Boxheimer GmbH
Alte Viernheimer Straße 5, 68623 Lampertheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Boxheimer seit 5.1.2017 | Geschäftsführer |
Manfred Boxheimer seit 5.1.2017 | Geschäftsführer |
Jutta Boxheimer seit 5.1.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boxheimer GmbHLampertheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wurden durch angemessene, einzeln vorgenommenen Abwertungen berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinsituten wurden zum Nennwert bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei ausrechenden objektiven Hinweisen für deren Eintritt berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, keinen Gebrauch gemacht. Anfallende passive latente Steuern, aufgrund von temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie für einen gebildeten Investitionsabzugsbetrags, wurden mit aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen von Körperschaft- und Gewerbesteuer verrechnet. Der entstandene Aktivüberhang wurde entsprechend aktiviert. Die aktiven latenten Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge wurden in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnungen berechnet. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen von 15% Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und einer Gewerbesteuerbelastung von 12,95% bei einem Hebesatz iHv. 370%, insgesamt 28,775%. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 1.129,17 EUR (Vorjahr: 1.415,05 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 41.960,95 EUR (Vorjahr:47.059,94 EUR). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 167.546,34 EUR (Vorjahr:179.058,17 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 146,99 EUR (Vorjahr:223,14 EUR). Latente Steuern Durch die Übertragung von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen bei aktivierten Vermögensgegenstände in den Vorjahren in der Steuerbilanz sowie der Auflösung eines im Jahr 2017 gebildeten und Bildung eines neuen Investitionsabzugsbetrages sind passive latente Steuern in Höhe von 19.538,34 EUR entstanden. Gleichzeitig sind aufgrund von Verlustvorträgen aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 28.271,64 EUR entstanden. Da die Geschäftsführung von der Nutzbarkeit der entstandenen Verlustvorträge in den nächsten fünf Jahren ausgeht, wurde vom Ansatzwahlrecht gem. § 274 HGB Gebrauch gemacht. Es wurden daher die latenten Steuern saldierten, sodass aktive latente Steuern in Höhe von 8.733,30 EUR auszuweisen sind. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag der latenten Steuern, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, betrag zum Stichtag 8.733,30 EUR. Dieser Betrag ergibt sich aus der Aktivierung der aktiven latenten Steuern. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Auswirkungen der geänderten Umsatzerlösdefinition Eine Auswirkung der Neufassung des § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG auf die Umsatzerlöse ist nicht gegeben. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Es liegen weder Erträge noch Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung vor. Sonstige Angaben sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 116.784,24 EUR Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 21. sonstige Berichtsbestandteile
Lampertheim, den 11.12.2024 gez. Alexander Boxheimer, Manfred Boxheimer
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