CM
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.259,00 |
16.913,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.259,00 |
16.913,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.479,11 |
81.740,14 |
| I.
Vorräte |
2.869,00 |
5.612,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.595,51 |
74.920,37 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
30.400,00 |
30.400,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.014,60 |
1.207,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.738,11 |
98.653,14 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.810,51 |
67.297,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.097,98 |
17.490,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.512,53 |
-1.392,91 |
| B.
Rückstellungen |
11.600,00 |
12.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.327,60 |
19.355,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.738,11 |
98.653,14 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB)
Der Jahresabschluss der CM GmbH, Duisburg, wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach
den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die
allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß
§ 252 HGB wurden beachtet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen (EUR
9.905,26) angesetzt.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird
linear bzw. degressiv entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Wesentlichen
über 4 bis 10 Jahre abgeschrieben. Bei beweglichen
Anlagegütern wurden die Zugänge pro rata temporis
abgeschrieben.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen (§ 6
Abs. 2 EStG). Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren Wert
für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht
1.000 Euro übersteigt, wird ein Sammelposten gebildet
und gem. § 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre
abgeschrieben.
Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennwert bewertet.
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
haben Euro 49.195,51 (Vorjahr Euro 44.520,37) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, davon sind
gegenüber Gesellschaftern Euro 24.121,98 (Vorjahr Euro
22.709,15).
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Es handelt sich dabei im
Wesentlichen um die zu erwartenden Kosten der
Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, davon sind
gegenüber Gesellschaftern Euro 5.714,96 (Vorjahr Euro
0,00), aus Steuern Euro 3.560,40 (Vorjahr Euro 4.749,38)
und im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00 (Vorjahr
Euro 498,98).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 2 HGB
bezüglich der Aufgliederung der Umsatzerlöse wird
Gebrauch gemacht.
4. Geschäftsführung
Geschäftsführer ist:
Herr Wolfgang Stein, Mülheim an der Ruhr
Angaben gemäß § 285 Nr. 9a und §
285 Nr. 9b HGB werden nicht gemacht.
5. Ergebnisverwendung
Auf eine Offenlegung der Ergebnisverwendung wird
verzichtet, da dies zu Rückschlüssen über
die Einkünfte der Gesellschafter führen kann.
6. Vorgänge 2010
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich
bisher im Jahr 2010 nicht ergeben.
Duisburg, den 08. Dezember 2010
gez. Wolfgang Stein
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