Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 721843
Eingetragen
17.1.2008
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten und Verwalten von Gesellschaftsanteilen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsführungen an solchen Gesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Gaul
seit 21.6.2019
Prokura
Robert Gaul
seit 17.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Robert Gaul
73479 Ellwangen
20.000 €
80.00%
J******* G***
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gaul Holding GmbH

Ellwangen Jagst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 32.613,68 29.649,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.592,42 29.590,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21,26 58,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.613,68 29.649,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.396,73 24.246,88
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 753,12 145,44
III. Jahresüberschuss 1.149,85 -607,68
B. Rückstellungen 2.038,00 2.138,00
C. Verbindlichkeiten 5.178,95 3.264,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.613,68 29.649,26

Anhang

 
Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der Firma

Gaul Holding GmbH

73479 Ellwangen
  

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
  

C. Angaben zu Bilanzposten


I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern  (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)
III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

D.   Sonstige Angaben
  
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB)
III. Gewinnverwendung


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches  über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für  Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die  Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften  wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den  Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und  Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der  entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, und die Schulden sind in der Bilanz gesondert  ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der  Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position  "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten  worden.

7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des  Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss  vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-  und Ertragslage.

8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267  HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von  § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.


Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes  (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht  durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit  und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten  sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,  Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich  nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs.  2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens  zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der  Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Eine  Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht  vorzunehmen.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7  HGB im Anhang angegeben.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen  Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der  Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem  stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig  bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum  Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen  Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden  sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.  Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden  Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren  Risiken angesetzt.

b. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem  Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in  Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag  angesetzt.

d. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag  und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

e. Die sonstige Rückstellungen sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig  geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der  Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis  zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen  Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind  berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit  dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre  abgezinst.

f. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Gesamt
32.592,42
4.081,07
28.511,35
(Vorjahr)
29.590,40
2.427,90
27.162,50



II. Forderungen  und  Verbindlichkeiten  gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs.1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber dem Gesellschafter Forderungen aus Darlehen in Höhe von EUR 28.511,35 (Vorjahr EUR 0,00) und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.178,95 (Vorjahr EUR 3.264,38).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Aktiva A. I. bzw. Passiva C. ausgewiesen.

III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Betrag
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
 
Gesamt
5.178,95
5.178,95
0,00
0,00
0,00
 
(Vorjahr)
3.264,38
3.264,38
0,00
0,00
0,00
 



D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Robert Gaul geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe werden als Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB)

Die Gesellschaft haftet persönlich für folgende Gesellschaften:

Firmenname Sitz Rechtsform
Gaul Verwaltungs- und Vermietungs
GmbH & Co. KG, Ellwangen

III. Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 13. Mai 2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Ellwangen, den 16.05.2011

Robert Gaul, (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2011 festgestellt.

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