CAMM Germany GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antonio Hölderl seit 10.2.2026 | Insolvenzverwalter |
Daniel Wolf seit 4.10.2024 | Prokura |
Roberto Efrain Rivas Ortiz seit 4.10.2024 | Prokura |
Gianni Cecchin seit 23.7.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Verne Technology Group S.L.U. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Verne Technology GmbHRatingen (vormals: Düsseldorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
AnhangI. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ratingen und ist im Handelsregister Düsseldorf unter HRB84092 unter der Firma Verne Technology GmbH eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern gemäß §274 Abs.1 S.2 wird nicht ausgeübt. Die Angabe gemäß §285 Nr. 9 HGB unterbleibt gemäß §286 Abs.4 HGB. Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 2 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag durch Verluste aufgebraucht. Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 weist demzufolge einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 19.818.386,31 aus. Die Geschäftsführung geht vom Fortbestand der Gesellschaft und einer künftigen Verbesserung der Ertragslage aus.Zudem liegt eine qualifizierte Rangrücktritts- und eine Patronatserklärung des Gesellschafters vor. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und deren Änderungen Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt, weil der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von EUR 19.818.386,31 vollständig durch ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 22.301.775,39 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 abgesichert ist, zu welchem eine Rangrücktrittsvereinbarung besteht. Weiterhin hat sich die VERNE Technology Group S.L., Alicante (Spanien), verpflichtet, die VERNE Technology GmbH, Ratingen, auch zukünftig mit der betriebsnotwendigen Liquidität auszustatten. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden im Geschäftsjahr erstmalig Umsätze zu voraussichtlich gewinnbringenden Projekten in Höhe der hierzu erfolgten nach den Verträgen zulässigen oder vereinbarten, endgültigen Teilabrechnungen, bei denen die Vertragsgegenstände ihrer Art nach auch rechtlich und wirtschaftlich übergehen, realisiert . Die Änderung der Ansatzmethode erfolgte zur Verbesserung der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Ferner werden der Umsatz und das Jahresergebnis durch diese Anpassung an die für die interne Steuerung des Unternehmens genutzte IFRS-Bilanzierung angenähert. Aus dieser Veränderung resultieren eine Reduzierung der unfertigen Leistungen sowie Erhöhungen der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Gesamtleistung, des Ergebnisses nach Steuern und des Jahresergebnisses. Ohne diese Änderung würden in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 folgende Werte ausgewiesen:
Darüber hinaus waren unverändert die folgenden Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt zwischen zwei und zwanzig Jahren. Die Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter im Geschäftsjahr mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug gebracht. Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Material-, Fertigungseinzel- und Sonderkosten der Fertigung angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Soweit die Anschaffungs- beziehungsweise aktivierungspflichtigen Herstellungskosten der Vorräte über dem Wert liegen, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am Bilanzstichtag bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren und sind zu Nennwerten bilanziert.Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden dabei mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden aufwandswirksam Rückstellungen gebildet. Diese umfassen drohende Verluste aus langfristigen Fertigungsaufträgen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Bewertung des Vorratsvermögens durch verlustfreie Bewertung berücksichtigt werden konnten. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, sind nicht enthalten. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 9.904.203,42 (Vorjahr: EUR 10.129.641,70) enthalten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen vollständig auf sonstige Vermögensgegenstände. Die Steuerrückstellungen beinhalten Lohnsteuer aus unterjährig fehlerhaft beurteilten Sachverhalten. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen von EUR 798.918,26 (Vorjahr: EUR 3.294.206,44,), für Personalkosten EUR 1.244.363,63 (Vorjahr: EUR 810.662,41) und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von EUR 369.796,65 (Vorjahr: EUR 960.000).Unter dem Posten Verbindlichkeiten sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 22.524.793,14 (Vorjahr: EUR 22.301.775,39) und haben eine Frist von ein bis fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen EUR 3.667,27 (Vorjahr: EUR 33.008,01) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die übrigen Verbindlichkeiten entfallen auf sonstige Verbindlichkeiten. 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Darstellung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. In den Umsatzerlösen wurden Teilabnahmen, abgeschlossene Projekte sowie Weiterbelastungen an Subunternehmer erfasst. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten aperiodische Aufwendungen aus der Auflösung von Rückstellungen von EUR 211.556,36. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten aperiodische Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Sub-Dienstleistern von EUR 750.639,96. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag besteht ein Avalrahmen, der in Höhe von EUR 1.618.995,08 in Anspruch genommen wurde. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten besteht eine sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe von EUR 224.120,66 (Vorjahr: EUR 177.243,63) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahren belaufen sich in Summe auf EUR 484.498,64 (Vorjahr: EUR 625.008,60). Geschäftsführung Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt: Gianni Cecchin, Alicante (Spanien), Geschäftsführer der Verne Technology Group S.L., Alicante (Spanien) Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 104 (Vorjahr: 98).
Ratingen, 29. November 2024 Verne Technology GmbH gez. Gianni Cecchin, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2024 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 113.640,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2022
LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Die Verne Technology GmbH (im Folgenden: die GmbH) hat ihren unternehmerischen Schwerpunkt im Bereich der Planung und Ausführung von Tiefbau-, Kabelzug- sowie Montageleistungen im Glasfaserausbau. Die GmbH übernimmt als Generalunternehmer gegenüber den namenhaften Kunden aus der Telekommunikationsbranche die Verpflichtung für die Planung und Entwicklung der Verlegung des Glasfasernetzes in einem bestimmten Erschließungsgebiet einschließlich der Anschlüsse der in diesem Gebiet ansässigen Haushalte. Für die mit dem Glasfaserausbau notwendig verbundenen Straßen- und Tiefbauarbeiten beauftragt die GmbH teilweise auch andere Baufirmen, in Abhängigkeit der jeweiligen Vorgaben des Auftragsgebers. Die GmbH ist Teil der Verne-Gruppe und eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Verne Technology Group SL mit Sitz in Alicante, Spanien. Die GmbH wurde 2018 gegründet und ist Bestandteil der seit über 40 Jahre bestehenden Verne-Gruppe mit Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen der Telekommunikation, Energiewirtschaft und Technology. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt konnte in Deutschland im Geschäftsjahr um 1,9% zulegen. Kalenderjahrbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0%. Die Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine wie den extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kamen Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7% höher.[1] Die Inflationsrate in der Europäischen Union (EU-28) liegt im Geschäftsjahr um 9,3% gegenüber dem Vorjahr.[2] In Deutschland erhöhte sich die Teuerungsrate ebenfalls um 7,9% insbesondere bedingt durch höhere Energiepreise. Im Durchschnitt verteuerten sich die Energiepreise in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 34,7%. Die Preise für Telekommunikation vergünstigten sich (-1,2%).[3] Der Geschäftsklimaindex ist im Januar 2023 auf 90,2 Punkte gestiegen nach 88,4 Punkten im Dezember 2022. Im verarbeitenden Gewerbe setzte der Index seine Aufwärtsbewegung fort. Die Unternehmer bewerten ihre aktuelle Lage besser. Zudem hellten sich die Erwartungen für erste Halbjahr merklich auf. Der Auftragsbestand ist rückläufig, aber weiterhin auf einem hohen Niveau. In den kommenden Monaten soll die Produktion steigen.[4] Im Januar 2022 lag der Geschäftsklimaindex bei 95,7 Punkten.[5] 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Bundesregierung verfolgt das Ziel bis 2030 Deutschland flächendeckend mit Glasfaser zu erschließen und Deutschland damit zukunftsfähig zu machen. Gemäß der Gigabitstrategie soll bis Ende 2025 jeder zweite Haushalt einen Internetanschluss mit entsprechender Bandbreite nutzen können. Die Bundesregierung beschleunigt laut eigenen Angaben die behördlichen Genehmigungsprozesse, unterstützt den eigenwirtschaftlichen Ausbau und verbessert das Ineinandergreifen von Investitionen der ausbauenden Unternehmen und der Förderung.[6] Der Anteil der Glasfaseranschlüsse ("Homes Passed") im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Haushalte und Unternehmen ("Glasfaserquote") ist von 30,7% Ende 2022 auf 35,6% zu Juni 2023 gestiegen und liegt damit 9%-Punkte über dem Wert per Juni 2022. 67% der Homes Passed werden von den Wettbewerbern der deutschen Telekom gebaut. 33% entfallen auf die Deutsche Telekom.[7] 3. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Zu den wichtigsten finanziellen Zielgrößen des internen Steuerungssystems der Verne Technology GmbH zählt der Umsatz (IFRS-Umsatz) als auch das EBITDA (IFRS-EBITDA) in Anlehnung an IFRS, das sich im Wesentlichen von der Gesamtleistung durch eine schnellere Gewinnrealisierung als im Handelsrecht auszeichnet. Zu den wichtigsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren gehören die HPs ("homes passed"). Die homes passed setzen sich aus allen Wohneinheiten zusammen, die an das Glasfasernetz unter Berücksichtigung der vorgegebenen technischen Rahmenbedingungen einem funktionstüchtigen Hauptkabel anschließbar sind. Als anschließbare Haushalte werden alle Wohneinheiten auf einem Grundstück gewertet, an dem ein betriebsbereites Hauptkabel vorbeiführt oder bereits ein betriebsbereiter Hausübergabepunkt existiert.
4. Ertragslage der GmbH Die Umsatzerlöse der Gesellschaft liegen im Geschäftsjahr 2022 mit EUR 48.222.297,34 deutlich über dem Umsatz aus 2021 von EUR 12.993.079,17. Die Umsatzentwicklung ist zum großen Teil auf die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zurückzuführen, welche sich neben den Umsatzerlösen insbesondere auf die Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen auswirkt. Wir verweisen auf unsere Ausführung im Anhang. Das Rohergebnis ist von EUR 4,287 Millionen um EUR 10,679 Millionen auf EUR 14,966 Millionen gestiegen. Ohne die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wäre das Rohergebnis von EUR 4,287 Millionen um EUR 7,237 Millionen auf EUR 11,524 Millionen gestiegen. Der Anstieg der Personalaufwendungen um € 0,8 Millionen bzw. 14,08% begründet sich aus höheren Pro-Kopf Aufwendungen als auch im geringeren Maße durch den Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen, die sich von 98 Arbeitnehmern im Vorjahr auf 104 Beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 erhöhten. Im Geschäftsjahr 2022 sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um EUR 2,832 Millionen bzw. 64,34% gestiegen. Der Anstieg resultiert aus Schäden von Subunternehmen, die im Rahmen der Umsatzerlöse weiterbelastet wurden, abgewerteten Forderungen gegenüber Subunternehmern, erhöhten Kraftstoffaufwendungen und höheren Frachtaufwendungen. Die Veränderung des Jahresergebnisses zu einem Jahresüberschuss von EUR 0,114 Millionen im Vergleich zum Vorjahr (EUR -6,754 Millionen) resultiert neben der Veränderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu EUR 3,208 Millionen aus der positiven Entwicklung im Rahmen der Wachstumsphase des Unternehmens. Zusammenfassende Beurteilung zum Ertragsverlauf 2022 Die Erhöhung der handelsrechtlichen Gesamtleistung um EUR 16,646 Millionen bzw. 49,58% auf EUR 50.217 Millionen im Geschäftsjahr 2022 entspricht der Erwartungshaltung aus dem Jahresabschluss 2021. Im Vorjahresabschluss war die Gesellschaft von einem Anstieg im mittleren zweistelligen Prozentbereich ausgegangen. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss von EUR 0,1134 Millionen lag in Folge der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik bedingt durch Nachholeffekte deutlich über der prognostizierten ungefähren Halbierung des handelsrechtlichen Jahresfehbetrages aus 2021 (Vorjahr EUR 6.754 Millionen). Ohne die Änderung der Methodik wäre der prognostizierte Wert leicht übertroffen worden und ein handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag von EUR 3.095 Millionen erzielt worden. 5. Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 44,412 Millionen und erhöhte sich um EUR 5,212 Millionen zur Bilanzsumme des Vorjahres. Auf der Aktivseite erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Folge der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik als auch im Zuge von Weiterbelastungen an Subunternehmer sowie Abnahme von weiteren Projekten von EUR 2,067 Millionen auf EUR 5,685 Millionen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind um EUR 3,240 Millionen auf EUR 6,986 Millionen in Folge der neu angestoßenen Projekte angestiegen. Der Anstieg der unfertigen Erzeugnisse und Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe wurde durch den Anstieg der offen abgesetzten erhaltenen Anzahlungen von EUR 36,855 Millionen auf EUR 39,596 Millionen teilweise kompensiert. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag reduzierte sich um EUR 0,114 Millionen auf EUR 19,818 Millionen und ist durch einen qualifizierten Rangrücktritt für das gewährte Gesellschafterdarlehen, das in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten ist, abgedeckt. Der Anstieg der Bilanzsumme auf der Passivseite begründet sich im Wesentlichen aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diese stiegen bedingt durch Nutzung der Supply Chain Finanzierung in Folge des wachsenden Projektgeschäfts zwecks Finanzierung des Wachstums auf EUR 12,143 Millionen (Vorjahr 8,395). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbedingt um EUR 2,446 Millionen auf EUR 4,793 Millionen und wurden vom Rückgang der sonstigen Rückstellungen um EUR 2,492 Millionen überkompensiert. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten um EUR 1,648 Millionen resultiert im Wesentlichen aus der Umsatzsteuerzahllast. 6. Finanzlage Die Gesellschaft bedient sich zur Finanzierung dem Factoring als auch der Supply Chain Finanzierung. Zusätzlich ist die Liquidität der Gesellschaft durch eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft und einhergehenden Kreditlinien bei der Muttergesellschaft und damit einhergehenden Konzernverrechnungen sichergestellt. III. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht 1. Risiken der künftigen Entwicklung Risiken der Geschäftstätigkeit der Verne Technology GmbH sind in absteigender Reihenfolge genannt und bestehen zu gleichen Anteilen in einer Abhängigkeit von den Hauptkunden als auch von einer funktionierenden Wertschöpfungskette mit Subunternehmern, Lieferanten und Baugenehmigungsorganen. Die Risiken sind im Zusammenhang mit den Wachstumschance im Marktsegment für eine korrekte Evaluierung zu betrachten, die sich aus den genannten Investitionsvorhaben auf Basis der Ziele der Bundesregierung bis zum Ende dieses Jahrzehntes ergeben. Die Gesellschaft trägt dem kommerziellen Risiko hauptsächlich mittels Diversifikation von Lieferanten als auch engen Projektcontrolling Rechnung und baut auf der Nachfrageseite im Oligopol seinen Kundenstamm aus. Das Haftungsrisiko als Generalunternehmer begegnet die GmbH mit vertraglich fixierten Einbehalten mit Subunternehmern und durch enge und langjährige Partnerschaften als auch durch angestellte Bauleiter, die den Projektfortschritt dezentral überwachen. Die Leistungen der Verne Technology GmbH können auch bedingt durch äußere, nicht vom Unternehmen zu beeinflussende, Entwicklungen erheblichen Schwankungen in der Gesamtleistung unterliegen. Verzögerungen bei den Abnahmen durch öffentliche Organe aufgrund umfassender regulatorischer und bürokratischer Anforderungen können erhebliche Ergebnisschwankungen induzieren. Zu den äußeren Einflüssen zählen auch weltweite oder regionale Lieferengpässe an Baumaterial in Folge der im Geschäftsjahr nachlassenden, aber weiterhin bestehenden Corona-Pandemie oder dem Ukraine-Konflikt. Die Produktionskosten und die Einkaufspreise für Rohstoffe werden teilweise auch von der Entwicklung der Energie- und der Rohstoffpreise sowie der Verfügbarkeit der Hauptrohstoffe für die Herstellung der Materialien beeinflusst. Grundsätzlich trägt die Gesellschaft bzw. die Unternehmensgruppe den Marktveränderungen (Nachfrage- und Preisentwicklungen) durch die Anpassung der Produktionskosten und der Einkaufspreise Rechnung, die sich im Ergebnis in den Verkaufspreisen bzw. vertraglich vereinbarten Nachträgen widerspiegeln. Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit von Kundenforderungen sind nach gegenwärtiger Einschätzung nicht erkennbar, da bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle entstanden sind und auch keine Erkenntnisse zu drohenden Forderungsausfällen vorliegen. Wesentliche Risiken hinsichtlich der Beschaffung von Handelswaren und der Überalterung von Vorratsbeständen bestehen nicht, da der Bezug im Wesentlichen projektbezogen erfolgt. Die Liquidität der GmbH ist durch die Einbettung in den Konzernverbund, der mit Kreditlinien ausgestattet ist, gegeben. 2. Chancenbericht Die Verne Technology GmbH ist nach unserer Einschätzung mit ihrer Organisation, basierend auf dem ständigen Kontakt sowie vertrauensvollen und bedarfsgerechten Umgang mit ihren Kunden gut auf die weitere Entwicklung im Ausbau des Glasfasernetzes vorbereitet. Mit Hinblick auf die Bitkomstrategie der Bundesregierung und die zunehmende Investitionsbereitschaft der Kunden in den Aufbau bzw. die Erweiterung des deutschen Glasfasernetzes (vgl. branchenbezogene Rahmenbedingungen) sieht sich die GmbH gut aufgestellt. Auch stellen die Verzögerungen, die es bei den ersten Glasfasernetz-Entwicklungsplänen in Deutschland gab, auch eine erhebliche Chance für das Unternehmen dar: Die Verwässerung dieser Investitionen im Laufe der Zeit stellt sicher, dass Verne in der Lage sein wird, in einem signifikanten und stabilen Umfeld über einen längeren Zeitraum zu operieren. Die GmbH kann nach eigener Einschätzung als Teil der Verne Gruppe auf langjährige Erfahrungen aus dem europäischen Ausland aufbauen. Partnerschaften von Subunternehmern mit verbundenen Unternehmen werden auf Kundenwunsch zielorientiert in Deutschland eingesetzt und können das Wachstum der GmbH beflügeln. Die dezentrale Planung und Überwachung der individuellen Projekte vor Ort und Lerneffekte aus abgeschlossenen Projekten sind Teil einer nachhaltigen und bedürfnisorientierten Kundenbeziehung, die die Gesellschaft mittelfristig zuversichtlich für profitables Wachstum macht. 3. Prognosebericht a. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Kalenderjahrbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland in 2023 0,1%. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen in Folge steigender Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland.[8] Im Ergebnis lag die Inflationsrate in 2023 im Durchschnitt 5,9% gegenüber 2022 und wurde wie im vorangegangenen Jahr von den Auswirkungen des Kriegs- und Krisensituation beeinflusst.[9] b. Künftige Branchenentwicklung Zu Juni 2023 ist das Verhältnis der Glasfaseranschlüsse ("homes passed") im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Haushalte und Unternehmen ("Glasfaserquote") auf 35,6 Prozent gestiegen. 223 Kommunen in 13 Bundesländern sind vom Doppelausbau betroffen insbesondere auch in Rheinland-Pfalz und Hessen.[10] c. Auswirkungen auf die Verne Technology GmbH Die Verne Technology GmbH wird sich unter Berücksichtigung der aktuellen Lage in der Telekommunikationsbranche umso mehr bewusst auf ihre spezifische Organisation konzentrieren und interne Abläufe in Deutschland weiter standarisieren, hat den Kundenstamm im Geschäftsjahr bereits erweitert und wird im Folgejahr diesen Weg fortführen. Die GmbH ist mit ihrer Organisation, basierend auf der Erfahrung in der Gruppe und den ständigen Kontakt mit Kunden, Subunternehmern und sonstigen Lieferanten nach unserer Einschätzung gut vorbereitet für den weiteren Glasfaserausbau. Der beschriebene Drang der Bundesregierung zur Digitalisierung mit Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und die Investitionsbereitschaft bestehender und potenzieller Kunden sowie der Auftragsbestand zementiert die Daseinsberechtigung der GmbH und das Potential, dass sich aus dem Ausbau des Netzes als auch den vorzunehmenden Aktivierungen ergibt. Der Doppelausbau insb. in den Bundesländern, wo die Verne Technology GmbH ihren Tätigkeitsschwerpunkt hat, offeriert weiteres Entwicklungspotential. Die aktuelle Ukrainekrise und die damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Weißrussland beeinträchtigen aus Sicht der Geschäftsleitung das Ergebnis nicht so wesentlich wie unvorhergesehene Sperrungen im Suez Kanal oder im geringeren Maße der weitere Anstieg der Kosten für Diesel, Baumaterialien sowie Maschinen. Die regulatorischen Genehmigungen in Deutschland je Projekt werden teilweise von mehreren Kommunen und/oder Ländern erteilt, sodass hier die Bauplanungen in Abhängigkeit der Freigaben teilweise mit Effizienzeinbußen umdisponiert werden müssen. Derartige Änderungen ziehen Verzögerungen im Projektablauf mit sich. Die Gesamtabnahmen von Projekten sind nicht nur von den Kunden, sondern auch von Vorabnahmen der Kommunen und anderer öffentlicher Träger abhängig. Jegliche Verzögerung hat einen signifikanten Einfluss auf die Ertragslage. Verzögerungen beim Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland bieten der Verne Technology GmbH die Chance den Markt über einen längeren Zeitraum zu bedienen. Für das Geschäftsjahr 2023 plant die Geschäftsführung in Folge einer Mitte 2023 initiierten personellen und organisatorischen Umstrukturierung ein ausgeglichenes Ergebnis. Gesamtaussage Das aus Sicht der GmbH starke Projektwachstum und die neu angelaufenen Projekte sind Ausdruck der Kundenzufriedenheit, ziehen jedoch ein höheres Finanzierungsvolumen mit sich, das sich einerseits aus dem erhöhten internen und externen Personalbedarf als auch aus den erhöhten Materialaufwendungen im Rahmen der Anlaufphase der mehrjährigen Projekte ergibt, jedoch mittelfristig Profitabilität abwerfen wird, wenn die Projekte zielorientiert und effizient abgeschlossen werden können. Dies bedingt die ständige Optimierung interner Prozesse als auch ein wirtschaftlich stabiles Umfeld und die konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Maßnahmen. Die Aussichten für die Verne Technology GmbH sind gut. Der Trend zur Digitalisierung wird immer stärker und erfordert eine flächendeckende und leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur. Unter Berücksichtigung der Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 geht die Geschäftsführung gegenwärtig davon aus, dass die Zielsetzungen für das Geschäftsjahr 2023 erreicht werden können.
Ratingen, 29. November 2024 Verne Technology GmbH gez. Gianni Cecchin, Geschäftsführer [1] DESTATIS Pressemitteilung 020 vom 13. Januar 2023 [2] EUROSTAT "Annual inflation more than trippled in the EU in 2022" 9. März 2023 [3] Pressemitteilung Nr. 022 vom 17. Januar 2023 DESTATIS [4] 01/2023 IFO Geschäftsklimaindex [5] 01/2022 IFO Geschäftsklimaindex [6] BMDV - Gigabitstrategie der Bundesregierung [7] 2023 Breko Marktanalyse [8] Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024 [9] Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024 [10] Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. Marktanalyse 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen WirtschaftsprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Verne Technology GmbH, Ratingen Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Verne Technology GmbH, Ratingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Verne Technology GmbH, Ratingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt mit Ausnahme dieser Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Wir wurden erst am 23. Januar 2024 als gesetzlicher Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Lageberichts der Verne Technology GmbH, Ratingen, für das Geschäftsjahr 2022 bestellt. Aus diesem Grund konnten wir an der Inventur sowohl zu Beginn als auch zum Ende des Geschäftsjahres 2022 nicht beobachtend teilnehmen. Der Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2021 enthält für den Posten B.I.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe eine gleichlautende Einschränkung. Wir waren auch nicht in der Lage, uns durch alternative Prüfungshandlungen vom Bestand der am 1. Januar 2021 in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe i.H.v. T€ 2.329 sowie der am 31. Dezember 2021 in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen i.H.v. T€ 3.745) sowie der am 31. Dezember 2022 in der Bilanz ausgewiesenen Vorräten (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen i.H.v. T€ 6.985) mit hinreichender Sicherheit zu überzeugen. Da die Vorräte zu Beginn sowie zu Ende des Geschäftsjahres über die Bestandsveränderung in die Bestimmung der Ertragslage eingehen, können wir nicht ausschließen, dass Änderungen des in der Gewinn- und Verlustrechnung des vorhergehenden Geschäftsjahres 2021 sowie des Geschäftsjahrs 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Da unser Prüfungsurteil mit Blick auf die Bestandsveränderung sowie das Jahresergebnis 2021 eingeschränkt ist, ist unser Prüfungsurteil hinsichtlich der Vergleichbarkeit dieser Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für 2021 und 2022 ebenfalls eingeschränkt. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Aus diesem Grund ist auch unser Prüfungsurteil zum Lagebericht des Berichtszeitraums eingeschränkt. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ratingen, am 18. Dezember 2024 CURACON
GmbH
Gabriel, Wirtschaftsprüferin Bichler, Wirtschaftsprüfer |
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