LUMAG GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Lampen und Leuchten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Fux seit 7.6.2016 | Geschäftsführer |
Lisa Laura Fux seit 20.4.2011 | Prokura |
Doris, geb. Fleckhammer Fux seit 24.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BiP GmbHBad LiebenzellJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Firmenname lt. Registergericht: BIP GmbH Ort des Firmensitzes: 75378 Bad Liebenzell Ort der Geschäftsleitung: 75378 Bad Liebenzell Registereintrag: Handelsregister Abt B Registergericht: Stuttgart Register-Nr.: 331533 B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. III. Bewertung einzelner Posten ANLAGEVERMÖGEN Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert unter EUR 800,00 werden für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Nach handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt die Abschreibung linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei der Bewertung der in der Inventur aufgeführten Bestände wurde ein Zuschlag i. H. von 10% der Zölle und Einfuhrabgaben hinzugerechnet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden, sofern notwendig, durchgeführt und erläutert. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurde, sofern notwendig, durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. D. Allgemeine Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist in Anlage 4 zum Jahresabschlussbericht dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. 3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in Höhe von EUR 235.592,28 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 0,00; mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 105.922,68; die Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von EUR 105.922,68 sind gesichert. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 26.887,22; Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: EUR 9.393,70; mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 453.919,80. 5. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. F. Sonstige Pflichtangaben Im Berichtsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch: Frau Doris Fux Herr Ulrich Fux Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von § 181 BGB). Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführerin verzichtet. G. Angaben gem. § 42 III GmbHG Gegenüber Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag keine Darlehensverbindlichkeiten. sonstige Berichtsbestandteile
Bad Liebenzell, den 29.11.2024 gez. Doris Fux, Geschäftsführerin gez. Ulrich Fux, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt. |
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