Errichtung von Fertigteilbauten
elite Software GmbH
Robert-Edler-Weg 13, 74360 Ilsfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Plessing seit 9.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
elite Software GmbH
IlsfeldJahresabschluss zum31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert. Die Eröffnungsbilanz stimmt mit der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs 1 S.3HGB verzichtet. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. III. Bewertung einzelner Posten ANLAGEVERMÖGEN Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen handelsrechtlich nur linear, steuerrechtlich sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert unter EUR 410,00 werden im Zugangsjahr für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden, sofern notwendig, durchgeführt und erläutert. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurde sofern notwendig durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die Gesellschaft hat zum 1.1.2010 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der so genannten Projected Unit Credit-Methode erstellen lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 5,25% sowie eine erwartete Gehaltssteigerung von 0,00% zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet. Zum 1.1.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe von EUR 22.818,00. Die Gesellschaft entscheidet sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von EUR 1.521,00 der Pensionsrückstellung erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2010 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung EUR 21.297,00. Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer, Herr Roland Plessing, verpfändet wurde. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2010 beträgt EUR 112.939,35. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der COSMOS Lebensversicherungs- Aktiengesellschaftzum 31.12.2010 weist eine planmäßige Zuführung zu der Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 12.647,00 aus und basiert auf folgenden Parametern: Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2010: 5,15 % Gehaltstrend: 0,0% Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0% Bewertungsmethode: Projected Unit Credit- Methode Biometrische Parameter: Richttafel 2005G nach Heubeck Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:
VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. C. Allgemeine Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel/Anlage 5) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 10.163,09 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält kein Disagio. 4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer Roland Plessing schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in Höhe von EUR 47.442,98 In voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. 6. Verbindlichkeiten
7. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen: D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
Im Berichtsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Gesellschafter: Herr Roland Plessing Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von § 181 BGB). Weitere Organe waren nicht vorhanden. Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet. F. Angaben gem. § 42 III GmbHG Gegen den Gesellschafter Roland Plessing besteht eine Darlehensforderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 10.163,09. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen nicht. Die Forderungen sind unter der Bilanzposition " Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten. Die Forderungen werden vertragsgemäß mit 4% des durchschnittlichen Jahreswertes des Forderungsstandes verzinst. elite Software GmbH Roland Plessing Geschäftsführer |
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