Hach Lange Finance GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christer Jacobsson seit 2.8.2024 | Geschäftsführer |
Bernadette Pauline Duffy seit 2.8.2024 | Geschäftsführer |
Beate Faulstich seit 2.8.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VRL Holding GmbH (vormals: Youco B24-H206 Vorrats-GmbH)BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.02.2024 bis zum 30.06.2024Bilanz zum 30. Juni 2024AKTIVA scroll
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Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28.02. bis 30.06.2024I. Allgemeine Hinweise Der Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres der VRL Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 261619 B) wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft wurde im Februar 2024 unter der Firmierung Youco B24-H206 Vorrats-GmbH i.G., Berlin, gegründet und durch Gesellschafterbeschluss vom 14. Juni 2024 in VRL Holding GmbH umfirmiert. Das Rumpggeschäftsjahr beginnt mit der Gründung am 28. Februar 2024 und endet am 30. Juni 2024. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt, innerhalb eines Jahres fällig und sind nicht besichert. Gezeichnetes Kapital Das ausgewiesene Stammkapital beträgt verändert EUR 25.000. Es wird zu 100% von der EAS Finance GM GmbH, Berlin gehalten. Verbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft keine Verbindlichkeiten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. III. Sonstige Angaben Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft ist: Simon Fritzsche, Wachtberg, bis 26. Juni 2024 Angelika Hundt, Wesseling, bis 26 Juni 2024 Bernadette Duffy, Kauffrau, Berlin, ab 26. Juni 2024 Beate Faulstich, Kauffrau, Potsdam, ab 26. Juni 2024 Christer Jacobsson, Kaufmann, Berlin, ab 26. Juni 2024 Die Geschäftsführer haben von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat keine Beschäftigten. Konzernverhältnisse Die Anteile an der Gesellschaft werden zu 100% durch EAS Finance GM GmbH gehalten. Diese ist ein mittelbares Tochterunternehmen der Veralto Corporation, Wilmington, Delaware (USA). Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zur Veralto Corporation, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Veralto Corporation, Wilmington, Delaware (USA) wird in englischer Sprache im Bundesanzeiger unter dem Namen der EAS Holdings USGM Verwaltungs LLC - Zweigniederlassung der EAS Holdings USGM LLC, Berlin veröffentlicht und im Internet unter Edgar Company Filings (http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html) publiziert. Die wesentlichen Unterschiede zwischen US-amerikanischer (US GAAP) und deutscher Rechnungslegung (HGB) in Bezug auf den Konzernabschluss sind nachfolgend aufgeführt. Hinter der deutschen und der US-amerikanischen Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während die Rechnungslegung nach HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für den Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US-amerikanischen Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - "sowohl über verschiedene Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen Unternehmen" - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung nach US GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als nach HGB. Geschäfts- oder Firmenwerte Nach ASC 805 und ASC 350 bestehen für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden, umfangreiche Aktivierungsvorschriften. Dies gilt auch für solche Werte, die das handelsrechtliche Kriterium des Vermögensgegenstands nicht erfüllen. Nach US GAAP wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerben nicht planmäßig abgeschrieben, sondern ist mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Nach HGB erfolgt dagegen eine Aktivierung mit nachfolgend planmäßiger Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Rückstellungen Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind nach US GAAP zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags der notwendigen Rückstellung zuverlässig schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu berücksichtigen, wenn diese zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Diskontierungszins orientiert sich nach US GAAP an Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre. In Bezug auf Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird davon abweichend ein durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgeleitet, weiterhin kann vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Latente Steuern Durch die Vorschriften des BilMoG wurde eine weitgehende Harmonisierung in der Berechnungssystematik und Bewertung der latenten Steuern erzielt. Nach § 274 HGB sind steuerliche Verlustvorträge nur dann zu berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Nach HGB besteht für einen aktiven latenten Steuerüberhang ein Ansatzwahlrecht, nach US GAAP müssen aktive latente Steuern angesetzt werden. Nachtragsbericht Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 26. November 2024 mit der EAS Finance GM GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 251501 B), dem die Gesellschafterversammlung vom 26. November 2024 zugestimmt hat. Durch Gesellschafterbeschluss vom 13. Mai 2025 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert. Das Geschäftsjahr wurde auf das Kalenderjahr umgestellt. Nach dem Bilanzstichtag sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, über die zu berichten wäre.
Berlin, den 25.06.2025 VRL Holding GmbH Bernadette Duffy, Geschäftsführerin Christer Jacobsson, Geschäftsführer Beate Faulstich, Geschäftsführerin Der Jahresabschluss zum 30.06.2024 der VRL Holding GmbH, Berlin, wurde am 19.01.2026 festgestellt. |
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