Agentur
Harz GmbH
IIsenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
153.711,02 |
143.903,21 |
| I.
Sachanlagen |
153.711,02 |
143.903,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
643.756,31 |
832.637,33 |
| I.
Vorräte |
60.817,23 |
105.797,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
582.105,83 |
726.499,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
833,25 |
339,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.067,55 |
6.560,00 |
| Aktiva |
804.534,88 |
983.100,54 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
570.312,77 |
785.810,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
545.312,77 |
760.810,39 |
| B.
Rückstellungen |
15.795,50 |
15.801,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
218.426,61 |
181.489,15 |
| Passiva |
804.534,88 |
983.100,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Firma
Agentur Harz GmbH, Ilsenburg wurde auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde
Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
"Abnutzung" unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt, sofern keine Abzinsung vorzunehmen war.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
(§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind im
Anlagenspiegel und der beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3. Bilanzgewinn
Im Posten
Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
in Höhe von EUR 760.810,39 enthalten.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon Verbindlichkeiten aus Darlehen
(Kontokorrent) EUR 60.855,42
2.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5
Satz 1 HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum
31.12.2022 EUR 63.123,04
3.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2022 EUR 0,00.
4.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herrn Jens Manugold, Ilsenburg
Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr.
9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
5.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Bilanzgewinn EUR 545.312,77
Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die
Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Ilsenburg, 18. Dezember
2023
gez.
Jens Manugold, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2023
festgestellt.
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