Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Höft seit 29.4.2020 | Liquidator |
Tim Ulrich Meggert seit 29.4.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (8)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 23.31% | |
| 23.31% | |
| 13.75% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
9 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 9 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FRYD GmbHBad Soden am Taunus (vormals: Eschborn)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 15.03.2020BILANZAKTIVA
ANHANG1.1.1 Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der FRYD GmbH i.L., Amtsgericht Frankfurt HR B 106883 die Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darüber hinaus waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen mit folgender Ausnahme den Vorjahresgrundsätzen. Die Bilanzierung erfolgt zu Zerschlagungswerten. Es wurden mit Vereinbarung vom 18.12.2019 Rangrücktritte für gewährte Darlehen i.H.v. EUR 542.205,10 erklärt. Die Geschäftsführer haben erklärt, dass noch mit Verbindlichkeiten in Höhe von rund 5.000,00 € zu rechnen ist. Sie werden für deren Begleichung selbst und/oder durch Dritte aufkommen. Insoweit liegt eine Patronatserklärung vor, die der Überschuldung entgegensteht. Die Geschäftsleitung geht für die Gesellschaft von keiner Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO aus. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB gewählt. 1.1.2 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. zehn Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und zehn Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. 1.1.3 Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Veröffentlichung eines Anlagenspiegels verzichtet.
Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. Eigenkapital Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 54.015,00. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. i.H.v. EUR 504.298,54 (i. VJ. EUR 504.298,54). In Höhe von EUR 504.298,54 liegen hier Rangrücktritte für gewährte Darlehen vor. Weiterhin liegt für ein weiteres gewährtes Darlehen ein Rangrücktritt in Höhe von EUR 37.906,56 vor. 1.1.4 Sonstige Angaben Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 0. Angaben nach § 251, 285 Nr. 3a HGB (nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß 285 Nr. 3a HGB Nach dem Vertragsstand zum Ende des Geschäftsjahres bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in der nachfolgend aufgeführten Höhe (jeweils ohne Mehrwertsteuer). Die Miet- und Pachtverpflichtungen werden bis zum Ende der ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit (Grundmietzeit) angegeben. Miet-,Pacht-, und Leasingverpflichtungen (Gesamt) EUR 0,00
Geschäftsführer/Liquidatoren der Gesellschaft sind: Herr Marco Höft, Kaufmann, Bad Soden am Taunus Herr Tim Meggert, Kaufmann, Bad Soden am Taunus
Nach Ende des Geschäftsjahres zum 15. März 2020 haben sich folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet: In der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2020 wurde die Sitzverlegung in die Oranienstraße 1, 65812 Bad Soden am Taunus beschlossen. Gleichzeitig wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, als Liquidatoren wurden die bisherigen Geschäftsführer Marco Höft und Tim Meggert bestellt. Ergebnisverwendung Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.
Bad Soden, den 30. Juni 2020 Fryd GmbH Geschäftsführung/Liquidatoren gez. Marco Höft gez. Tim Meggert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2020 |
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