GP UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Nicholas Bareiß seit 3.1.2023 | Geschäftsführer |
Bernd Dispan seit 25.8.2015 | Prokura |
Gerald Wanner seit 25.8.2015 | Prokura |
Heike Grimm-Bareiß seit 30.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grimm Pulverlack GmbHSchwäbisch GmündJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Grimm Pulverlack GmbH, Schwäbisch Gmünd wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklasse ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs beachtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurde die Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen und im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit Ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Zwecke der Periodenabgrenzung in die Bilanz eingestellt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Angaben zur Bilanz Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Bilanzgewinn Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 3.035.037,85 (Vorjahr: Euro 2.045.222,99) enthalten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet, die nach den Bewertungsvorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bewertet wurden. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach den Richtlinien des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nach der sogenannten Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode) durchgeführt. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,82% p.a. zugrunde gelegt. Dieser Zinssatz berücksichtigt die Neuregelung des § 253 HGB, dass der Zeitraum für die Durchschnittsbildung zur Ermittlung des für die Bewertung von Pensionszusagen maßgeblichen Rechnungszinssatzes von bisher sieben auf nunmehr zehn Jahren verlängert wird. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB, der sich aus den alten und den neuen Rechnungsgrundlagen ergibt, beträgt im Jahr 2023 Euro 10.537,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet. Das Deckungsvermögen wurde bei der Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 HGB in Höhe des Zeitwertes, der bei verpfändeten Rückdeckungsversicherungen dem steuerlichen Aktivwert entspricht, berücksichtigt. Zur Abdeckung des Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die verpfändet wurden. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen zum 31. Dezember 2023 beträgt Euro 741.881,00. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und von mehr als 5 Jahren und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 596.650,66 (Vorjahr: Euro 319.006,06). Keine der bilanzierten Verbindlichkeiten hat eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sowie aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 23 (Vorjahr: 23). Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Heike Grimm-Bareiß, Diplom-Ökonom, Schwäbisch Gmünd Alexander Bareiß, B. Eng., Mutlangen (ab 3. Januar 2023) geführt. Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Unterschrift der Geschäftsführung
Schwäbisch Gmünd, 17.03.2025 Die Geschäftsführer der Grimm Pulverlack GmbH, Schwäbisch Gmünd Heike Grimm-Bareiß Alexander Bareiß sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2025 festgestellt. |
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