Dessauer
Fleischzentrum GmbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
573.014,21 |
586.760,21 |
| I.
Sachanlagen |
310.902,22 |
324.648,22 |
| II.
Finanzanlagen |
262.111,99 |
262.111,99 |
| B.
Umlaufvermögen |
607.490,90 |
597.822,42 |
| I.
Vorräte |
20.626,43 |
16.678,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.863,98 |
21.458,52 |
| III.
Wertpapiere |
100.000,00 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
460.000,49 |
559.685,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.000,00 |
7.000,00 |
| Aktiva |
1.187.505,11 |
1.191.582,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.077.154,05 |
1.099.551,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
754.155,52 |
754.155,52 |
| II.
Gewinnrücklagen |
280.418,65 |
280.418,65 |
| III.
Gewinnvortrag |
64.976,96 |
74.337,96 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
22.397,08 |
9.361,00 |
| B.
Rückstellungen |
25.223,24 |
20.974,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
85.127,82 |
71.057,50 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
21.020,57 |
22.393,08 |
| Summe
Passiva |
1.187.505,11 |
1.191.582,63 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Sachanlagegüter mit Zugang im Berichtsjahr werden
linear abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere
Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-)
Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG
wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 % des
Nettoforderungsbestands gebildet.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das
Sonderverlustkonto wurden mit Nennwerten bewertet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 754.155,52), den
Gewinnrücklagen (EUR 280.418,65), dem Gewinnvortrag
(EUR 64.976,96) und dem Jahresfehlbetrag
(EUR 22.397,08) zusammen.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr [EUR]
|
ein bis fünf Jahre
[EUR]
|
mehr als fünf Jahre [EUR]
|
Bilanzansatz [EUR]
|
Gesamt
|
75.628,91
|
0,00
|
9.498,91
|
85.127,82
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern/Geschäftsführern in Höhe von
EUR 21.020,57 (i.V. EUR 22.393,08) und Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von EUR 2.396,47 (i.V. EUR
3.198,50).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 14
(Vorjahr: 14) Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:
Herr Karl Siebert
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Er ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag mit dem
bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 10.
Februar 2025
gez.
Karl Siebert, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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