PEUS-Instruments GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Wittke seit 4.4.2013 | Prokura |
Alexander Hans Erich Gröger seit 18.1.2013 | Geschäftsführer |
Rolf-Peter Baule seit 9.10.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Alexander Hans Erich GrögerAGR Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) | 50.15% |
Ricca Gröger-BalckeRGB Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) | 49.85% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KWH Automobiltechnik GmbHGaggenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014LageberichtA. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft I. Entwicklung von Umsatz und Auftragsbestand Basis der Geschäftstätigkeit der KWH Automobiltechnik GmbH sind Mehrjahresverträge mit der Automobilindustrie sowie deren Zulieferbetriebe über die Herstellung sowie den Vertrieb von Stanz-, Press- und Schweißteilen. Daneben werden alle damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen Geschäfte durchgeführt, insbesondere auch Ingenieurleistungen, Prototypenherstellung, Werkzeugbau und KTL-Lackierung. Auf Grund der Auslaufproduktion verminderte sich der Gesamtjahresumsatz von Mio. 46 € in 2013 auf 31 Mio. €. Der Auftragsbestand beträgt zum Ende des Geschäftsjahres ca. Mio. 2,4 € für die Restproduktion im 1. Quartal 2015. II. Lage der Gesellschaft Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens führte dazu, dass am 5. Februar 2013 die Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Baden Baden beantragt wurde und Herr RA Tobias Hoefer zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Noch am selben Tag wurde der Beherrschungs- und Ergebnis-abführungsvertrages mit der WKF Metallwarenfabrik GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt. Gemäß Beschluss durch das Insolvenzgericht Baden-Baden wurde auf Antrag der Schuldnerin am 1. Mai 2013 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und RA Tobias Hoefer zum Sachwalter bestellt. Am 8. Juli 2013 stellte die Geschäftsleitung den Antrag auf Aufhebung der Eigenverwaltung. Mit Beschluss vom 16. Juli 2013 durch das Insolvenzgericht Baden-Baden wurde die Eigenverwaltung aufgehoben und RA Tobias Hoefer zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsführer Rolf Peter Baule wurde am 13. September 2013 freigestellt und hat das Unternehmen zum Ende des Jahres verlassen. Nachdem kein Investor ein annehmbares Angebot unterbreitet hatte wurde in der Gläubigerausschusssitzung vom 28. November 2013 die Betriebseinstellung nebst möglicher Auslaufproduktion, sofern die Kunden den entstehenden Verlust tragen, beschlossen. Mit dem Hauptkunden wurde noch im Dezember 2013 eine Vereinbarung für die Auslaufproduktion nebst Verlustübernahme getroffen. Des Weiteren wurde eine Vereinbarung zur Schaffung und Finanzierung einer Beschäftigungs- und Qualifikationsgesellschaft getroffen. Die Finanzmittel für die BQG wurden ebenfalls in 2013 noch zur Verfügung gestellt und auf einen Treuhandkonto geparkt. Gleichzeitig wurden über den Nettobetrag eine Rückstellung gebildet. Anfang des Jahres 2014 wurden die Beträge an den Treuhänder der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ausbezahlt. Das Umlaufvermögen ist von ca. 72 % der Bilanzsumme - bereinigt um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag - zum 31 Dezember 2013 auf ca. 59 % auf nunmehr 10 Mio. € gesunken. Das Fremdkapital enthält ausschließlich kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von unter einem Jahr. Der Gesellschaft stand im Berichtszeitraum ausreichende Liquidität (flüssige Mittel) zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 bestanden Bankverbindlichkeiten in Höhe von 12,4 Mio. € (2013: 11,6 Mio. €). Die Verzinsung der Verbindlichkeiten wird gemäß Kündigung der Darlehen zur Insolvenzantragstellung nach den gesetzlichen Regelungen für dingliche Sicherungen in Verbindung mit den Darlehensbedingungen vorgenommen. Unsere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen machen 16 % der Bilanzsumme, bereinigt um den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag, aus. Diese Verbindlichkeiten können wir regelmäßig innerhalb der Zahlungsfrist begleichen. Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen bewegt sich mit ca. 1 % der Bilanzsumme im Vergleich zu den Lieferverbindlichkeiten weiterhin auf einem niedrigeren Niveau. Die Ertragslage der KWH Automobiltechnik GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2014 bedingt durch die Verlustübernahmevereinbarungen mit den Kunden sowie Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen aus 2013 und Vorjahren positiv entwickelt. Auch im Jahr 2014 lag der Schwerpunkt der Investitionen überwiegend in zwingend notwendigen Ersatzinvestitionen. Der Personalbestand betrug zum 31. Dezember 2014 124 Mitarbeiter (zum 31.12.2013: 271). B. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Mit dem Hauptkunden wurde im 1. Quartal 2015 eine Nachtragsvereinbarung über die Auslaufproduktion und Verlustbeteiligung getroffen. Die letzten Mitarbeiter, bis auf die Hausmeisterdienste, wechseln zum 1. Juli 2015 in die Beschäftigungsgesellschaft. Es wird jeweils am Anfang des Monats mit dem Betriebsrat die Absicht der weiteren Überführung der Mitarbeiter zum Anfang des nächsten Monats besprochen. Bei der Auswahl der Personen auf Basis der Produktion- Umsatzplanung werden möglichst die sozialen Kriterien mit berücksichtigt. An die Firma Dechow in Kooperation mit Surplex wurde im November 2014 der Versteigerungsauftrag für die Inventargegenstände erteilt. Die Versteigerung findet im Mai 2015 im Internet statt. Einzelne Großpressen wurden bereits vorweg durch Surplex verkauft und abgerechnet. Des Weiteren wurden mit drei Immobilienmaklern Verträge zum Verkauf der Immobilie geschlossen. Konkrete Verhandlungen mit Interessenten haben noch nicht stattgefunden. C. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Bedingt durch die Entscheidung zur Einstellung des Geschäftsbetriebes sind die Chancen zum Erhalt des Standortes nicht mehr gegeben. D. Voraussichtliche Entwicklung Die Auslaufproduktion wird insbesondere für den Hauptkunden nebst der Überführung von Aufträgen auf den neuen Lieferanten bis Ende März 2015 andauern. Nach diesem Zeitpunkt findet die eigentliche Betriebsstilllegung nebst einer Versteigerung des beweglichen Anlagevermögens statt. Diese Maßnahmen werden ab dem 2. Quartal 2015 durchgeführt und sollen bis 30. Juni 2015 abgeschlossen sein. Der Abbau einzelner Großpressen kann sich auch bis Ende des 3. Quartals 2015 hinziehen. Es wurde Ende September 2014 eine Planung unter Annahme der Auslaufproduktion für das 1. Quartal 15 erstellt, die Grundlage der Vereinbarung mit dem Hauptkunden ist. Die Planleistung für das 1. Quartal 2015 liegt bei -1,3 Mio. € und wird vermutlich überschritten werden. Bedingt durch die Verlustübernahmevereinbarung ergibt sich ein operativ ausgeglichenes Ergebnis.
Gaggenau, den 10. Juni 2015 RA Tobias Hoefer, als Insolvenzverwalter BilanzAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. - 31.12.2014
Anlagespiegel
AnhangA. Allgemeine Angaben Die KWH Automobiltechnik GmbH i. Ins., Gaggenau, ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB und nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie unter Beachtung insolvenzrechtlicher Besonderheiten aufgestellt. Von der Erleichterungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Am 1. Mai 2013 hat das Amtsgericht Baden-Baden beschlossen, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KWH Automobiltechnik GmbH zu eröffnen. Gemäß § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO hätte an diesem Tag ein neues Geschäftsjahr begonnen. Dieses endete zum 31.12.2013. Das Geschäftsjahr 2014 wird kalendermäßig abgerechnet. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wird im Rahmen einer Auslaufproduktion befristet aufrechterhalten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Im Vorjahr wurden die Bilanzposten "unfertige Erzeugnisse" und "Fertige Erzeugnisse" zu dem Posten "Erzeugnisse" zusammengefasst. Im Berichtsjahr 2014 wurden die unfertigen Leistungen und die unfertigen Werkzeuge gemeinsam ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde entsprechend angepasst. In einem im Februar 2013 erstellten Bewertungsgutachten wurde für das bewegliche Sachanlagevermögen ein Liquidationswert in Höhe von T€ 2.812 festgestellt. Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 wurden Anlagegüter für ca. T€ 338 veräußert. Die Nutzung der bewerteten Gegenstände erfolgte weiterhin in einem geschäftsüblichen Umfang. Die Buchwerte des gesamten beweglichen Sachanlagevermögens belaufen sich zum 31. Dezember 2014 auf T€ 521. Es wird davon ausgegangen, dass im beweglichen Sachanlagevermögen nach wie vor erhebliche stille Reserven enthalten sind. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Durch den Eintritt der Insolvenz ist gemäß § 252 Abs. 2 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und § 71 Abs. 2 Satz 3 GmbHG eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erforderlich. Diese betragsmäßig unwesentlichen Änderungen wurden nicht in der Liquidationseröffnungsbilanz abgebildet, sondern in laufender Rechnung im Rumpfgeschäftsjahr 1. Mai bis 31. Dezember 2013 vorgenommen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nunmehr unter Veräußerungsgesichtspunkten. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtet sich daher im Wesentlichen nach den Ver-hältnissen des Absatzmarktes (Retrograde Bewertung). Schulden werden weiterhin mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und pro rata temporis vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der diesen Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurden soweit erforderlich durchgeführt. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs auf einem Sammelkonto aktiviert und auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Unfertige Werkzeuge und Erzeugnisse werden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Herstellungskosten bewertet. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt unter Einbeziehung der zwingend zu berücksichtigenden Material- und Fertigungseinzelkosten, der Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessenen Teilen der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Zinsen für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Ist der beizulegende Wert der Vorräte am Abschlussstichtag niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden angemessene Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringung mit erkennbaren Risiken behaftet sind, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalabwertung von 1,4 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. Die Bewertung der Wertpapiere und Flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert oder zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag. Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Pensionsrückstellung gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle gebildet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, insbesondere unter Berücksichtigung drohender insolvenzbedingter Inanspruchnahmen, notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ergeben sich aus dem als Anlage zu diesem Anhang beigefügten Anlagenspiegel. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen bzw. sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im lfd. Geschäftsjahr bestanden keine aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mehr. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen betreffen ausschließlich eine Berechtigte (Witwenrentnerin). Die Erhöhung der Rückstellung erfolgte auf Grundlage der Forderungsanmeldung, deren Grundlage eine nachvollziehbare Berechnung zugrunde liegt, zur Insolvenztabelle. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Auf die Bilanzierung der resultierenden aktiven latenten Steuern wurde in entsprechender Anwendung des Ansatzwahlrechts des § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen für Forderungen aus dem Zeitraum vor Insolvenzeröffnung. Daneben sind Rückstellungen für Kosten des Insolvenzverwalters und Rückzahlungsverpflichtungen von Verlustübernahmen gebildet. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden, der Sicherungsübereignung von Vorräten und einer Maschine sowie der Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 6. Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 482.443,38 (Vj. € 482.443,38) wurden im Berichtsjahr mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe € 2.197.370,25 (Vj.: € 2.197,370,25) aufgerechnet und belaufen sich nach Aufrechnung auf € 1.714.926,87. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Ferner bestehen gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten in Höhe von € 18.088,00 (Vj.: € 18.088,00), die unter dem Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen sind. D. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsätze
Die Umsätze nach Erlösschmälerungen verteilen sich auf folgende Regionen:
2. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Des Weiteren betreffen die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 1.075 (Vj.: T€ 608) die Auflösung von sonstigen Rückstellungen sowie in Höhe von T€ 174 (Vj.: T€ 90) übrige periodenfremde Erträge. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von T€ 865 (Vj.: T€ 1) periodenfremd. 3. Erträge aus Verlustübernahmen Die Erträge aus Verlustübernahmen in Höhe von T€ 4.638 betreffen die vereinbarten Übernahmen der im Rahmen der Auslaufproduktion entstandenen Verluste durch die Kunden der Gesellschaft. E. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen beträgt für den Zeitraum bis 2016 grundsätzlich T€ 365. Die Erfüllung der Verträge seitens der Gesellschaft unterliegt gemäß § 103 InsO jedoch dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Die Verträge werden bis spätestens zur Betriebsschließung 30.06.2015 aufgelöst. Die Miet- und Leasingverträge betreffen im Wesentlichen Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. In allen Fällen handelt es sich um sogenannte "Operating Lease -Verträge", die nicht zu einer Bilanzierung der Objekte beim Leasingnehmer führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken können sich aus der Mindestvertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig für betriebliche Zwecke benötigt werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Nutzungsentschädigungen für die weitere Nutzung der Betriebsgrundstücke sowie des mit Sicherungsrechten umfassten beweglichen Sachanlagevermögens beträgt T€ 200. Die Nutzungsentschädigungen werden als Gegenleistung für den Verzicht der berechtigten Sicherungsnehmer auf Maßnahmen der Zwangsvollstreckung geleistet. 2. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Für Leistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von T€ 28 - betreffend ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen - angefallen. 3. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2014 wurden (ohne Auszubildende) durchschnittlich 163 (Vorjahr: 195) gewerbliche Arbeitnehmer und 55 (Vorjahr: 66) Angestellte beschäftigt. 4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Herr Alexander Gröger, Dipl.-Betriebswirt (seit 18. Januar 2013) Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai 2013 wurde Herr RA Tobias Hoefer durch das Insolvenzgericht Baden-Baden zum Sachwalter, bzw. mit Beschluss vom 16. Juli 2013 zum Insolvenzverwalter bestellt.
Gaggenau, den 10. Juni 2015 RA Tobias Hoefer, als Insolvenzverwalter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.11.2014 festgestellt. BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KWH Automobiltechnik GmbH i. I., Gaggenau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft, und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir pflichtgemäß auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Anhang zu dem am 1. Mai 2013 über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Insolvenzverfahren und den damit verbundenen insolvenzbedingten Besonderheiten der Rechnungslegung hin. Danach wurde der Jahresabschluss der Gesellschaft unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Heidelberg, den 31. Juli 2015 P K F Riedel Appel Hornig GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Franz-Josef Appel, Wirtschaftsprüfer Dieter Wilhelm, Wirtschaftsprüfer |
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