Gaul
Holding GmbH
Ellwangen
Jagst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32.613,68 |
29.649,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.592,42 |
29.590,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21,26 |
58,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.613,68 |
29.649,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.396,73 |
24.246,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
753,12 |
145,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.149,85 |
-607,68 |
| B.
Rückstellungen |
2.038,00 |
2.138,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.178,95 |
3.264,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.613,68 |
29.649,26 |
Anhang
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr 2010
der Firma
Gaul Holding GmbH
73479 Ellwangen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42
Abs. 3 GmbHG)
III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Persönliche Haftung für Gesellschaften
(§ 285 Nr. 11a HGB)
III. Gewinnverwendung
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften
i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, und die
Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens
zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1
HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt
ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen
wird nicht durchgeführt, da gemäß
Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs.
2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist. Eine
Auflösung von Rückstellungen aufgrund der
Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die sonstigen Vermögensgegenstände
werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken angesetzt.
b. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
c. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw.
des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
d. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag
und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen.
Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
e. Die sonstige Rückstellungen sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag
der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
f. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
32.592,42
|
4.081,07
|
28.511,35
|
(Vorjahr)
|
29.590,40
|
2.427,90
|
27.162,50
|
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs.1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber dem
Gesellschafter Forderungen aus Darlehen in Höhe von
EUR 28.511,35 (Vorjahr EUR 0,00) und Verbindlichkeiten
in Höhe von EUR 5.178,95 (Vorjahr
EUR 3.264,38).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz unter Aktiva A. I. bzw. Passiva C. ausgewiesen.
III.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon
gesichert
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Betrag
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Gesamt
|
5.178,95
|
5.178,95
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
3.264,38
|
3.264,38
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Robert Gaul geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
Vorschüsse oder Kredite an Organe werden als
Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.
II.
Persönliche Haftung für Gesellschaften (§
285 Nr. 11a HGB)
Die Gesellschaft haftet persönlich für
folgende Gesellschaften:
Firmenname Sitz Rechtsform
Gaul Verwaltungs- und Vermietungs
GmbH & Co. KG, Ellwangen
III.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung am 13. Mai 2011 vorgeschlagen,
den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Ellwangen, den
16.05.2011
Robert
Gaul, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2011 festgestellt.
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