Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 21292
Eingetragen
28.7.2004
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenUnternehmensberatungBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
Die Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Programm- /Projektmanagementberatung, -coaching und -training.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Alexander Herberth
seit 4.8.2025
Geschäftsführer
Volker Schönichen
seit 28.7.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Volker Schönichen
Geisenheim
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

project inline GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

421,00

0,00

II. Sachanlagen

4.896,00

5.317,00

9.962,00

9.962,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

18.000,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

54.372,75

46.916,49

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

39.164,87

111.537,62

11.014,36

57.930,85

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

24,89

Summe Aktiva

116.854,62

67.917,74



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

30.000,00

30.000,00

II. Bilanzgewinn / Bilanzverlust

18.593,89

48.593,89

- 2.958,19

27.041,81

B. Rückstellungen

14.056,00

12.100,00

C. Verbindlichkeiten

51.153,73

28.775,93

D. Rechnungsabgrenzungsposten

3.051,00

0,00

Summe Passiva

116.854,62

67.917,74

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der § 266 bzw. § 275 HGB, jeweils in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige lineare Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Zugänge des Sachanlagevermögens berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen.

Das Vorratsvermögen wurde zu den Herstellungskosten bewertet.

Forderungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, wobei Wertberichtigungen nicht vorzunehmen waren.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für drohende Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Rückstellungen, die für mehrere Jahre gebildet wurden, wurden entsprechend den Anforderungen des BilMoG abgezinst.

Alle Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Einzelerläuterungen

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der hierauf im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen ist im Anlagespiegel ersichtlich.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden. Soweit sie eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr haben, wurden sie § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Sämtliche Restlaufzeiten der einzelnen Verbindlichkeiten betragen weniger als 1 Jahr.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung von Herrn Volker Schönichen, Kaufmann, wahrgenommen.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde daher gemäß § 264 HGB zulässigerweise verzichtet.

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