Protocat
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
15.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
110.291,77 |
54.415,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.644,00 |
10.380,00 |
| II.
Sachanlagen |
92.269,67 |
33.751,67 |
| III.
Finanzanlagen |
10.378,10 |
10.283,70 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.034.178,43 |
1.007.587,80 |
| I.
Vorräte |
38.932,00 |
16.241,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
441.635,64 |
328.650,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
553.610,79 |
662.696,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.810,00 |
9.495,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.166.280,20 |
1.086.498,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
493.679,67 |
390.298,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-15.000,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
478.679,67 |
360.298,59 |
| B.
Rückstellungen |
393.453,65 |
346.230,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
267.098,88 |
349.969,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
199.857,16 |
349.969,58 |
| D.
Passive latente Steuern |
12.048,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.166.280,20 |
1.086.498,17 |
Anhang für
2010
Protocat GmbH
Produktentwicklung- und Ingenieurdienstleistungen
Nürnberg
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff. und 264ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft hat erstmals die nach
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden
Vorschriften angewendet. Die entsprechenden Vorjahreszahlen
wurden nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode)
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für bis zum 31. Dezember 2009 zugegangene
Wirtschaftsgüter, für die die degressive
Abschreibungsmethode gewählt wurde, wird zur linearen
Methode in dem Jahr übergegangen, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Alle
übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 150,00 EUR sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Anlagegüter ab
einem Netto-Einzelwert von mehr als 150,00 EUR wurden
linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungs-kosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche
oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert
abgezinst.
Die
Vorräte werden nach Angaben der
Geschäftsführung zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von § 252 HGB i.V.m. § 255 HGB bewertet,
Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht nach §
255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen nach
Angaben der Geschäftsführung Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind
abgezinst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
nach Angaben der Geschäftsführung alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. In
Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingeräumten
Wahlrechts wurden Rückstellungen nach § 249
Abs. 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung
beibehalten (Aufwandsrückstellungen).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
quasi-permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert
ausgewiesen.
Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in
Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts,
wenn keine passiven latenten Steuern auszuweisen sind.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei
das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§
253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten solche an
Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag nach Verwendung
in Höhe von 300.298,59 EUR enthalten.
Latente Steuern
Der Berechnung der latenten Steuern erfolgte
gemäß § 274 HGB. Der Berechnung wurde ein
Steuersatz von 31 % zugrunde gelegt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Urlaubsansprüche
und Überstunden- sowie Sondervergütungen,
Berufsgenossenschaftsbeiträge,
Gewährleistungsansprüche, ausstehende
Lieferantenrechnungen, Jahresabschlusskosten, noch zu
gewährende Boni, Kosten für Aufbewahrungspflicht
sowie Personalaufwand für bereits abgerechnete
Leistungen gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind
in den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 0,00 EUR und in den sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR enthalten.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind,
beträgt zum Bilanzstichtag 67.241,72 EUR.
Grundpfandrechte
0,00 EUR
Andere Pfandrechte
(Sicherungsübereignung) 67.241,72 EUR
Das Risiko einer etwaigen Inanspruchnahme aus §
251 HGB wird nach Angaben der Geschäftsführung
als gering eingeschätzt.
Ausschüttungssperre
In Höhe von 0,00 EUR besteht gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Peter Volkert (Konstrukteur), Herrn
Wilhelm Kobmann (Konstrukteur) und Herrn Richard
Krellner (Konstrukteur) geführt. Außer den
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Nürnberg
Geschäftsführung
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