Modenhaus Becker GmbH
Steinweg 56, 38518 Gifhorn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christina Becker seit 23.3.2016 | Prokura |
Fritz jun. Becker seit 22.10.2014 | Geschäftsführer |
Fritz sen. Becker seit 22.10.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Modenhaus Becker GmbHGifhornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen in längstens 5 Jahren linear vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bemessung der Abschreibungen werden im Wesentlichen die in den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 1.000 € werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt, pauschal über insgesamt fünf Jahre abgeschrieben und nach Ablauf der fünf Jahre als Abgang behandelt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Waren werden unter Berücksichtigung jährlich neu ermittelter Teilwertabschläge bewertet. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Im Übrigen werden Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, bewertet. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben angesetzt, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, soweit die Höhe des abzugrenzenden Teils der jeweiligen Ausgabe 800 € übersteigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. 3.2 Angaben zu Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus Lieferungen von Waren. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.3 Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Es besteht ein Pachtvertrag zu einem nahe stehenden Unternehmen. Der Vertrag ist bis zum 31.10.2024 unkündbar. Die Jahrespacht für die Pachtgegenstände ist nach Maßgabe eines im Vertrag festgelegten Berechnungsschemas zu ermitteln. In die Berechnung fließen u.a. Buchwerte und Abschreibungen ein, welche sich aus den Jahresabschlüssen der jeweiligen Geschäftsjahre ergeben. Es wurde ergänzend vereinbart, dass die Gesamtjahrespacht mindestens 355 T€ (ab 01.01.2021) betragen soll. Zum Stichtag ist keine genaue Betragsangabe für den gesamten unkündbaren Pachtzeitraum möglich. Für 2024 schätzen wir die Jahrespacht auf rd. 355 T€ (Mindestjahrespacht). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen betragen 21 T€, davon sind innerhalb eines Jahres fällig 19 T€. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Im Vorjahr war der Gesamtanspruch auf Überbrückungshilfe III, aufgrund der im ersten Halbjahr 2023 erstellten Schlussabrechnung, anzupassen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten diesen Anpassungsbedarf in Höhe von 54 T€. 5. Sonstige Angaben 5.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 66. sonstige Berichtsbestandteile
Gifhorn, den 12.06.2024 gez. Fritz Becker sen., Geschäftsführer(in) gez. Fritz Becker jun., Geschäftsführer(in)
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