Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 703727
Vorher
Malteam Lehmann-Monteiro GmbH
Eingetragen
24.1.2008
Branche
Malerei- und LackiergewerbeGroßhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Betrieb eines Malergeschäftes als Meisterbetrieb einschließlich aller artverwandten Tätigkeiten wie z.B. Tapezieren, Verlegen von PVC- und Teppichböden, Fassadenarbeiten, Wärmeschutz, Betonsanierung, Stucco-Technik.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Isabel Carvalho Monteiro
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Isabel Carvalho Monteiro
8 Rue des Tulles, F 67260 Soufflenheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Malteam Monteiro GmbH

(vormals: Malteam Lehmann-Monteiro GmbH)

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 11.751,25 13.504,00
I. Sachanlagen 11.438,00 13.204,00
II. Finanzanlagen 313,25 300,00
C. Umlaufvermögen 460.305,71 63.907,23
I. Vorräte 417.343,62 44.994,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.815,29 17.899,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.146,80 1.012,96
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 12.407,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 472.056,96 102.318,89

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 361,28 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 37.407,66 31.625,38
III. Jahresüberschuss 12.768,94 -5.782,28
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 12.407,66
B. Rückstellungen 500,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 471.195,68 102.318,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 472.056,96 102.318,89

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und ggf. des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden

Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 410,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse haben zum Abschlussstichtag nicht vorgelegen bzw. sind uns nicht

bekannt geworden.

Angaben und Erläuterungen zu einzelne Posten der Bilanz

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 5 Jahre bestehen nicht.

Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten

Verbindlichkeiten 6.363.83 €

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Isabell Monteiro

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2011.

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