Rebla Industrietechnik OHG
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Dolibois seit 13.7.2018 | Geschäftsführer |
Sacha Honnert seit 13.7.2018 | Geschäftsführer |
Michael Wolfgang Baier seit 3.2.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Rhenus AG & Co. KG HolzwickedeEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rhenus Rail St. Ingbert GmbHSt. IngbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A GrundlagenDie Rhenus Rail St. Ingbert GmbH (RRI) ist eines von mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb der Rhenus Gruppe. Innerhalb dieser gehört sie zur Division Port Logistics, Business Unit Transport, Business Line Rail. Sie betreibt internationale und nationale Eisenbahnverkehre, Werksrangierdienstleistungen, Eisenbahninfrastrukturbetreuungen und Werkstattservice. B WirtschaftsberichtB.1 Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf B.1.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung Mit den Auswirkungen des 2022 begonnen "Russland-Ukraine-Krieges", wie deutlich gestiegene Energiekosten und der deutlich höheren Inflation, hatte die Gesamtwirtschaft auch 2023 stark zu kämpfen. Dies führte letztendlich zu einer Reduzierung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,3 % 1 im Vergleich zum Vorjahr. Auch der Schienengüterverkehr war hiervon stark betroffen. Seitens der Politik wurde die Branche aber durch eine Strompreisbremse und eine Reduzierung der Trassenpreise ("TraFöG") unterstützt. Mehr denn je leiden alle Akteure unter dem Fachkräftemangel. Selbst hohe Investitionen in Aus- und Weiterbildung konnten diesen nur teilweise kompensieren. Den vorgenannten Beeinträchtigungen konnte sich auch die Rhenus Rail St. Ingbert im Berichtsjahr nicht entziehen. Der Umsatz konnte trotzdem zum Vorjahr weiter erhöht werden. Zum einen durch deutliche Preisanpassungen, zum anderen durch eine höhere Beschäftigung. Daher gelang es der Gesellschaft auch 2023 wieder mit einem sehr guten positiven Ergebnis abzuschließen. B.1.2 Geschäftsverlauf Das erste Halbjahr des Jahres 2023 begann für RRI wie das vorherige endete. In fast allen Verkehren gab es eine überdurchschnittlich gute Beschäftigung. Zudem starteten an der unteren Saar die Leistungen für ein weiteres Stahlwerk. Das zweite Halbjahr hingegen war von leichten Mengenrückgängen bei diversen Bestandskunden geprägt. Die internationalen Verkehre zwischen den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und der Schweiz liefen auch 2023 auf hohem Niveau. Transportiert wurden insbesondere Container, gemischte Güter mittels Einzelwagen, Mineralwasser und Kohle. Neben den internationalen Streckenverkehren war RRI wie in den Vorjahren mit regionalen Logistikdienstleistungen auf der Schiene aktiv. In der Region Saar betraf dies die Durchführung des dreischichtigen Werksrangierbetriebs eines Automobilwerkes, einschließlich der Bedienung des dortigen Stellwerks. Nur noch im ersten Quartal setzte sich die "Last-Mile-Bedienung" eines großen Kohlekraftwerkes an der unteren Saar fort. Neu starteten im ersten HJ die wagentechnischen Untersuchungen von ein- u. ausgehenden Zügen eines benachbarten Stahlwerkes. Weiterhin wurde der Rangierbetrieb in einem weiteren Stahlwerk im Westen des Saarlandes durchgeführt. Ebenso die Untersuchung u. Zustellung von Brammenzügen zu einem dritten Stahlwerk in unmittelbarer Nähe. In der Region Worms/Mannheim verlief die Bedienung des Hafens Worms in etwa auf Vorjahresniveau ab. Im Containerterminal Mannheim wurde die Zusammenarbeit mit der Rhenus-Gruppe auf noch höherem Niveau fortgesetzt. Der tägliche Flügelzug zwischen Mannheim und Wörth verlief unverändert fort. Die bahnseitige Werkslogistik (einschließlich der Bedienung des Werkes mit Wagengruppen ab Anschlussbahnhof) für einen großen Industriekunden in Mannheim verlief ebenso stabil weiter. In der Region Freiburg führte die dort stationierte Rangiereinheit die Bahnbedienung zur Abfallverbrennungsanlage in Heitersheim ab Freiburg durch. Die Bedienung der "Rollenden Landstraße (ROLA)" durch diese Rangiereinheit erfolgte ressourcenbedingt auf leicht geringerem Niveau. Sonderleistungen wie Spotzüge, Wagentechnische Untersuchungen, Werkstattservice und Infrastrukturbetreuungen ergänzten in allen Regionen die Regelleistungen. Dank des breiten Leistungsspektrums und der hohen Flexibilität von Mitarbeitern und Organisation konnte die Gesellschaft das Geschäftsjahr trotz akuter Krisen wieder mehr als gut abschließen. Im Schnitt waren 2023 wie in den Vorjahren zwischen 90 und 100 eigene Mitarbeiter bei RRI beschäftigt. Im Fahrzeugbestand gab es zuletzt 28 Fahrzeuge. 9 E-Loks, 16 Diesel- und 1 Hybrid-Fahrzeug. Im Wagenpark blieb es bei 149 Wagen. Zusammenfassend zeigte sich im Berichtsjahr aus Sicht der Geschäftsführung eine weiterhin sehr gute Entwicklung des Unternehmens. B.2 Vermögens- , Finanz- und Ertragslage B.2.1 Vermögenslage Das Anlagevermögen erhöhte sich zum Vorjahr um 160,7%. Während technische Anlagen (Kauf einer Lokomotive), Anlagen im Bau (Planungskosten für den Werkstattneubau) und die Betriebs- u. Geschäftsausstattung stark stiegen, gab es bei den anderen Positionen des AV wenig bis gar keine Veränderung. Das Umlaufvermögen verringerte sich zum Vorjahr um 14,3%. Auf der Passivseite ist erwähnenswert, dass auch weiterhin eine Rückstellung für noch ausstehende Bahnstromkosten in Höhe von 1.376 T€ für die Jahre 2019 bis 2023 steht. Ebenso wurden Rückstellungen für Kundenboni in Höhe von 602 T€ aus den TraFöG-Fördergeldern (Gutschrift in den Trassenkosten) gebildet, um zu erwartende Kundenforderungen an die Förderung ausschütten zu können. Insgesamt ist die Vermögenslage der Rhenus Rail St. Ingbert GmbH als gut anzusehen. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2023 58,39% (Vorjahr 54,71%). B.2.2 Finanzlage Das Netto-Finanzvermögen betrug in 2023 2.558 T€ 2 (Vorjahr 3.850 T€). Die Finanzierung der Rhenus Rail St. Ingbert GmbH ist über die Einbeziehung in das Cash-Pooling der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, gesichert. B.2.3 Ertragslage Die Erlösseite konnte RRI in 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich auf rd. 27.412 T€ durch Preisanpassungen und Geschäftsausweitungen (siehe auch Geschäftsverlauf B.1.1) steigern. Die Auflösungen von Rückstellungen waren u. a. durch die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen für Kundenboni und Bahnstrom auf weiterhin hohem Niveau. Die Aufwendungen im Bereich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe waren im Vergleich zum Vorjahr vor allem wachstumsbedingt um insgesamt rd. 14% höher. Ebenso stiegen die Aufwendungen für Fremdleistungen Bahn und Fremdleistungen SPNV - Trassengebühren. Letztere streckenbedingt besonders stark. Die Personalaufwendungen stiegen zum VJ um rd. 21,1%. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wachstumsbedingt insbesondere in den Positionen Miete Fuhrpark und Reisekosten stark angestiegen. Da 2023 keine Hauptuntersuchungen bei den Loks anfielen, sanken die Reparatur- und Instandhaltungskosten wieder deutlich zum Vorjahr. Unter der zuvor beschriebenen "Krisen-Situation" ist die Ertragslage des Unternehmens hinsichtlich der für die Gesellschaft wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren DBIII 1.506 T€ (Vorjahr 1.173 T€) und Umsatzrendite 5,47 % (Vorjahr 4,72 %) sehr gut verlaufen und deutlich besser als zuvor geplant. B.3 Gesamtbeurteilung der Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr Zusammenfassend zeigte sich in dem von "Krisen" beherrschten Berichtsjahr aus Sicht der Geschäftsführung dennoch eine sehr gute Entwicklung der Gesellschaft. C.1 Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenErneut hat das GJ deutlich gemacht, dass die Entwicklung des Geschäftsumfeldes weiter stark von externen Einflüssen bestimmt wird. Nichtdestotrotz dürften weiterhin die Chancen überwiegen:
Die folgenden vorherrschenden Risiken sind gemäß ihrer Bedeutung für die Gesellschaft absteigend aufgeführt. Vorherrschende Risiken sind:
Zur Reduzierung von Konjunkturrisiken wird RRI an der bewährten diversifizierten Produktstruktur festhalten. Gleichzeitig wird der Anteil an E-Lokomotiven im Maschinenpark weiter erhöht. Zudem die Ausbildungs- und Akquisitionsbemühungen weiter fortgesetzt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass alle Risiken einzeln und zusammen betrachtet keine Bestandsgefährdung der Gesellschaft darstellen. Die Rhenus Rail St. Ingbert ist in das Risikomanagement der Rhenus Gruppe eingebunden. Die Risiko-Chancen Struktur hat sich zum Vorjahr nicht verändert. D.2 PrognoseberichtMitentscheidend für die weiterhin positive Entwicklung der Gesellschaft wird die weltpolitische Lage und die daraus resultierenden weltwirtschaftlichen Folgen sein. Die strategisch bedeutsame Weiterentwicklung in der Region Lothringen (F) - Saar - Pfalz soll auch 2024 fortgesetzt werden. Zum einen durch die Übernahme weiterer Geschäfte von Wettbewerbern bzw. Wettbewerbern in der Region, zum anderen durch den Bau einer eigenen großen Lokwerkstatt für die Region (Homburg/Saar). Die für alle Aktivitäten notwendige Weiterentwicklung im Bereich der Lokführer, Wagenmeister und Werkstattmonteure soll durch stärkere Kooperationen, eigene Ausbildung und ggf. ein eigenes Ausbildungszentrum erreicht werden. Der Hauptfokus bei der Budgetplanung 2024 lag auf der Sicherung des bestehenden Geschäfts. Aufgrund mehrerer 2024 anstehenden Hauptuntersuchungen im Fuhrpark und den damit verbunden höheren Reparaturkosten (2023 rd. 659T€ im IST zu geplanten 879T€ in 2024), ging die Geschäftsführung in der Mitte 2023 aufgestellten Budgetplanung von nur etwas schlechteren Kennzahlen für 2024 aus (1.222 T€ DBIII in 2024 zu 1.506 T€ DBIII in 2023, Umsatzrendite rd. 4% statt 5,5% in 2023). Daran sollten auch die aktuell dominierenden Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten nichts ändern.
St. Ingbert, im März 2024 Rhenus Rail St. Ingbert GmbH Die Geschäftsführung Ralf Dolibois Sacha Honnert Michael Baier
1 Pressemitteilung Nr. 38 Statistisches
Bundesamt vom Januar 2024
Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023
I. GRUNDLAGENDie Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß §§ 264 und § 267 Abs. 2 und 4 HGB nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODENDie Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250,00 € (bis 2017: 150,00 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 € (bis 2017: 150,00 €) und 800,00 € (bis 2017: 410,00 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Langfristige unverzinsliche Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Gewerbesteuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Unter den Sonderposten werden erhaltene öffentliche Zuschüsse, Zulagen und Investitionsförderungen zur Anschaffung und Herstellung von Anlagevermögen ausgewiesen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,69 % p.a. (Vorjahr: 1,62 % p.a.) bewertet. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 12 Jahren. Bei Löhnen und Gehältern wird eine dynamische Entwicklung von 3,10 % p.a. (Vorjahr: 2,90 % p.a.) angenommen. Weiterhin wird eine dynamische Entwicklung der Renten in Höhe von 2,60 % p.a. (Vorjahr: 2,40 % p.a.) sowie eine Fluktuation in Höhe von 2,00 % p.a. (wie im Vorjahr) unterstellt. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Altersteilzeitrückstellungen werden auf der Grundlage der Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,75 % p.a. (Vorjahr: 1,45 % p.a.) bewertet. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei Löhnen und Gehältern wird eine dynamische Entwicklung von 3,10 % p.a. (Vorjahr: 2,90 % p.a.) angenommen. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Rentenähnliche Verpflichtungen werden zum Barwert unter Verwendung eines der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre angesetzt. Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Währungsumrechnung: Kurzfristige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAnlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 174.825,28 € (Vorjahr: 148.104,14 €). Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen gegen die Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, aus dem Cash-Pooling in Höhe von 3.160.194,60 € (Vorjahr: 4.382.691,75 €) ein. Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich um Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 820.000,00 €. Im Eigenkapital ist ein Betrag von 64.079,72 € aus der Aktivierung latenter Steuern sowie ein Betrag von 2.468,00 € aus der Bewertungsänderung (Wechsel von dem 7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt) bei den Zinssätzen der Pensionsrückstellungen zur Ausschüttung gesperrt. Sonderposten: Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält gewährte öffentliche Zuschüsse für Investitionen ins Anlagevermögen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur handelsrechtlichen Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände. Pensionsrückstellungen: Aus der Bewertungsänderung (Wechsel von dem 7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt) bei den Zinssätzen der Pensionsrückstellungen resultiert zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.468,00 € (Vorjahr: 13.837,00 €). Rückstellungen: Die Bildung der sonstigen Rückstellungen erfolgte vor allem für ausstehende Eingangsrechnungen, Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie für zu vergebene Preisnachlässe und Rabatte. Verbindlichkeiten: Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 429.196,23 € (Vorjahr: 89.006,94 €) und bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 524,85 € (Vorjahr: 524,85 €). Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 1.395.427,19 € soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGSonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Wechselkurseffekte in Höhe von 129,32 € (Vorjahr: 7,66 €). Weiterhin sind unter dieser Position auch die sonstigen Steuern von 3.044,00 € (Vorjahr: 2.533,00 €) erfasst. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: Der Zinsanteil aus der Zuführung zu Rückstellungen beträgt 3.392,00 € (Vorjahr: 9.469,00 €). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen für Vorperioden in Höhe von 9.896,10 € enthalten. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind latente Gewerbesteuer in Höhe von 11.867,42 € (Vorjahr: 9.243,46 €) enthalten. V. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRESZwischen Bilanzstichtag und Erstellung des Jahresabschlusses sind keine wertbegründenden Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. VI. ERGÄNZENDE ANGABENArbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Abschlussprüfers: Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
VII. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMENMitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Rhenus SE & Co. KG mit Sitz in Holzwickede, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann SE & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. VII. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANENDer Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehören an:
Auf die Angabe der Vergütung für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
St. Ingbert, den 15.02.2024 Rhenus Rail St. Ingbert GmbH Die Geschäftsführung Ralf Dolibois Sacha Honn Michael Baier Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Rhenus Rail St. Ingbert GmbH , St. Ingbert Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rhenus Rail St. Ingbert GmbH , St. Ingbert , - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rhenus Rail St. Ingbert GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 18. März 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stefan Wienands, Wirtschaftsprüfer ppa. Matthias Kräbber, Wirtschaftsprüfer Protokoll der Gesellschafterversammlung der Rhenus Rail St. lngbert GmbH mit Sitz in St. lngbertUnter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristerfordernisse nach Gesetz und Gesellschaftervertrag hat eine Gesellschafterversammlung der oben genannten Firma stattgefunden. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: 1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit einem Jahresüberschuss von 1.395.427, 19 Euro wird festgestellt. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt. Weiteres wird nicht beschlossen.
Holzwickede, den 26.06.2024 Rhenania GmbH Christian Ruppert ppa. Wilhelm Uhle Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 26.06.2024 festgestellt. |
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