Transektoris UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Rau seit 12.1.2005 | Geschäftsführer |
Stefan Horvatin seit 29.11.2001 | Geschäftsführer |
Christina Dellinger seit 29.11.2001 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
softelec GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009, somit unter Anwendung der §§ 242 ff HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2010 wurde nach § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) vorgenommen. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses (Bilanz, Anhang) in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zu Grunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden - abgesehen vom Ausweis und der Bewertung der Pensionsrückstellung - unverändert fortgeführt. Die Bewertung erfolgte unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going- concern- Prinzip). B. Angaben zur Bilanzierung und BewertungI. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256, 268 bis 274 und 277 bis 278 HGB angewandt. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Da die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag nicht mehr als ein Jahr betrug, erfolgte keine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. II. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Pensionsrückstellung Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den vorgelegten versicherungsmathematischen Gutachten zum ausgewiesenen Erfüllungsbetrag nach der "Projected Unit Credit Method" (PUC-Methode). Dabei sind folgende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Dabei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die Saldierung setzt sich wie folgt zusammen:
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert des Deckungsvermögens laut versicherungsmathematischem Gutachten. C. Sonstige PflichtangabenZu Geschäftsführern waren im Berichtsjahr bestellt:
München, 29.09.2011 softelec
GmbH
Stefan Horvatin Hans-Jürgen Buhr Bernd Rau |
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