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Freiburg im
Breisgau
(vormals:
Kirchzarten)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.529,00 |
24.639,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
49,00 |
350,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.480,00 |
24.289,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
349.367,79 |
231.123,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
331.067,46 |
217.371,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.300,33 |
13.752,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
503,67 |
2.193,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
364.400,46 |
257.955,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.603,27 |
91.383,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
66.383,10 |
3.024,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
56.779,83 |
-63.358,43 |
| B.
Rückstellungen |
162.144,61 |
94.597,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
163.627,09 |
71.975,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.025,49 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
364.400,46 |
257.955,49 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff HGB) unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit
(§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung
der Vorjahreszahlen entsprochen.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches sind
nicht geändert worden, soweit nicht nachfolgend
ausdrücklich auf eine Methodenänderung
hingewiesen wurde.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. In Anwendung der
steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift des
§ 6 Abs. 2 EStG wurden die
Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten
jeweils EUR 150,00 nicht übersteigen, in voller
Höhe abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten mehr
als EUR 150,00 und nicht mehr als EUR 1.000,00
betragen, wurde in Anwendung der steuerrechtlichen
Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG
ein Sammelposten gebildet, der unabhängig von der
individuellen Nutzungsdauer eine fiktive Nutzungsdauer von
fünf Jahren unterstellt.
Insoweit wurde die Bewertungsmethode der sog.
Geringwertigen Wirtschaftsgüter gegenüber dem
Vorjahr geändert, da sich die steuerrechtlichen
Vorschriften entsprechend geändert haben. Eine
wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
ergibt sich hieraus nicht.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 9.298,71
(Vorjahr: € 12.039,91), gegen verbundene
Unternehmen € 222.284,72 (Vorjahr:
€ 137.817,96).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen beläuft sich auf € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten
für die Erstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses sowie die Erstellung der
Steuererklärungen, nicht genommenen Urlaub der
Arbeitnehmer, Sozialversicherungsbeiträge sowie die
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
periodenfremden Aufwendungen in Höhe von
€ 14.159,74,00 (Vorjahr: € 50,00)
enthalten.
Mit Beschluss vom 17.08.2010 wurde der Sitz der
Gesellschaft von Kirchzarten nach Freiburg im Breisgau
verlegt.
IV. Sonstige Angaben
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 war:
Herr Werner Vögeli, Kaufmann, Schweiz.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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