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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Nitzsche seit 5.1.2007 | Geschäftsführer |
Thilo Hoff seit 5.1.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.00% | |
| 49.00% | |
B**** K***** M**** | 1.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DSD - Dresdner Sicherheitsdienst GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAnlage I Anhang für das Geschäftsjahr 2023 1. Allgemeine Angaben a) Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die aus dem handelsrechtlichen Abschluss abgeleitete Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Die Buchführung des Geschäftsjahres wurde mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet (§ 252 I Nr.1 HGB). Die anfallenden Geschäftsvorfälle (einschließlich der Lohn- und Gehaltsabrechnung) wurden von uns erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystems der ADDISON Software und Service GmbH ausgewertet. Die Gesellschaft verwendet den Kontenrahmen SKR 03, der auf die Belange des Unternehmens individuell angepasst wurde. Das Inventar wird von der Gesellschaft selbst erstellt und geführt. Das Anlagevermögen wird in einem Abschreibungsverzeichnis geführt. Zugänge und Abgänge sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unterjährig gebucht. Es erfolgte eine Buchinventur. Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden von uns gebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf Debitoren- bzw. Kreditorenkonten verbucht. Die Konten sind abgestimmt. Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute liegen vor. Rechnungsabgrenzungen wurden durch uns gebucht. Die hierfür erforderlichen Belege und Berechnungen liegen vor. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro-rata-temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. - soweit zulässig - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nach der pro-rata-temporis-Regel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) abgeschrieben. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern und Trivialsoftware (R 6.13 EStR) im Wirtschaftsjahr 2023 werden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind als Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 12 Monaten, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Anzahlungen oder Vorausleistungen sind mit ihrem Nennbetrag (Rückzahlbetrag) angesetzt. 2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. Eigenkapital Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor - der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Geschäftsführung Geschäftsführer seit Gründung der Gesellschaft im Jahre 2006 sind Herr Thilo Hoff, Dresden und Herr Thomas Nitzsche, Dresden. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt (Eintragung ins Handelsregister am 06.01.2007) und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor - der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Dresden, 25.06.2024 ………………………………………... Thomas Nitzsche (Geschäftsführer) Thilo Hoff (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.8.2024. |
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