MT Aerospace AG
Selbe AdresseLuft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Klemens Dr. Tecklenburg seit 28.4.2026 | Geschäftsführer |
Juliane Dr. Göke seit 2.6.2025 | Prokura |
Daniela Schmidt seit 31.1.2025 | Prokura |
Ulrich Scheib seit 2.2.2024 | Geschäftsführer |
Hans Steininger seit 23.12.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MT Management Service GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangI. Allgemeine AngabenDie MT Management Service GmbH hat ihren Sitz in Augsburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg (Reg.Nr. HRB 28395). Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die MT Management Service GmbH wird in den Konzernabschluss der OHB SE, Bremen, der beim Bundesanzeiger veröffentlicht wird, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer liegt bei 5 Jahren. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nominalwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Annahmen über die Fluktuation wurden berücksichtigt. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten zehn Jahre von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) bei der Bewertung zugrunde gelegt. Der Gehaltstrend wurde mit 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %), der Rententrend mit 2,20 % (Vorjahr: 2,20 %) angenommen. Von der Erleichterung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Bestimmung des Marktzinssatzes wurde Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ein Rechnungszinsfuß von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) und ein Gehaltstrend von 2,75 % (Vorjahr: 2,75 %) angesetzt. Bei der Bewertung der Aufstockungszahlungen wurde der volle Barwert der Verpflichtung angesetzt. Die Verpflichtung hat Abfindungscharakter. Die übrigen Rückstellungen bestehen für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, werden die Vermögensgegenstände mit den entsprechenden Schulden verrechnet. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr sind nicht enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.440 T€ (Vorjahr: 3.471 T€) resultieren aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen wird ein Betrag in Höhe von 38 T€ (Vorjahr: 101 T€) aus Steuerrückforderungen ausgewiesen, der rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entsteht. Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000,00 EUR ist voll eingezahlt. Rückstellungen Zum 31. Dezember 2023 ergeben sich Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 2.641 T€. Diese liegen um 41 T€ (Vorjahr: 172 T€) unter dem Bewertungsansatz der Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2023 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre beträgt 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %). Der Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverträge in Höhe von 658 T€ (Vorjahr: 532 T€) wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den Wertguthaben aus der Absicherung von Altersteilzeitverträgen in Höhe von 398 T€ (Vorjahr: 210 T€) verrechnet. Die Bewertung der Wertguthaben ist zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Der beizulegende Zeitwert weicht nicht wesentlich von den Anschaffungskosten ab. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 966 T€ (Vorjahr: 1.026 T€), darin enthalten ist die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 54 T€ (Vorjahr: 51 T€) (vier Sechstel), sowie für weitere Einzelrisiken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 196 T€ (Vorjahr: 351 T€) resultierten aus Lieferungen und Leistungen. GLOBE/Pillar II Im Dezember 2021 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") Modellregelungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung Pillar Two. Die Regeln sollen sicherstellen, dass betroffene große multinationale Unternehmen in jeder Jurisdiktion, in der sie tätig sind, ein Mindestmaß an Steuern, auf das in einem bestimmten Zeitraum erzielte Einkommen zahlen. Grundsätzlich wird hierbei ein System von Ergänzungssteuern verwendet, das den Mindeststeuersatz in der betreffenden Jurisdiktion auf 15% anhebt. Diese Modell-Regeln müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Basis der OECD-Empfehlung haben eine Reihe von Ländern die Gesetzgebung bereits in 2023 beschlossen und es ist zu erwarten, dass weitere Länder im Laufe des Jahres 2024 folgen. Die Regeln werden sich auf die laufende Ertragsteuer auswirken, sobald die jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetze in Kraft treten. Der OHB-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen Pillar Two. Der OHB-Konzern ist in 17 Ländern mit Tochtergesellschaften oder steuerlichen Betriebsstätten tätig. Von den Ländern, in denen OHB SE tätig ist, sind Pillar Two Umsetzungsgesetze im Berichtsjahr nur in der Bundesrepublik Deutschland erlassen; das deutsche Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit dem Mindeststeuergesetz (MindStG) in Artikel 1 wurde am 27.12.2023 verkündet, trat am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Da die Pillar Two-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt 31.12.2023 noch nicht in Kraft war, unterliegt der Konzern wie ggf. die deutschen Tochtergesellschaften aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung. Die deutschen Tochtergesellschaften des Konzerns machen von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB im Zusammenhang mit Pillar Two-Ertragsteuern Gebrauch. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der beschlossenen oder in Kraft getretenen Gesetzgebung noch nicht zuverlässig abschätzbar. III. Sonstige AngabenGeschäftsführer der Gesellschaft sind:
Die Geschäftsführer sind jeweils berechtigt, die Gesellschaft mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten. Herr Hans J. Steininger ist allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Augsburg, den 15. März 2024 MT Management Service GmbH Hans J. Steininger Dr. Lena Stern Entwicklung des Anlgevermögens
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. April 2024 festgestellt. |
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