Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 7629
Vorher
Bloms Eventtechnik Vertriebsgesellschaft mbH
Eingetragen
7.5.2007
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Entwicklung und der Vertrieb von LED Systemen und deren Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Stallmeier
seit 21.5.2021
Prokura
Ralf Tiemann
seit 1.8.2013
Prokura
Udo Bloms
seit 7.5.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schlehenweg 3, 48496 Hopsten
12.500 €
50.00%
Jacksonring 16, 48432 Rheine
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LEDCON Systems GmbH

Rheine

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 46.454,00 11.216,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 46.451,00 11.213,00
B. Umlaufvermögen 3.666.511,53 5.924.104,84
I. Vorräte 2.457.747,57 4.669.683,31
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.438.104,53  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 494.067,75 1.183.608,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 714.696,21 70.813,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.976,54 12.504,45
Aktiva 3.719.942,07 5.947.825,29

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.495.422,83 2.367.566,76
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 2.470.422,83 2.342.566,76
B. Rückstellungen 94.030,00 289.326,75
C. Verbindlichkeiten 1.130.489,24 3.290.931,78
Summe Passiva 3.719.942,07 5.947.825,29

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die LEDCON Systems GmbH hat ihren Sitz in Rheine. Sie ist im Handelsregister des Amts­ge­richts Steinfurt unter HR B 7629 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergän­zenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresab­schlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresab­schluss angewendeten Gliederungs­grundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften gelten­den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzie­rungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, linear abgeschrieben.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Her­stel­lungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der plan­mäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berück­sichti­gung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Die Vermögensgegenstände wur­den nach der linearen und degressiven Methode abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800,00 € wurden ge­mäß § 6 Abs. 2 EStG vollständig abgeschrieben.

Die Vorräte wurden gemäß § 255 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Be­wer­tungs­grund­sät­ze des strengen Nie­derst­wert­prin­zips wurden dabei be­achtet.

Für die erhaltenen Anzahlungen wurde das Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 HGB ausgeübt. Die erhaltenen Anzahlungen wurden in der Bilanz offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Dem allgemei­nen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch ei­ne Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung bekannt ge­wordenen ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter von 20,7 T€ (Vorjahr 19,9 T€) enthalten.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 4,9 T€ (Vorjahr 201,3 T€) enthalten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen


< 1 Jahr

1 - 5 Jahre

> 5 Jahre

T€

T€

T€
aus Miet- und Leasingverträgen
194,8

864,6

693,5



V. Sonstige Pflichtangaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeit­nehmer be­trug 32 Personen.

 

Rheine, 27. März 2025

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Udo Bloms


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025 festgestellt.

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