Lutz
GmbH
Stockach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.695.349,00 |
1.778.590,67 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
211.611,00 |
208.363,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.483.738,00 |
1.570.227,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.745.242,54 |
1.957.835,08 |
| I.
Vorräte |
903.108,78 |
924.025,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
595.732,89 |
353.370,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
246.400,87 |
680.439,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.000,92 |
13.972,62 |
| Aktiva |
3.456.592,46 |
3.750.398,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.734.894,02 |
3.037.825,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.835.566,63 |
2.485.677,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
202.930,99 |
-449.888,83 |
| B.
Rückstellungen |
38.375,00 |
51.314,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
683.323,44 |
661.259,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
683.323,44 |
660.457,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
801,53 |
| Passiva |
3.456.592,46 |
3.750.398,37 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Lutz GmbH, Stockach
(Amtsgericht Freiburg, HRB 590184) auf den 31. Dezember
2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff.
des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.
§ 267 Abs. 1 HGB. Eine Prüfungspflicht nach
§ 316 Abs. 1 HGB besteht nicht. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde im
zulässigen Umfang Gebrauch gemacht. Gemäß
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB wurde von dem Wahlrecht der
Nichtaufstellung eines Lageberichtes Gebrauch gemacht.
Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge aufgenommen worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 HGB in der Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bilanz auf den 31. Dezember 2023 schließt
in vollem Umfang an die Vorjahresbilanz an.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert
um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern von
fünf bis zwanzig Jahren), angesetzt.
Die im Geschäftsjahr zugegangenen
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro
werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Der Abgang
wird im Geschäftsjahr unterstellt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3
HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenständen werden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigung
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
zusätzlich, auf die nicht einzeln abgewerteten
Forderungen, durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung, in Höhe von 1%, Rechnung
getragen.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum
Nennwert bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst die
betrieblichen Aufwendungen, die das Folgejahr betreffen.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zu Positionen der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 6 T-Euro.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 595
T-Euro.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
IV. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerinnen der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr Frau Angelika Lutz-Brandt und Frau Monja
Brandt.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 20
Mitarbeiter in der Gesellschaft beschäftigt.
Bei der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird von der Schutzklausel
gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Stockach, 16. April 2024
gez.
Angelika Lutz-Brandt
gez.
Monja Brandt
sonstige Berichtsbestandteile
Stockach, den 16. April
2024
gez.
Angelika Lutz-Brandt
gez.
Monja Brandt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2024
festgestellt.
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