Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 10291
Eingetragen
27.4.2010
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Bedienung von Gebäudesystemtechnik, Multimedia und Informationstechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Dennis Dropmann
seit 3.2.2015
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
66.67%
33.33%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christian Gräwe
47441 Moers, Hülsdonker Str. 35
66.67%
Dennis Dropmann
47249 Duisburg, Traunsteiner Str. 19 A
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LogiSystems GmbH

Moers

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8.666,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.447,00
II. Sachanlagen 1.219,00
B. Umlaufvermögen 26.394,63
I. Vorräte 4.920,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.435,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.039,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.060,63

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 15.809,98
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00
II. Jahresfehlbetrag 14.190,02
B. Verbindlichkeiten 19.250,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.060,63


Anhang zum 31. Dezember 2010 der Logisystems GmbH

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen nach §§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die angewandten Bewertungsmethoden blieben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Der Jahresabschluss ist nicht durch außerordentliche Aufwendungen oder Erträge beeinflusst.


A.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Anlagevermögen


Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.


Vorräte

Die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlusstag beizulegenden Wert angesetzt.




Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zu Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Langfristige Steuererstattungsansprüche gemäß § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände (insbesondere liquide Mittel) erfolgte zum Nennwert.




Rückstellungen


Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen.


Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.




B.  Erläuterung zur Bilanz


1.  Anlagevermögen - § 268 Abs. 2, § 284 Abs. 1 HGB

Die  Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.




2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag (ebenfalls zum Vorjahresstichtag) nicht.


3.  Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.


4. Rückstellungen - § 285 Nr. 12 HGB


Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen (insb. für Jahresabschluss- Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Personalkosten) ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.



5.  Angaben zu Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a + b, § 251, § 268 Abs. 7 HGB




Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bertugen im Geschäftsjahr 19.250,65 €

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3  HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

C. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB




1. Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
  - § 285 Nr. 7 HGB -


Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3.


2.  Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung
 - § 285 Nr. 9a HGB -


Von dem Wahlrecht des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht.




3. Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
  - § 285 Nr. 9c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG -


Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2010 keine  Verbindlichkeiten.




4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen - § 285 Nr. 3a HGB - Haftungsverhältnisse
  - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB


Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht.


5. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
  - § 285 Nr. 10 HGB -


Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Christian Gräwe
Dennis Dropmann
Ulf Engfeld


6. Feststellung Jahresabschluss


Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 durch die Gesellschafter festgestellt.


7. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns


Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Moers, 30.11.2011

gez.
       Die Geschäftsführung


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.

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