methrada
gmbh
Neuffen
(vormals:
Metzingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Rückständige Einzahlungen |
0,00 |
5.600,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1,00 |
232,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
232,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
199.904,66 |
264.830,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.765,39 |
156.880,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.139,27 |
107.949,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.419,04 |
3.169,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
203.324,70 |
273.831,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
111.247,48 |
134.634,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-5.600,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
44.400,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
84.634,78 |
33.652,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.787,30 |
-50.981,98 |
| B.
Rückstellungen |
6.589,84 |
20.233,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.487,38 |
118.963,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
85.487,38 |
118.963,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
203.324,70 |
273.831,89 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbHG beachtet.
Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit wird aufgrund
der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nach Art. 67 Abs. 8
S. 1 EGHGB durchbrochen. Die Vorschriften §§ 252
Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB wurden
daher in diesem Jahresabschluss nicht angewandt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) wurden
nur für den Anhang und bei der Offenlegung (§ 326
bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch
genommen.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in der Bilanz bzw.
in der Gewinn- und Verlustrechnung - mit Ausnahme der
Angaben nach § 251 HGB - ausgeübt.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nur insoweit, als sich dies aus der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ergab.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres nur
vergleichbar, wenn die erstmalige Anwendung des BilMoG
keine Auswirkung auf den Posten im Einzelfall hatte. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte aufgrund der
erstmaligen Anwendung des BilMoG entsprechend Art. 67 Abs.
8 S. 2 EGHGB nicht.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit
dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag nach dem Höchstwertprinzip
ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter
in Höhe von EUR 47.849,42 enthalten.
Auf Grund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§§ 274a und 288 HGB sind für das
Geschäftsjahr 2010 keine weiteren Angaben zu den
einzelnen Posten der Bilanz erforderlich.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Auf Grund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§§ 276 und 288 HGB sind für das
Geschäftsjahr 2010 keine Angaben zu den einzelnen
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.
Sonstige
Angaben
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB.
Angaben
über Mitglieder der Unternehmensorgane
Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr
durch den einzelvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer, Herrn Frank Dehner, Staatlich
geprüfter Informatiker.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Bilanzergebnis in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen. Hierüber muss die
Gesellschafterversammlung noch abschließend
entscheiden.
Der Jahresabschluss wurde nach § 278 HGB unter
Berücksichtigung der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Der Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2010
Tübingen, den 19.12.2011
Gez. die Geschäftsführer
Hinweis:
Der vorstehende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 wurde am 19.12.2011 durch die
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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