eco-GmbH
electronic components
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.732,00 |
13.410,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
69.730,00 |
13.408,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
550.324,97 |
692.097,05 |
| I.
Vorräte |
378.281,69 |
401.022,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
142.199,35 |
176.361,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.843,93 |
114.712,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.537,71 |
8.498,44 |
| Aktiva |
623.594,68 |
714.005,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.544,00 |
142.577,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.588,01 |
26.588,01 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.989,49 |
-1.751,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
39.033,50 |
-117.741,03 |
| B.
Rückstellungen |
17.549,65 |
64.486,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
602.501,03 |
506.941,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
86.567,08 |
79.441,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
515.933,95 |
427.500,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
427.500,00 |
427.500,00 |
| Passiva |
623.594,68 |
714.005,49 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
eco-GmbH electronic components
für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft stellte im Geschäftsjahr eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB dar. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§ 288 sowie § 274a HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde -
wie durch § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ermöglicht -
verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem für
große Kapitalgesellschaften geltenden Schema
gemäß § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Von der
gesetzlichen Möglichkeit eine verkürzte Bilanz
aufzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung
ist die Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und Bilanzierung vollständig angesetzt und bewertet.
Gegenüber der Vorjahresbilanz wurden keine
Abweichungen hinsichtlich der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren
Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßig lineare Abschreibungen angesetzt.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer der abnutzbaren
Vermögensgegenstände wurde in
Übereinstimmung mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen nach Maßgabe der von der
Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen
geschätzt.
Für geringwertige Anlagegüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet, der
jährlich zu einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst wird.
Alle übrigen geringwertigen Anlagegüter
(steuerlich: geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne
des § 6 Abs. 2 EStG) wurden sofort in voller Höhe
gewinnmindernd abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte an Handelswaren wurden einzeln zu
ihren Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihrem jeweiligen Nennwert angesetzt. Einzel- oder
Pauschalwertberichtungen wurden nicht gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und
flüssigen Mittel wurden nominal bewertet. Das Guthaben
auf dem in US-Dollar geführten Fremdwährungskonto
wurde mit dem Geldkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im
Geschäftsjahr 2023 geleistete Zahlungen, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit des
Geschäftsjahres 2024 darstellen.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Zusätzliche Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen
beträgt weniger als ein Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Geschäftsführung
Einziges Mitglied der Geschäftsführung war
im Geschäftsjahr 2023 der Kaufmann
Herr Maximilian Müller.
Hannover, 02. Oktober 2024
_________________
(Maximilian
Müller)
sonstige Berichtsbestandteile
Hannover, den
02.10.2024,
gez.
Maximilian Müller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.10.2024
festgestellt.
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