STRONG
GmbH
Mannheim
(vormals: Frankfurt am Main)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2016 bis zum 30.04.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2017
EUR |
30.4.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.115,00 |
-32.100,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.115,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
-32.100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.434,26 |
30.009,41 |
| I.
Vorräte |
23.121,00 |
10.804,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.104,90 |
19.205,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.208,36 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
451,20 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.934,56 |
21.764,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.935,02 |
19.673,82 |
Passiva
|
|
30.4.2017
EUR |
30.4.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
7.100,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-21.764,41 |
| IV.
Bilanzverlust |
60.034,56 |
0,00 |
| davon
Verlustvortrag |
23.313,54 |
0,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.934,56 |
21.764,41 |
| B.
Sonstige Sonderposten |
0,00 |
11.843,65 |
| C.
Rückstellungen |
1.032,46 |
1.000,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
58.902,56 |
6.830,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.780,66 |
6.830,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
52.121,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.935,02 |
19.673,82 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
6.780,66 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
52.121,90 Euro
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
2.088,01 Euro
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D. Sonstige Angaben
Für das der Strong GmbH gewährte Darlehen
in Höhe von € 4.000,00 hat die Firma AR Media
Service GmbH mit Erklärung vom 06.02.2019 für
ihre Forderungen nebst Zinseneinen qualifizierten
Rangrücktritt hinter alle derzeitigen und
zukünftigen Gläubiger erklärt.
Für das der Strong GmbH gewährte Darlehen
in Höhe von € 61.500,00 hat die Firma Anixe HD
Television GmbH & Co. KG mit Erklärung vom
06.02.2019 für ihre Forderungen nebst Zinsen einen
qualifizierten Rangrücktritt hinter alle derzeitigen
und zukünftigen Gläubiger erklärt.
Die vereinbarten Rangrücktritte erlöschen,
wenn die rechnerische Überschuldung der Gesellschaft
beseitigt ist und die Darlehen aus einem frei
verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss
oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der
Schuldnerin übersteigenden frei verfügbaren
Vermögen beglichen werden können.
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Jennifer Lapidarkis
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.5.2016 -
30.4.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 527,92 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 333,30 EUR.
10.9.2015 -
30.4.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 515,64 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2019 festgestellt.
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