Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 280879
Vorher
EMSELF GmbH
Eingetragen
29.5.2009
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Projektmanagement, Erwerb, Verpachtung und Verkauf von Grundstücken. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahestehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Birgit Gradehand
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Artemis Beteiligungen GmbH
Germany
12.500 €
50.00%
Birgit Gradehand
Delitzsch
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

FBS Solar-Projekt GmbH

Rackwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

269.757,89

252.459,38

III. Finanzanlagen

222.297,13

222.297,13

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

133.525,45

127.239,77

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

46.416,44

39.266,91

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

671.996,91

641.263,19



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

244.870,89

259.155,28

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-1.550,01

-14.284,39

B. Rückstellungen

6.500,00

3.000,00

C. Verbindlichkeiten

397.176,03

368.392,30

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

671.996,91

641.263,19

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Vorjahresabschluß angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).

Der Jahresabschluß vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB Abs. 1 und 2 wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die auf den Jahresabschluß angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

2.2 Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz der vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß erfaßt.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluß angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Posten der Bilanz

3.1 Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hatte am Abschlußstichtag gegen die Gesellschafter Forderungen aus Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 65.358,38.

Die Verzinsung der Darlehen erfolgt vertragsgemäß mit jeweils 5 v.H. p.a.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Forderungen erfolgte nicht. Sie sind in dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.

3.2 Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen am Abschlußstichtag nicht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

3.3 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Abschlußstichtag nicht.

3.4 Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB

In der Bilanz sind keine Vermögensgegenstände oder latente Steuern aktiviert, die der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegen.

4. Sonstige Angaben

Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Carsten Brettschneider geführt. Der Jahresabschluß wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht festgestellt

 

Rackwitz, den 06. Februar 2019

gez. Carsten Brettschneider

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Dezember 2018

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