TALK GmbH - Planung, Projektierung und Installation im Bereich der Sicherheits- und Netzwerktechnik
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Hinzmann seit 30.10.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aretz Vertriebs GmbHDortmundJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Formale Darstellung Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a HBG, 288 Abs. 1 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluß wurde entsprechend der Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluß ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluß angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmoder-nisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmensund für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegen-stände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Ihnen liegt die lineare Methode zugrunde. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Wert der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2010 waren ganzjährig zu Geschäftsführern bestellt: - Herr Jörg Hinzmann, Dortmund, kaufmännischer Angestellter - Herr Norbert Ronge, Dortmund, kaufmännischer Angestellter Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuß des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 16.538,59 € auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen. Dortmund, den 03. Juni 2011 Aretz Vertriebs GmbH Aretz Vertriebs GmbH Geschäftsführer Geschäftsführer Jörg Hinzmann Norbert Ronge ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung hat am 27.06.2011 beschlossen, den Jahresüberschuß des Jahres 2010 in Höhe von 16.538,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen. |
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