Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 1761
Eingetragen
19.12.1980
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Planung und Herstellung von Bauwerken aller Art, vorwiegend in Holzbauweise, insbesondere von Reit-, Tennis- und Mehrzweckhallen im In- und Ausland

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kuno Matt
seit 20.5.2003
Geschäftsführer
Christine Matt
seit 20.5.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bergstraße 15, 89365 Röfingen
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HBB Holzbau GmbH

Röfingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 983.118,26 999.316,07
I. Sachanlagen 79.529,50 111.283,50
II. Finanzanlagen 903.588,76 888.032,57
B. Umlaufvermögen 937.045,35 836.304,97
I. Vorräte 58.675,62 68.309,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.843,26 46.277,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 827.526,47 721.718,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.084,00 3.301,50
Aktiva 1.922.247,61 1.838.922,54

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.014.266,65 853.261,57
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Bilanzgewinn 963.137,46 802.132,38
B. Rückstellungen 321.514,98 554.013,99
C. Verbindlichkeiten 579.463,40 430.878,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 579.463,40 430.878,15
D. Passive latente Steuern 7.002,58 768,83
Summe Passiva 1.922.247,61 1.838.922,54

Anhang

Firmenname laut Registergericht: HBB Holzbau GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Röfingen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Memmingen
Register-Nr.: 1761

Der Jahresabschluss der Firma HBB Holzbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat, werden beansprucht. Daneben werden auch die in § 326 Abs. 1 HGB definierten Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Offenlegung angewendet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend des tatsächlichen Wertverzehrs linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen:

Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer bis einschließlich 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird die Vereinfachungsvorschrift angewendet, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 250,00 Euro nicht im Inventarverzeichnis zu erfassen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zum niedrigeren beizulegenden Wert
- Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag
- sonstige Ausleihungen zum Nennwert
- Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben.

Die unfertigen Leistungen wurden mit den Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar  zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die unfertigen Leistungen wurden mit den erhaltenen Anzahlungen verrechnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-
Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richtlinien 2005" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene durchschnittliche Marktzinssatz, der sich bei der Berücksichtigung der tatsächlichen Restlaufzeit ergibt, bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind nicht zu berücksichtigen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern  in § 274a Nr. 4 HGB wird nicht angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Die Positionen werden verrechnet ausgewiesen.

Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die durch die Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wird nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2010 wurde die vollständige Zuführung vorgenommen.

Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 1.347,00 Euro. Der Unterschiedsbetrag ist für eine Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB).

Die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen sind durch Abtretung von Investmentanteilen, Beteiligungen sowie durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Diese dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.

Weiterhin sind die Pensionsverpflichtungen durch Verpfändung der Photovoltaikanlagen abgesichert. Da diese nicht ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen, verbleibt der Ausweis als Vermögensgegenstand auf der Aktiva.

Angaben zum verrechneten Vermögen und zu den verrechneten Schulden ergeben sich aus beiliegender Tabelle:




Euro
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
1.011.747,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte
1.051.022,80
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
912.629,07
verrechnete Aufwendungen
32.364,60
verrechnete Erträge
67.009,49



Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von  802.132,38 Euro einbezogen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 186.087,32 Euro (Vorjahr: 149.461,61 Euro).

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich zwei Arbeitnehmer (im Vorjahr: zwei) im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt.

Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht.

Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet.

Neben den in der Bilanz enthaltenen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sind folgende sonstige finanziellen Verpflichtungen auszuweisen:

Aus Miet- und Pachtverträgen bezüglich unbeweglichen Vermögens bestehen unbefristete Verpflichtungen (Jahrespacht: 7.200,00 Euro).

Gezeichnet

 

Röfingen, den 05.12.2024

gez.: Kuno Matt

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024 festgestellt.

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