BADEN-IMMO
GmbH
Denzlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
216.005,00 |
257.327,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
212.608,00 |
240.564,95 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 |
4.333,00 |
| 2.
Geschäfts- oder Firmenwert |
212.608,00 |
236.231,95 |
| II.
Sachanlagen |
3.397,00 |
16.763,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
3.397,00 |
16.763,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.711,04 |
13.610,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.051,13 |
5.456,74 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
132,05 |
232,05 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.919,08 |
5.224,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.680,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.659,91 |
8.153,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
953,45 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
96.290,90 |
32.930,64 |
| Aktiva |
317.006,94 |
304.822,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
58.430,64 |
85.251,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
63.360,26 |
-26.821,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
96.290,90 |
32.930,64 |
| B.
Rückstellungen |
30,00 |
70,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
30,00 |
70,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
316.976,94 |
304.752,28 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
0,00 |
210.000,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
210.000,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
171,36 |
17.493,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
171,36 |
17.493,15 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
288.541,28 |
77.259,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.847,50 |
2.415,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
286.693,78 |
74.843,22 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
28.264,30 |
0,00 |
| davon
aus Steuern |
30,77 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
90,70 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.173,60 |
|
| Passiva |
317.006,94 |
304.822,28 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
14.126,13 |
181.251,40 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
5.042,01 |
58.843,52 |
| 3.
Materialaufwand |
-10.259,88 |
19.273,98 |
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
-14,88 |
-9,52 |
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-10.245,00 |
19.283,50 |
| 4.
Personalaufwand |
706,01 |
39.321,47 |
| a)
Löhne und Gehälter |
663,00 |
31.679,45 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
43,01 |
7.642,02 |
| 5.
Abschreibungen |
30.332,95 |
9.294,26 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
30.332,95 |
9.294,26 |
| 6.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
53.763,64 |
138.276,66 |
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
7.985,68 |
7.107,47 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
-63.360,26 |
26.821,08 |
| 9.
Jahresfehlbetrag |
63.360,26 |
-26.821,08 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Baden-Immo GmbH hat ihren Sitz in 79211
Denzlingen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 721692
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.
1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264ff.
HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HBG) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die
Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich nach
den §§ 266,275 Abs. 2 HGB in der Fassung
des BilRUG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der
vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung wurden auf der Basis
der positiven Unternehmensfortführung (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsvorschriften wurden grundsätzlich
beibehalten. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Im
Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet
worden, soweit das gesetzlich nicht notwendig ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden
beim beweglichen Anlagevermögen linear
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro
250,-- bis Euro 800,-- wurden im Erwerbsjahr in
voller Höhe abgeschrieben. Soweit der nach
vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von
Gegenständen des Anlagevermögens über
dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag
beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen
Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen
werden rückgängig gemacht, soweit die
Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch
die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 Satz 2
HGB) bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und das restliche Umlaufvermögen
wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem beizulegenden Wert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
ermittelt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen,
wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2025
festgestellt.
Denzlingen, den 07.05.2025
Gez. Geschäftsführung
Herr Klaus Peter Kammer
Herr Peter Franz-Josef Voigt
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2025 festgestellt.
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