Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 203301
Eingetragen
12.2.2013
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
die Planung und Konstruktion von Produktionsanlagen und Sondermaschinen sowie Fertigung und Montage von Versuchs- und Prototypenvorrichtungen für die Automobilindustrie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nele Carolin Curland
seit 12.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sickte
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Herbst Engineering GmbH

Hildesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 37.524,00 76.729,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 37.520,00 76.725,00
B. Umlaufvermögen 373.669,61 403.509,65
I. Vorräte 111.553,05 53.832,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.621,87 182.338,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 133.494,69 167.338,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.332,49 16.872,27
Aktiva 420.526,10 497.110,92

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 364.258,52 457.898,93
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 432.898,93 493.997,73
III. Jahresfehlbetrag 93.640,41 61.098,80
B. Rückstellungen 21.900,00 14.730,00
C. Verbindlichkeiten 34.367,58 24.481,99
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 34.367,58 24.481,99
Summe Passiva 420.526,10 497.110,92

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma der Gesellschaft lautet Herbst Engineering GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Hildesheim. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 203301 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Im Anhang wurden größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise in An­spruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirt­schaftsentwicklung und führen seit 2020 zu rückläufigen Aktivitäten auf den be­trof­fe­nen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirt­schaftli­chen Beeinträchtigungen sind nicht verlässlich vorhersehbar, da diese von der Länge und In­tensität der andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusaus­brei­tung durch die betroffenen Regierungen abhängen. Hiervon betroffen ist sowohl die Pro­duk­tion durch Lieferengpässe und Personalausfall als auch der Absatz, der durch fehlende Nach­frage von Kunden und Konsumenten beeinträchtigt wird.

Die Gesellschaft erfuhr im laufenden Geschäftsjahr 2022 als unmittelbare Folge der Co­ro­na-Pandemie teilweise erhebliche Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit, die die Li­qui­di­täts- und Ertragssituation belasten. Die Geschäftsführung nutzt die angebotenen staat­li­chen Instrumente und betreibt ein strenges Liquiditätscontrolling mit dem Ziel der Auf­rechter­haltung der Liquidität über die gesamte Dauer der Krise.

Es wird auch auf die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem im Februar 2022 be­gon­nenen Krieg in der Ukraine hingewiesen. Der Krieg führt zu Unsicherheiten bei der Ein­schätzung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und verschärft die Preisteu­erung am Beschaffungsmarkt.

Die Geschäftsleitung kann aufgrund der aktuellen Ungewissheiten im Hinblick auf Dauer und Intensität der Corona-Pandemie und auch der Unsicherheite im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine die wirtschaftlichen Folgen nicht abschließend abschätzen.

Vor dem Hintergrund einer angemessenen Berücksichtigung der guten soliden wirt­schaft­li­chen Lage des Unternehmens vor Eintritt der Ereignisse, der bereits ergriffenen Maß­nah­men und ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten, geht die Geschäftsführung da­von aus, dass der Bestand des Unternehmens nicht gefährdet ist.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu dreizehn Jahren), oder mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden analog § 6 Abs. 2 a EStG bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung haben zum Abschlussstichtag nicht bestanden.

3. Angaben zur Bilanz

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Euro 1.396,43 (Vorjahr: Euro 97.401,27) ausgewiesen. Davon bestehen Euro 0,00 (Vorjahr: 96.052,06) gegenüber Gesellschaftern.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Euro 9.332,49, Vorjahr: Euro 16.872,27) beinhaltet ein Disagio in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 9.905,00).

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 1.434,15 (Vorjahr: Euro 0,00). Davon bestehen Euro 1.434,15 (Vorjahr: Euro 0,00) gegenüber Gesellschaftern.

Die Herbst GmbH, Hildesheim, hat eine Rangrücktrittserklärung unterzeichnet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten.

Zum 31. Dezember 2022 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von Euro 123.677,66. Davon bestehen Euro 48.000,00 gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Restlaufzeiten wurden unter Berücksichtigung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen ermittelt.

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 9 Arbeitnehmer (Vorjahr: 13 Arbeitnehmer).

Der Jahresabschluss wurde nach erstmaliger Feststellung am 30. Mai 2024 nochmals geändert.

Hildesheim, den 27. Juni 2024

gez. Nele Curland, Sickte 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2025 festgestellt.

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