Peter Roth
GmbH
Oberkirch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.857,50 |
125.192,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
91.857,00 |
125.192,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
856.218,74 |
742.856,76 |
| I.
Vorräte |
168.129,40 |
217.742,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.810,21 |
47.808,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
561.279,13 |
477.305,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.721,50 |
5.158,93 |
| Aktiva |
954.797,74 |
873.208,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
330.606,93 |
258.223,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
278.606,93 |
206.223,23 |
| B.
Rückstellungen |
485.055,61 |
461.201,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.135,20 |
153.783,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
139.135,20 |
152.303,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.480,75 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.118,38 |
2.622,27 |
| Summe
Passiva |
954.797,74 |
873.208,19 |
Anhang
- Fassung für Offenlegungszwecke -
A. Allgemeine Angaben
Die Peter Roth GmbH hat ihren Sitz in Oberkirch. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
unter der Register-Nummer HRB 490380 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 erfolgte nach den Vorschriften des
HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die
Bilanz und des § 275 HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden beachtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßigen Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear vorgenommen.
Die neu zugegangenen geringwertigen
Vermögensgegenstände ab dem 01.01.2010 werden
analog zu § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass im
Jahr der Vollabschreibung auch der Abgang erfolgt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten. Die
unfertigen Erzeugnisse/unfertigen Leistungen werden zu
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wird durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Liquide Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode"
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt (im
Vorjahr: 1,78 %). Lohn- und Gehaltstrends sind nicht zu
berücksichtigen.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, werden
gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den
entsprechenden Pensionsverpflichtungen verrechnet. Das
Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende
Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung des
Planvermögens. Das zur Saldierung herangezogene
Deckungsvermögen wird vollständig zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht jeweils
dem versicherungsmathematisch ermittelten Aktivwert sowie
den fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der
Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem
fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre der deutschen
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt
der höhere Tageswert zum Ansatz.
C. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital
Das Eigenkapital i. H. v. insgesamt
EUR 330.606,93 (Vj. TEUR 258) ist mit einer
Ausschüttungssperre zum 31.12.2023 i. H. v. EUR
11.989,00 (Vj. TEUR 53) belegt. Dieser Betrag resultiert
aus dem Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,82 % p. a.) im
Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74
% p. a.).
Rückstellungen
In dem mit den Pensionsverpflichtungen verrechneten
Planvermögen sind "Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen" i. H. v.
EUR 248.686,00 (Vj. TEUR 239) enthalten, die rechtlich
erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 66.471,81 (Vj.
TEUR 68) sind, mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind vermerkungspflichtige
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
aus Bürgschaften i. H. v. EUR 88.670,59
(Vj. TEUR 89) vorliegend. Die bestehenden
Haftungsverhältnisse wurden nicht bilanziert, da mit
einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.
D. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die zur Vermeidung von sofortigen
Liquiditätsabflüssen im jeweiligen
Geschäftsjahr abgeschlossen wurden:
Mietverpflichtungen aus mehrjährigen
Verträgen: EUR 59.640,00
- davon innerhalb eines Jahres fällig:
EUR 59.640,00
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 14 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Im Berichtsjahr war Herr Peter Roth zum allein
vertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt.
Herr Peter Roth ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der Peter
Roth GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um die in
Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden
für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen,
auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Oberkirch, den
17.12.2024
gez.
Peter Roth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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