belle electronic Engineering + Schaltschrankbau GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Christian Belle seit 14.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Belle electronic GmbHIlsfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2) S.2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gem. § 248 HGB nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro/ 410,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen sofort abgeschrieben. In 2008 und 2009 erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und analog der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Beurteilung erfolgte durch den Auftraggeber. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Organschaft/GewinnabführungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und Belle electronic Busankoppelungen als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft als Organgesellschaft und Belle electronic Busankoppelungen als Organträger. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAktivpostenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2014 auf insgesamt Euro 86.054,27, davon betragen die Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
RückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2014 erfolgte unter folgenden Annahmen:
Der Aktivwert des Deckungsvermögens wurde gemäß § 246 (2) S.2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung saldiert. Das Deckungsvermögen wurde zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2014 auf insgesamt Euro 51.649,45, davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit voin bis zu
einem Jahr
HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Sonstige AngabenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.06.2015 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. Das Ergebnis wird entsprechend dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag abgeführt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2015. |
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