UWM
Schweißtechnik GmbH
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Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.901,00 |
19.113,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
40.844,46 |
27.585,48 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
1.410,24 |
1.396,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.745,46 |
46.698,48 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.244,34 |
12.968,91 |
| B.
Rückstellungen |
10.757,12 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.744,00 |
33.729,57 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
27,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.745,46 |
46.698,48 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Firma UWM Schweißtechnik GmbH wurde
nach Maßgabe der Bestimmungen des GmbH-Gesetzes durch
notariellen Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2015 durch Herrn
Frank Mikolajczyk errichtet.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Coesfeld unter
der Nummer HRB 15806 in das Handelsregister eingetragen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro
25.000. Die Gesellschafter haben bei Errichtung der
Gesellschaft folgende Stammeinlage übernommen:
Frank Mikolajczyk
|
Euro
25.000
|
Der Gesamtbetrag der Stammeinlagen stimmt mit dem
Stammkapital überein. Sacheinlagen wurden nicht
geleistet. Der Geschäftsanteil jedes Gesellschafters
bestimmt sich nach dem Betrag, der von ihm
übernommenen Stammeinlage. Die Geschäftsanteile
sind veräußerlich und vererblich.
Die Stammeinlage ist vollständig eingezahlt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der UWM
Schweißtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der
Steuergesetze aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt auch im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
grundsätzlich denen der Vorjahre.
Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens
entsprechen sämtlich den tatsächlichen
historischen Anschaffungskosten laut Eingangsrechnungen
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich
Anschaffungspreisminderungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang der degressiven zu linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt. Die
Abschreibungsbeträge werden pro rata Temporis
ermittelt.
Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden bei
den Wirtschaftsgütern vorgenommen die die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllten.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden keine vorgenommen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und gemäß § 6 Abs. 2 EStG
im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Soweit die
Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut, nicht
mehr als Euro 60,00 betragen haben, wurden diese sofort auf
die Kostenkonten gebucht.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskoste
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihen zum
Barwert
- sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Beschluss über die Verwendung des
Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.05.2020
geschlossen, dass der im Jahresabschluss für das
Kalenderjahr 2019, mit einer Bilanzsumme von Euro
60.745,46, und einem ausgewiesenen
Jahresüberschuss von Euro 19.275,43 genehmigt wird.
Dem Geschäftsführer wird Entlastung
erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Senden, den
27.05.2020
gez. Frank Mikolajczyk
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2020 festgestellt.
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