Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 4107
Vorher
Wittmann Kies + Beton GmbH Ruhlsdorf
Eingetragen
12.11.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten von Beteiligungen aller Art, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften

Historie

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Management

NameRolle
Christine Wittmann
seit 18.10.2018
Geschäftsführer
Helmut Wittmann
seit 19.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

86633 Neuburg/Donau
34.000 €
85.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WITTMANN Holding GmbH

Neuburg a. d. Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

0,00

0,00

II. Finanzanlagen

43.806,45

30.272,25

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

16.716,65

14.305,96

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.446,05

57,97

Summe Aktiva

62.969,15

44.636,18



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Bilanzgewinn

28.743,96

15.544,21

B. Rückstellungen

1.300,00

1.477,24

C. Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 6.925,19 (€ 1.614,73)

6.925,19

1.614,73

Summe Passiva

62.969,15

44.636,18

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des andelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden brauchten nicht angepasst zu werden, da sich durch das BilMoG keine Änderungen ergaben. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter der Fortführungsprämisse aufgestellt.

Soweit nachstehend nichts anderes
erwähnt, wendet die Gesellschaft folgende Bewer­tungsmethoden an:

1. Ansatz der Vermögensgegenstände zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei letztere auf Vollkostenbasis ermittelt werden.

2. Die Abschreibung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfolgt auf die planmäßige angegebene Nutzungsdauer. Für Zugänge wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt pro rata temporis. Wirtschaftsgüter im Zugangswert bis € 150,-- werden als Aufwand behandelt. Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden zur Vereinfachung gesammelt auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Im Bereich des Umlaufvermögens trägt die Gesellschaft den erkennbaren wertmindernden Faktoren durch Abschreibungen gem. § 253 III Rechnung.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist gegebenenfalls durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

5. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

6. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gegebenenfalls mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

7. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Sonstige Angaben zum Jahresabschluss:

Die Gesellschaft ist als Komplementärin an der Wittmann Baustoffwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuburg (HRA 101964 beim Amtsgericht Ingolstadt) und an der Krema GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainburg (HRA 7476 beim Amtsgericht Regensburg) jeweils ohne Kapitaleinlage beteiligt.

Der Vorjahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2010 festgestellt.

Der Gewinnvortrag beläuft sich auf 15.544,21 € (§ 268 I HGB).

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Einziger Geschäftsführer ist Herr Helmut Wittmann (§ 285 Nr. 10 HGB). Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsleitung (§ 285 Nr. 9 a HGB) werden unter Hinweis auf § 288 HGB nicht genannt.

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten des vorgenannten Personenkreises im Sinne des § 285 Nr. 9 c HGB waren nicht zu verzeichnen.

Gegenüber dem Gesellschafter (zugleich Geschäftsführer) bestanden jederzeit
fällige Forderungen in Höhe von T€ 14.

 

Helmut Wittmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.08.2011

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