Speed-Tortechnik GmbH
Bad
Honnef
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.774,00 |
6.851,00 |
| I.
Sachanlagen |
133.774,00 |
6.851,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
291.905,68 |
183.573,07 |
| I.
Vorräte |
80.069,97 |
35.647,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
187.074,94 |
78.148,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.760,77 |
69.777,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.285,22 |
1.585,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
429.964,90 |
192.009,48 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
72.538,66 |
71.298,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
46.298,93 |
-5.054,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.239,73 |
51.353,73 |
| B.
Rückstellungen |
14.829,10 |
40.708,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
342.597,14 |
63.572,86 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
16.429,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
429.964,90 |
192.009,48 |
Anhang zum 31. Dezember 2018
der
Firma
Speed-Tortechnik GmbH
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Firma Speed-Tortechnik GmbH,
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Bei Erstellung der Bilanz wurde die
Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 HGB nicht in Anspruch
genommen.
Die Gliederung ist nach den Vorschriften der
§§ 266 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
angewendet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Angaben
zu einzelnen Bilanzpositionen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 entspricht
in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB
sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB
grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
keine Veränderungen gegenüber dem
Berichtszeitraum des Vorjahres vorgenommen worden
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert worden.
Wie sich das Anlagevermögen im Berichtsjahr
entwickelt hat, ist aus den Anlagen zur Bilanz ersichtlich.
Die Gegenstände des Umlaufvermögens sind
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet
worden, soweit nicht der niedrigere Marktpreis oder der
niedrigere Wert, der den Gegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, angesetzt worden ist
(§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 HGB
zu ihrem Erfüllungsbetrag, die Rückstellungen in
Höhe des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, passiviert
worden.
3. Übrige Angaben
Der Gewinn in Höhe von
Euro 1.239,73 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Geschäfte wurden durch Herrn Rolf Kaiser
geführt.
Bad Honnef, Mai 2019
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2019 festgestellt.
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