EIT
Emerging Implant Technologies GmbH
Tuttlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
JA
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
76.675.023,80 |
76.300.367,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.406.246,92 |
75.799.958,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.268.776,88 |
500.408,37 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.331,42 |
32.797,71 |
| Aktiva |
76.702.355,22 |
76.333.164,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
75.237.384,25 |
74.929.771,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
49.669,00 |
49.669,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.081.608,00 |
10.081.608,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
64.798.494,68 |
63.344.825,01 |
| IV.
Jahresüberschuss |
307.612,57 |
1.453.669,67 |
| B.
Rückstellungen |
250.117,65 |
1.313.312,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.214.853,32 |
90.080,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.214.853,32 |
90.080,75 |
| Summe
Passiva |
76.702.355,22 |
76.333.164,86 |
Anhang
EIT Emerging Implant Technologies GmbH, Wurmlingen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der EIT Emerging
Implant Technologies GmbH, Wurmlingen (Registergericht
Stuttgart, 748370) wurde gemäß §§ 242
ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der
Gesellschaft finden die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB Anwendung. Die Erleichterungen des § 288 Abs.
1 HGB wurden in Anspruch genommen.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nichts anderes
vermerkt, in TEUR.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind abgezinst.
II.
Kassen- und Bankbestände
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetz.
III.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen erfolgt im Berichtsjahr
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 u. 2 HGB.
Hiernach werden die Pensionsrückstellungen
mit dem von der Deutschen Bundesbank im
Monat Dezember ermittelten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,83 %.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag
TEUR 2.
Der Unterschiedsbetrag unterliegt der
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei
Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden Preis- und Kostensteigerungen in Höhe
der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und
eine Abzinsung mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre vorgenommen
(§ 253 Abs. 2 HGB).
IV.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
V.
Fremdwährungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen und
Fremdwährungsverbindlichkeien werden zum
jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen
und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
werden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag
bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die
Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden (nur)
eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag
berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der
Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften werden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige
betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben TEUR 75.406 (Vj. TEUR
75.799) Restlaufzeiten von über einem Jahr.
Zum 31.12.2023 bestand eine Cash-Pool Forderung
gegenüber Johnson & Johnson Holding GmbH,
Norderstedt, in Höhe von TEUR 74.830 (Vj. TEUR
75.655), die unter den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen ausgewiesen ist.
Zum 31.12.2023 bestanden Forderungen gegenüber
Cilag GmbH, Medos International SARL, Depuy Synthes
Products INC und Synthes GmbH in Höhe von insgesamt
TEUR 448 (Vj. TEUR 0), die unter den Forderungen verbundene
Unternehmen ausgewiesen sind.
II.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 49.669,00 und ist unverändert gegenüber
dem Vorjahr.
III.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben TEUR 1.215 (Vj. TEUR
90) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr jedoch unter 5 Jahren betragen TEUR 0 (Vj. TEUR
0). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
5 Jahren betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0)
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die handelsüblichen
Eigentumsvorbehalte.
D.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen, in Höhe
von EUR 44.219,28.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 3 Mitarbeiter
Der Jahresabschluss der EIT Emerging Implant
Technologie GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Johnson
& Johnson Medical GmbH (kleinster
Konsolidierungskreis). Der Jahresabschluss der Gesellschaft
wird zusammen mit der Johnson & Johnson Medical GmbH in
den nach US-Grundsätzen aufgestellten internationalen
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der Johnson &
Johnson, New Brunswick/ New Jersey/ USA,
(größter Konsolidierungskreis) einbezogen und
ist unter http://www.investor.jnj.com/sec.cfm
veröffentlicht.
Wurmlingen, den
26.02.2025
Marco Otten
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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