euro.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
zum 31.12.2008
|
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
|
|
58.941,27
|
58.941,27
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
zum 31.12.2008
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5 Jahre
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
173.254,26
|
18.806,95
|
154.447,31
|
0,00
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
Organe
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| |
Karl-Heinz
Reuschenberg |
ausgeübter
Beruf: |
Gastronom |
Unterbilanz:
Die zum Bilanzstichtag bestehende Unterbilanz (Nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: 108.676,49 Euro)
wird durch einen bedingten
Forderungsverzicht/Rangrücktritt des Gesellschafters
Karl-Heinz Reuschenberg in Höhe von 108.676,49 Euro
seines Darlehens kompensiert. Zum Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung besteht danach keine Überschuldung.
|