IFM
Institut für Managementberatung GmbH
Potsdam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.041.445,32 |
1.056.971,32 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.454,00 |
8.546,00 |
| II.
Sachanlagen |
47.235,80 |
59.669,80 |
| III.
Finanzanlagen |
988.755,52 |
988.755,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.293.999,20 |
3.739.823,24 |
| I.
Vorräte |
2.000,00 |
4.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.612.033,18 |
1.349.598,66 |
| III.
Wertpapiere |
495.177,07 |
487.275,12 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.184.788,95 |
1.898.949,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39.827,83 |
31.907,54 |
| Aktiva |
4.375.272,35 |
4.828.702,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.906.238,22 |
1.842.993,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
220.228,53 |
220.228,53 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.660.445,10 |
1.597.200,18 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.597.200,18 |
1.454.760,51 |
| B.
Rückstellungen |
134.567,00 |
226.458,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.700.945,28 |
2.236.873,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.700.945,28 |
2.236.873,13 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.000.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
633.521,85 |
522.377,40 |
| Summe
Passiva |
4.375.272,35 |
4.828.702,10 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG)
Der Jahresabschluss 2023 der Firma IFM Institut
für Managementberatung GmbH wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum
31. Dezember 2022 wurden unverändert
übernommen.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2023 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Das
Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt (unter Berücksichtigung des Niederstwert-
prinzips).
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in
der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen
war nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Sonstige
Wertpapiere und Beteiligungen des
Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbücher nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
erforderlichen Höhe gebildet worden.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind
werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungen wurden für
Einnahmen, die Ertrag im Folgejahr darstellen, gebildet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u
V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2025 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Annina
Q u i t t e r, ausgeübter Beruf: Kauffrau
Dr. Wolfram Q u i t t e r,
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Prokura: Angela J a h n k o w
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Potsdam, den 16. April 2025
gez. Annina Quitter
gez. Dr. Wolfram Quitter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2025
festgestellt.
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