DT Decor
Trading GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
275.487,16 |
286.529,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
315.397,10 |
292.799,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.767,86 |
2.406,93 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.520,60 |
22.279,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
614.172,72 |
604.014,76 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
9.564,00 |
7.856,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
604.608,72 |
596.158,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
614.172,72 |
604.014,76 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der steuerlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Auf die Aufstellung einer gesonderten
Steuerbilanz wurde verzichtet, da keine zwingenden
Abweichungen zur Handelsbilanz vorlagen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die
Sachanlagen und die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die nach § 253 Abs. 2 HGB notwendigen
Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen lagen die in den
steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen
Nutzungsdauern zugrunde, da keine Abweichungen festgestellt
wurden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis
einschließlich 2007 im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt. Für die
Neuzugänge in 2008 und 2009 erfolgt die Bildung eines
Sammelpostens gem. § 6 Abs. 2a EStG, der über
fünf Jahre abgeschrieben wird (Poolabschreibung). Ab
2010 werden sie bis zur Höhe von € 410,00 ohne
Umsatzsteuer im Jahr des Zugangs als Betriebsausgaben
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten. Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB auf den niedrigeren
Stichtagspreis wurden, soweit notwendig, vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos
angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde gebildet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten angemessen.
Rückstellungen, die gemäß § 253
Abs. 2 HGB abzuzinsen wären, lagen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zu Positionen der Handelsbilanz
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von T€ 180,3.
Von den Verbindlichkeiten haben T€ 426,9 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, T€ 168,9 eine
Restlaufzeit von 1-5 Jahren und T€ 6,6 eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Von den Verbindlichkeiten sind T€ 219,2 durch
Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen T€
10,0.
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit bestehen
nicht.
IV. Sonstige Angaben
1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Dirk
Rosenau wahrgenommen.
2. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt
1 Arbeitnehmer.
3. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Neben den üblichen Miet- und
Leasingverträgen bestanden keine finanziellen
Verpflichtungen von Bedeutung.
Norderstedt, 27.02.2017
gez. Dirk Rosenau
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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