Anton
Ludwig GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
770.883,50 |
647.334,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.533,50 |
6.027,50 |
| II.
Sachanlagen |
217.350,00 |
91.307,00 |
| III.
Finanzanlagen |
550.000,00 |
550.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.110.385,35 |
3.111.611,10 |
| I.
Vorräte |
191.273,00 |
374.902,16 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
3.733.834,24 |
1.985.948,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
754.637,31 |
631.954,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.085,44 |
116.993,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.164.475,04 |
2.104.754,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.000,00 |
|
| Aktiva |
3.884.268,85 |
3.758.945,60 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.474.891,98 |
977.578,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.423.762,79 |
926.448,98 |
| davon
Gewinnvortrag |
926.448,98 |
1.077.611,97 |
| B.
Rückstellungen |
1.545.313,50 |
1.630.928,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
864.063,37 |
1.150.438,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
864.063,37 |
1.150.438,50 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
567.325,70 |
| Passiva |
3.884.268,85 |
3.758.945,60 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30.
September 2023
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Anton Ludwig GmbH mit Sitz in
Köln (Amtsgericht Köln, HR B 25002) wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
(§§ 274a, 276 und 288 HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften genutzt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich linearer
Abschreibungen entsprechend der ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben (§
6 Abs. 2 EStG).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und in Arbeit
befindlichen Aufträge wurden zu Herstellungskosten
bewertet.
Die erhaltenen Anzahlungen sind bis zur Höhe der
Vorräten offen abgesetzt (§ 268 (5) Satz 2 HGB).
Latente Ausfallwagnisse und Zinsverluste im Bereich
der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch
ausreichend bemessene Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestände und Bankguthaben wurden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungen wurden Ausgaben
ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist gemäß §
272 (1) HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen werden
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der "Projected Unit Credit
Methode" ermitttelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen
wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde
gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre von 1,81 % angesetzt (im
Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre von 1,78 %).
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von 11.220,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
Die Steuerrückstellung wurden in Höhe des
errechneten Bedarfs passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Bilanzposten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Verbindlichkeiten die durch Pfandrecht o.
Ä. gesichert sind bestehen nicht (§ 285 Nr. 1a+b
HGB).
Verbindlichkeiten oder Forderungen gegenüber
Gesellschaftern sind nicht zu verzeichnen.
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Auf die größenabhängige Erleichterung
des § 276 Satz 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.
5. Haftungsverhältnisse und nicht bilanzierte
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
6. Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
gemäß § 267 (5) HGB betrug 42 Mitarbeiter.
Köln, 21. November
2024
Anton Ludwig GmbH
gez.
Andreas Schäfer
gez.
Herbert Schäfer, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
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