LINEAR
Planungsgesellschaft mbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.011,00 |
52.863,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.500,50 |
13.319,50 |
| II.
Sachanlagen |
54.510,50 |
39.544,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.212.099,95 |
5.058.593,95 |
| I.
Vorräte |
500.500,00 |
284.182,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.711.147,34 |
4.773.958,91 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.573.380,11 |
2.424.596,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
452,61 |
452,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.577,23 |
5.105,04 |
| Aktiva |
5.287.688,18 |
5.116.562,49 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.916.465,85 |
4.888.401,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.863.401,66 |
4.853.201,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.064,19 |
10.199,79 |
| B.
Rückstellungen |
18.186,38 |
16.014,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
353.035,95 |
212.146,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
87.911,06 |
67.391,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
265.124,89 |
144.754,76 |
| Passiva |
5.287.688,18 |
5.116.562,49 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2021
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmer/ Gesellschaft
I. Rechtliche Verhältnisse
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
C. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
D. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. §
42 III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse
E. Angaben zu G.u.V.- Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
F. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie LINEAR
Planungsgesellschaft mbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Die
Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
I. Rechtliche Verhältnisse
Firma LINEAR
Planungsgesellschaft mbH
Rechtsform Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Sitz 01309 Dresden
Anschrift Naumannstr. 7
Gründungsdatum 17. Juni 1999
Gesellschaftsvertrag Die Satzung liegt in der
Erstfassung vom 17.06.1999.
Eintragung ins Handelsregister Amtsgericht
Dresden HRB 35311
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des
Unternehmens ist die Ausführung und Überwachung
von Leistungen als Architekturbüro.
Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist
das Kalenderjahr.
Dauer der Gesell- schaft ohne Begrenzung
Kommandit- Kapital Das Stammkapital der
Gesellschaft beträgt 25.000,00€.
Geschäftsführer Die
Geschäftsführung wird von Frau Petra Linnemann
ausgeübt.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen,
das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4.) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäfts-
betrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
5.) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen. Nähere Erläuterungen zu den
einzelnen Positionen sind aus D) II ersichtlich.
6.) Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
7.) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahres- abschluss
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragsgrundlagen.
8.) Für den Anhang wurden von dem
größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 266 Abs. 1
und § 276 S.1 HGB gebrauch gemacht.
9.) Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag keine buchmäßig bilanzielle
Überschuldung auf.
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1.) Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
2.) Die Bilanzierungsverbote nach §
248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3.) Rückstellungen sind nur im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im
Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.
S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden1.) Die
angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2.) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3.) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4.) Die Vermögensgegenstände
und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
5.) Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6.) Die Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
150,00€ werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG
sofort als Betriebsausgabe abgesetzt.
Vermögensgegenstände im Einzelwert
über 150,00€ aber unter 1.000,00€ werden ab
dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren
mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben §6 (2a)
EStG bis zu einem Restwert i. H. v. 0,00€.
7.) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt.
8.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag angesetzt.
9.) Die sonstigen Rückstellungen
wurden nach üblicher kaufmännischer
Schätzung Ermittelt und auf das steuerliche Minimum
reduziert.
10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
D. Angaben zu Bilanzposten
I. In dem Eigenkapital ist der Gewinnvortrag
neben dem Jahresergebnis gesondert ausgewiesen
.
II. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Spiegel siehe Jahresabschluss
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 Abs. 3 GmbHG
1.) Die Gesellschaft hatte gegen die
Gesellschafter Forderungen.
Diese sind auf dem Konto #1381 ausgewiesen.
2.) Die Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß.
IV. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. §
7 g Abs. 2 EStG (n. F.) für künftige
Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden,
wurde kein Gebrauch gemacht.
V. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
E. Angaben zu G.u.V.- Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
i.V.m. § 254 HGB
vorgenommen.
F. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligung.
II. Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB
Keine Angaben
III. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe
bestellt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Petra Linnemann (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Petra Linnemann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2023
festgestellt.
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