Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 238296
Eingetragen
17.1.2018
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Personengesellschaften sowie Erbringen von Dienstteistungen im Züsammenhang damit, sofern hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Erbringung von Beratungsleistungen an institutionelle Investoren, deren Fonds oder Investmentvehikel sowie externe Berater der gleichen. Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Form der Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) unter Ausschluss der Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden sowie der Erlaubnis Finanzinstrumente auf eigene Rechnung anzuschaffen oder zu veräußern. Zudem hat die Gesellschaft die Erlaubnis zum Eigengeschäft nach § 15 Abs. 3 WpIG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Eisfeld
seit 21.3.2019
Geschäftsführer
Frank Gerhold
seit 17.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Frank GerholdGerhold Beteiligungs GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AkquiVest GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

der AkquiVest GmbH

Einführung:

1. Grundlagen der Gesellschaft / Lizenzen

Die AkquiVest GmbH wurde am 09.01.2018 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in München gegründet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München in das Handelsregister unter HRB 238296 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Frank Gerhold, wohnhaft in 82067 Ebenhausen, Zeller Straße 19 und Herr Matthias Eisfeld, wohnhaft in Birkenweg 20 in 61118 Bad Vilbel. Alleiniger Gesellschafter der AkquiVest GmbH ist die Gerhold Beteiligungs GmbH, eingetragen beim Amtsgericht München in das Handelsregister unter HRB 203386.

Die AkquiVest GmbH ist als Beratungsgesellschaft spezialisiert auf die Beratung und Unterstützung von institutionellen Investoren, insbesondere bei der Entwicklung von Investitionsstrategien, der Beratung, der entsprechenden Umsetzung sowie der Analyse von Unternehmen im Umfeld des deutschsprachigen Mittelstandes. Zielkunden der Gesellschaft sind ausschließlich institutionelle Investoren in Deutschland und Europa. Hauptkunde im Jahr 2023 war der "RV AIP S.C.S. SICAV-SIF RV TF ACQUISITION FINANCING", ein auf Akquisitionsfinanzierungen spezialisierter Debt Fund nach Luxemburger Recht.

Die Gesellschaft hat mit Bescheid vom 26.06.2018 die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") erhalten gemäß § 32 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 KWG die Finanzdienstleistung der Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) bis zum 25.06.2021 zu erbringen. Ab dem 26.06.2021 fällt das Institut unter die gesetzlichen Vorschriften des Wertpapierinstitutsgesetz. Die Vorschriften des § 15 Abs.1 Wertpapierinstitutsgesetz sind zum Abschlussstichtag erfüllt. Gemäß Mitteilung an die BaFin hat die Gesellschaft zum 01.01.2019 die Geschäfte, auf die sich die Erlaubnis bezieht, aufgenommen.

Wirtschaftsbericht:

2. Rückblick auf den Markt der Akquisitionsfinanzierungen in Deutschland

Die von AkquiVest erbrachten Beratungsleistungen konzentrieren sich auf den Markt für mittelgroße Akquisitionsfinanzierungen im Umfeld des deutschen Private Equity-Beteiligungsgeschäftes. Dieser spezialisierte Beteiligungs- und Finanzierungsmarkt ist geprägt durch professionelle und institutionelle Akteure. So sind die involvierten Beteiligungsgesellschaften i.d.R. etablierte und sehr erfahrene Investoren. Das für AkquiVest relevante Wettbewerbsumfeld ist geprägt von zum einen kreditgebenden Banken, wie zum Beispiel die LBBW, OLB, NordLB, Unicredit, Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkassen und anderen. Und zum anderen von meist angelsächsisch geprägten sogenannten Debt Funds.

Das Besondere an der strategischen Positionierung der AkquiVest ist, dass man die Vorteile der Banken, zum Beispiel beim Pricing, mit den Vorteilen der Debt Funds, zum Beispiel bei Flexibilität und Geschwindigkeit, verbindet. Dank dieser spezifischen Positionierung konnte sich die AkquiVest im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich weiterentwickeln und als anerkannter und verlässlicher Finanzierungspartner im Markt weiter etablieren.

Die Anzahl der abgeschlossenen Mid Market Senior-Finanzierungen, der Kernmarkt der Gesellschaft, lag 2023 unter dem Vorjahr. Nachdem die Jahre 2021 und 2022 eine Rekordanzahl an Transaktionen verzeichnen konnten, wurde das abgelaufene Wirtschaftsjahr insbesondere durch anhaltende makroökonomische Herausforderungen geprägt.

Eine weiterhin hohe Inflation, geopolitische Spannungen, die Kriege in der Ukraine und dem Nahen Osten sowie ein unsicheres Konsumklima und Lieferkettenprobleme sorgten für ein hohes Maß an Unsicherheit im Markt und zu Zurückhaltung bei sowohl Finanzierern als auch Investoren. Die konservative Haltung aller Parteien sowie die dem aktuellen Risikoumfeld angepassten Zinsmargen und Verschuldungsgrade, verbunden mit einem weiteren Anstieg des Euribor (3,9% per 31.12.2023), resultierten in einem zum Teil deutlichen Auseinanderfallen von Angebots- und Nachfragepreisen der zugrundeliegenden Unternehmenskäufe und -übernahmen.

Verkaufsprozesse wurden vor diesem Hintergrund zum Teil abgebrochen bzw. aufgeschoben. Investoren fokussierten sich vermehrt auf die Stärkung und Weiterentwicklung ihrer bestehenden Portfolien, wodurch sich der Anteil von Add-on Transaktionen und Refinanzierungen weiter erhöhte. Der Anteil von Neu-Finanzierung ist entsprechend gesunken.

Nachdem Debt Funds ihren Marktanteil in den vergangenen Jahren durch das bewusste Eingehen von höheren Risiken bei steigenden Kaufpreismultiples weitergehend steigern konnten, zeigte das Jahr 2023 eine nahezu Gleichverteilung der finanzierten Transaktionen von Banken und Debt Funds. Gründe waren sowohl das konservativere Agieren der Debt Funds mit reduzierten Verschuldungsgraden als auch die reduzierte Schuldentragfähigkeit der Unternehmen infolge deutlich erhöhter Finanzierungskosten.

Die Margen haben sich aufgrund der geopolitischen Risiken und des steigenden Zins-/Inflationsniveaus i.V.z. Vorjahreszeitpunkt leicht erhöht. Die Schere bei den Zinsmargen hat sich reduziert. Gute Risiken wurden adäquat in einem engen Korridor bepreist. Schlechte Risiken waren nicht finanzierbar. Als Konsequenz war eine deutlich reduzierte Deal-Aktivität insbesondere im ersten Halbjahr des Jahres 2023 zu verzeichnen. Infolge einer sich erholenden M&A-Pipeline hat sich der Finanzierungsmarkt in der zweiten Jahreshälfte teilweise wieder normalisiert.

Wir erwarten, trotz anhaltender Unsicherheit, die Fortsetzung dieses Trends grundsätzlich auch für das Jahr 2024 mit einer steigenden Anzahl an potenziellen Transaktionen. Erfolgskritisch für die AkquiVest wird die individuelle Ausgestaltung jeder einzelnen Finanzierung und am Ende die persönliche Beziehung zu den Beteiligungsgesellschaften sein.

3. Geschäftsentwicklung der AkquiVest GmbH

In 2023, dem fünften operativen Geschäftsjahr der Gesellschaft, begleitete die AkquiVest GmbH insgesamt 5 Neufinanzierungen und 3 Add-On-Finanzierungen aus dem Bestandsportfolio. Eine Finanzierung wurde abgelöst. Somit konnte die Gesellschaft die Position als kompetenter und zuverlässiger Partner für mittelgroße Akquisitionsfinanzierungen erneut unter Beweis stellen. Trotz der Marktverwerfungen zeigte AkquiVest auch in 2023 eine sehr solide Geschäftsentwicklung und eine nachhaltige Bestätigung der Anlage- und Investmentstrategie des AkquiVest Fund.

Die AkquiVest GmbH hatte im Geschäftsjahr 2023 über 100 verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten identifiziert, gesichtet und beurteilt. Vor dem Hintergrund der klaren Investmentkriterien des AkquiVest Fund wurden diese möglichen Finanzierungen sehr restriktiv auf die zukünftig zu erwartende Tragfähigkeit überprüft. Diese Überprüfungen stehen immer auch in hohem Wettbewerb mit anderen finanzierenden Parteien, vor allem mit deutschen Banken und Sparkassen. So hat die AkquiVest neben den genannten Erfolgen auch bei einer Reihe von Finanzierungen keinen Zuschlag erhalten.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 konnte die AkquiVest GmbH Provisionserlöse in Höhe von insgesamt T€ 2.507 (2022: T€ 1.421) realisieren. Diese teilen sich auf in Erlöse aus laufender Anlageberatung (Investment Advisory Gebühr) in Höhe von T€ 1.418 (2022: T€ 737) und in Provisionserträge aus der transaktionsbezogenen Beratung gegenüber dem AkquiVest Fund (Arrangierungsgebühr) in Höhe von T€ 1.089 (2022: T€ 684). Zusätzlich wurden sonstige betriebliche Erträge, insbesondere Agentengebühren gegenüber den Kreditnehmern in Höhe von T€ 350 (2022: T€ 294) erzielt. Die gesamten Erlöse und Erträge im Geschäftsjahr 2023 (Provisionserlöse und sonstige betriebliche Erträge) betragen somit T€ 2.857 (T€ 1.715).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betrugen in 2023 T€ 1.906 (2022: T€ 1.042). Der darin enthaltene Personalaufwand beträgt im vergangenen Geschäftsjahr T€ 1.704 (2022: T€ 864). Es wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 949 (2022: T€ 669) erwirtschaftet.

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 2.084 (2022: T€ 1.030). Aktiva weisen als größte Position Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 1.147 (2022: T€ 663) aus. Die Passivseite weist ein Eigenkapital in Höhe von T€ 772 (2022: T€ 547), Rückstellungen von T€ 1.281 (2022: T€ 453) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 31 (2022: T€ 30) als wesentliche Positionen aus. Die Eigenkapitalquote, bezogen auf die Bilanzsumme, beträgt zum 31.12.2023 rd. 37%.

4. Risikobericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Risikostrategie

Gemäß § 41 WpIG verfügt AkquiVest über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die entsprechend den Vorgaben der MaRisk eingerichtet wurde und die Einhaltung der zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Verantwortlich hierfür ist die Geschäftsführung der AkquiVest.

Diese umfasst ein angemessenes und wirksames Risikomanagement, bestehend aus

Geschäfts- und Risikostrategien,

Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie

internen Kontrollverfahren, bestehend aus

dem internen Kontrollsystem und

Internen Revision.

Die Risikostrategie der AkquiVest steht in einem engen konzeptionellen Zusammenhang mit der von der Geschäftsführung festgelegten Geschäftsstrategie.

Die Geschäftsführung steuert und verantwortet die Risiken des Instituts. Dazu gehören folgende Aufgaben:

1) Definition der Risikostrategie und

2) Entwurf von Geschäftsanweisungen zur Steuerung des Instituts.

Dies beinhaltet im Einzelnen:

Festlegung der geschäftlichen Strategie des Instituts,

Überwachung der Risikosituation des Instituts,

Überwachung und Kontrolle der finanziellen Situation des Instituts,

Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Identifikation, Messung und Steuerung der Risiken durch ein geeignetes Risikomanagementsystem,

Jährliche Überprüfung der Geschäftsstrategie und der daraus entstehenden Risiken,

Jährliche Risikoberichterstattung als Teil des Lageberichts.

Als Mittel der innerbetrieblichen Steuerung dient

a) die regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertung, die vom ausgelagerten Rechnungswesen erstellt wird, sowie

b) die regelmäßige Analyse und entsprechend der jeweiligen Geschäftsvorfälle aktualisierten Budgetplanung.

Diese ermöglicht eine solide Indikation über die aktuelle finanzielle Lage und die Geschäftsentwicklung im Zeitverlauf und dient der Geschäftsführung als Grundlage insbesondere zur Einschätzung der aktuellen Liquiditäts- und Ertragslage.

Bei negativen geschäftlichen Entwicklungen entscheidet die Geschäftsführung unverzüglich über entsprechende Gegenmaßnahmen.

Die Debitoren- und Kreditorenlisten werden vom Rechnungswesen laufend erstellt und werden im Hinblick auf die Fälligkeitsstruktur regelmäßig überwacht.

Die Geschäftsführung überwacht die Bewegungen auf den Bankkonten regelmäßig.

II. Übersicht der Risiken

Als Wertpapierinstitut ohne Erlaubnis zum Eigenhandel bzw. Eigengeschäft ist die AkquiVest den Primärrisiken der MaRisk (Adressenausfall, Marktpreis, Liquidität) unmittelbar nur eingeschränkt ausgesetzt.

Das Ertragsrisiko auf Gesellschaftsebene leitet sich jedoch unmittelbar aus den Risiken auf Ebene der beratenen Investmentvermögen ab.

Folgende Risikoarten werden von der Geschäftsführung regelmäßig untersucht:

Ertragsrisiken,

Adressenausfallrisiken,

Marktpreisrisiken,

Liquiditätsrisiken,

operationelle Risiken.

Ertragsrisik en

Definition: Unter Ertragsrisiken versteht AkquiVest die Gefahr der Kostenunterdeckung durch die vereinnahmten Erträge mit der Folge von Gewinneinbußen, Verlustrealisierung, Eigenkapitalverringerung bis hin zu Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungsunfähigkeit.

Beurteilung: Ertragsrisiken sind originär im Geschäftsmodell (Geschäftsstrategie) der AkquiVest begründet und entsprechen dem allgemeinen Unternehmensrisiko. Sie stellen somit nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf das Institut ein wesentliches Risiko dar.

Adressenausfallrisiken

Definition I: Unter Adressenausfallrisiken versteht man die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Forderungsausfalls eines Kreditnehmers gegenüber dem Fonds infolge von Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeit der Schuldner.

Das mittelbare Ausfallrisiko besteht für AkquiVest insbesondere in reduzierten Provisionserträgen durch den Ausfall von Kreditschuldnern eines beratenen Fonds und in der Anlage eigener Gelder.

Beurteilung: Reduzierte Provisionserträge durch den Ausfall von Kreditschuldnern können entstehen und sind als relevant einzustufen.

Besondere Aufmerksamkeit galt im abgelaufenen Jahr der Analyse der potenziellen Auswirkungen des Ukraine-Konflikts, der Inflation und der steigenden Energiepreise auf das Geschäftsmodell der Kreditschuldner des AkquiVest Fonds.

Definition II: Forderungsausfall der Eigenanlagen bei der Kreissparkasse München.

Das Ausfallrisiko besteht in der Zahlungsunfähigkeit der Bank gegenüber AkquiVest.

Beurteilung: Im Ergebnis werden die Risiken aus Eigenanlagen als gering und unbedeutend eingestuft, da alle wesentlichen Bankverbindungen einer staatlichen Aufsicht unterliegen, im Rating-Bereich "Investmentgrade" liegen und die Forderungen alle kurzfristig fällig sind.

Marktpreisrisiken

Definition: Unter Marktpreisrisiken versteht man die Gefahr der Wertminderung von Vermögenswerten infolge von Währungs-, Kurs-, Preis- und Zinsänderungen. Marktpreisrisiken können sich aus dem Handels- sowie aus dem Eigengeschäft ergeben.

Das unmittelbare Marktpreisrisiko besteht für AkquiVest insbesondere in der Anlage eigener Gelder.

Beurteilung: Da die Umschichtung von Geldern z.B. in Tagesgelder zeitlich und logistisch unproblematisch ist, liegt das Preisrisiko insbesondere bei Zinsänderungen im Kurzfristbereich. Dieses Risiko ist auf Gesellschaftsebene materiell unbedeutend.

Liquiditätsrisiken

Definition: Unter Liquiditätsrisiken versteht AkquiVest die Gefahr von Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Diese ergeben sich grundsätzlich aus allen Zahlungsverpflichtungen.

Liquiditätsrisiken aus der laufenden Geschäftstätigkeit können als Folge von Ertragsrisiken entstehen.

Beurteilung: Da die AkquiVest gegenüber ihren Kunden keine Zahlungsverpflichtungen eingeht, bestehen Liquiditätsrisiken für AkquiVest nur in Form der erforderlichen Liquidität für die operative Tätigkeit der AkquiVest.

Die Zahlung von Vergütungen an Auslagerungsunternehmen und etwaige Mitarbeiter wird überwacht.

Da Zahlungsunfähigkeit neben Überschuldung die Geschäftstätigkeit der AkquiVest beenden würde, werden die Liquiditätsrisiken trotz ihrer geringen Bedeutung von der Geschäftsführung besonderes betrachtet.

Die Risikotragfähigkeitsanalyse wird vor diesem Hintergrund regelmäßig aktualisiert und von der Geschäftsführung beurteilt.

Operationelle Risiken

Grundlagen: Unter operationellen Risiken versteht AkquiVest die Gefahr einer negativen Geschäftsentwicklung infolge interner oder externer Einflüsse. Diese ergeben sich für AkquiVest im Wesentlichen aus:

Reputationsrisiken,

Personalrisiken,

Rechtliche Risiken,

IT-Risiken,

ESG-Risiken

Sonstige Risiken

Reputationsrisiken

Definition: Unter dem Reputationsrisiko versteht AkquiVest die Gefahr, dass in der öffentlichen Wahrnehmung oder der Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der AkquiVest durch Fehlverhalten maßgeblich bezweifelt wird.

Beurteilung: Der Bereich der Finanzdienstleistungen hat Vertrauen der Kunden zur Voraussetzung. Zweifelhaftes Geschäftsgebaren kann zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Instituts führen.

Das Reputationsrisiko sieht AkquiVest als eines der größten Risiken für den Geschäftserfolg an, es ist somit als wesentlich einzustufen.

Personalrisiken

Definition: Unter dem Personalrisiko versteht AkquiVest den Ausfall von Mitarbeitern durch Austritt oder Krankheit, sowie fehlende Leistungsbereitschaft von Mitarbeitern, ebenso wie der falsche Einsatz von Mitarbeitern.

Beurteilung: Der Boutique-Charakter der AkquiVest in Verbindung mit der überschaubaren Anzahl von Mitarbeitern ermöglicht eine offene gelebte Unternehmenskultur sowie direkte tägliche Kommunikation zwischen allen Mitarbeitern.

Daher wird das Personalrisiko derzeit als unwesentlich eingestuft.

Rechtsrisiken

Definition: Unter Rechtsrisiken versteht die AkquiVest das Risiko nachteiliger Wirkungen durch neue gesetzliche Regelungen, Unwirksamkeit oder Mangelhaftigkeit vertraglich vereinbarter Bestimmungen, sowie deren mangelnde Durchsetzbarkeit vor Gericht.

Beurteilung: Die Rechtsrisiken sind im Rahmen der Dienstleistungen des Instituts nach Abschluss der Gründungsphase und durch die Beschränkung auf Kapitalverwaltungsgesellschaften als Kunden als gering einzustufen.

IT-Risiken

Definition: Die schriftliche Kommunikation und Analysetätigkeit von AkquiVest basiert auf der Nutzung von Standardsoftware (MS) und begründet damit ein operationelles Risiko.

IT-Risiken sind als unwesentlich einzustufen.

ESG-Risiken

Definition: Seit Beginn 2022 gelten nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Mit dieser Verordnung werden Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.

Das globale Ziel besteht darin, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen und die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels deutlich zu verringern, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Die Regelung soll es den Finanzmarktteilnehmern erleichtern von einer breiten Auswahl an Finanzprodukten zu profitieren, und es den Endanlegern ermöglichen, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen und Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen dadurch abzubauen, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen gegenüber Endanlegern verpflichtet werden, wenn sie als Auftragnehmer im Namen der dieser Endanleger (Auftraggeber) handeln.

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die Anlageberatung oder Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte anbieten, werden mit dieser Verordnung verpflichtet schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen und für die Transparenz dieser Einbeziehung zu sorgen.

Mit dieser Verordnung soll mehr Transparenz darüber geschaffen werden, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidung, Anlageberatung oder Versicherungsberatung einbeziehen. Führt die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken zu dem Schluss, dass für das Finanzprodukt keine als relevant erachteten Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, so sollten die Gründe hierfür erläutert werden. Führt die Bewertung zu dem Schluss, dass die entsprechenden Risiken relevant sind, so sollte das Ausmaß, in dem Nachhaltigkeitsrisiken die Wertentwicklung des Finanzprodukts beeinflussen können, entweder in qualitativer oder in quantitativer Hinsicht offengelegt werden. Die Bewertungen der Nachhaltigkeitsrisiken und die damit verbundenen vorvertraglichen Informationen durch Finanzmarktteilnehmer sollten in die vorvertraglichen Informationen durch Finanzberater einfließen.

Unabhängig von den Nachhaltigkeitspräferenzen der Endanleger sollten Finanzberater vor der Beratung offenlegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl des den Endanlegern angebotenen Finanzprodukts berücksichtigen.

AkquiVest ist unter der Definition der Verordnung ein Finanzberater

Beurteilung: Derzeit berücksichtigt AkquiVest noch keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageberatungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da AkquiVest der Ansicht ist, dass die von den Unternehmen in Bezug auf die Anlageberatung zur Verfügung gestellten Informationen derzeit noch nicht ausreichen, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen darzustellen. AkquiVest wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft möglich ist, die in Artikel 4 Offenlegungsverordnung geforderten Informationen offenzulegen.

Generell basiert unser Ansatz zur ESG-Integration in der Anlageberatung auf der Einbeziehung individueller Anlagepräferenzen unserer Kunden in den Investmentprozess. Diese Herangehensweise ermöglicht es uns, zusammen mit unseren Kunden ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, welche Investments jeweils im Bezug auf die individuellen Anlagekriterien als nachhaltig betrachtet werden und wie individuelle Nachhaltigkeitspräferenzen im Portfolio konkret umgesetzt werden sollen.

Unser Kunde misst dem Thema grundsätzlich und sukzessive eine größere Bedeutung bei. AkquiVest ist diesbezüglich in enger Abstimmung hinsichtlich der geforderten Informationen.

Das ESG-Risiko wird derzeit als moderat beurteilt, jedoch laufend eng überwacht.

Sonstige Risiken

Risiko: Ukraine

Die mit dem Krieg in der Ukraine einhergehenden Auswirkungen auf Politik, Wirtschaft und Finanzmärkte sind grundlegender Natur. Es ist weiterhin mit erhöhten volkswirtschaftlichen Unsicherheiten, gestiegenen Energiepriesen und Störungen von Lieferketten sowie einer erhöhten Inflation zu rechnen. Dies wird sich ungünstig auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland und Europa auswirken.

Der AkquiVest Fonds hat keine direkten Adressrisiken in der Ukraine und Russland. Das kumulierte Umsatzvolumen der vom AkquiVest Fonds finanzierten Unternehmen in Russland und der Ukraine ist marginal.

Die weiteren Entwicklungen beobachten wir genau und passen unsere Risikoeinschätzung und Geschäftspolitik kontinuierlich an.

Risiko: Inflation / Euribor

Die mit dem Anstieg der Inflation einhergehenden Auswirkungen auf Politik, Wirtschaft und Finanzmärkte sind grundlegender Natur. Um die Inflation wieder auf ein Niveau von um 2% zu drücken, hat die EZB den Leitzins in mehreren Zinsschritten deutlich angehoben. Der für die Kreditvergabe relevante und zugrundeliegende Euribor ist in kürzester Zeit von minus 0,4% auf teilweise plus 4,0% gestiegen.

Dies wirkt sich ungünstig auf die konjunkturelle Entwicklung, die Profitabilität der Kreditnehmer und den M&A Markt aus.

Die weiteren Entwicklungen beobachten wir genau und passen unsere Risikoeinschätzung und Geschäftspolitik kontinuierlich an.

Allgemeine Beurteilung/Anmerkungen operationelle Risiken

Insgesamt werden die operationellen Risiken von der Geschäftsführung bis auf Reputationsrisiken als unwesentlich eingestuft.

III. Resümee

Die einzelnen Risikoaspekte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr von der Geschäftsführung regelmäßig analysiert und besprochen.

Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Analyse der potenziellen Auswirkungen des Ukraine-Konflikts, der Inflation, des Anstiegs des Euribor und der steigenden Lohn- und Materialpreise auf die Kreditnehmer und somit in der Folge von AkquiVest.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden von der Geschäftsführung keine weiteren wesentlichen potenziellen Risiken identifiziert.

Die Risikotragfähigkeit wird von der Geschäftsführung regelmäßig analysiert. Im Ergebnis übersteigen die potenziellen Risiken die Risikodeckungspotentiale der Gesellschaft nicht.

5. ESG

Die AkquiVest GmbH macht folgende Angaben gemäß der Artikel 3 (2), 4 (5) und 5 (1) der Verordnung EU 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor:

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Wir sind bestrebt mit einem Höchstmaß an Integrität zu handeln und verfolgen einen verantwortungsvollen Ansatz im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Die Prinzipien für verantwortungsvolles Handeln bilden die wesentlichen Eckpfeiler unserer unternehmerischen Tätigkeit und der Beratungsleistung für unsere Kunden. Es ist unsere Verpflichtung und gelebte Praxis, neben den wirtschaftlichen Aspekten, Überlegungen zur Umwelt, zu sozialen Aspekten und zu den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in unsere Anlageempfehlung miteinzubeziehen. Nachhaltigkeitsrisiken finden insofern konsequent Berücksichtigung in unseren Beratungsempfehlungen und fördern die Nachhaltigkeit der Investitionen unserer Kunden.

Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen

Artikel 4 der Verordnung sieht einen Rahmen vor, der darauf abzielt, Transparenz in Bezug auf etwaige nachteilige Auswirkungen von Anlageberatungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen Finanzberater bestimmte Informationen offenlegen.

Derzeit berücksichtigt AkquiVest keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageberatungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, da AkquiVest der Ansicht ist, dass die ihr von den Unternehmen in Bezug auf die Anlageberatung zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen darzustellen.

AkquiVest wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft möglich ist, die in Artikel 4 der Verordnung geforderten Informationen offenzulegen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

AkquiVest GmbH berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik insofern, dass keine Anreize geschaffen werden, um Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen. Die Handhabung von Nachhaltigkeitsrisiken fließt implizit in die Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter ein, wird aber nicht separat beurteilt.

6. Strategie, voraussichtliche Entwicklung, Ausblick

Das nunmehr fünfte Geschäftsjahr der AkquiVest GmbH hat erneut über Vorjahr und insgesamt auf Plan abgeschlossen. Die Auszahlung mit einem Rekordvolumen von rd. € 150 Mio. unterstreichen - insbesondere vor dem Hintergrund der politischen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen - den erfolgreichen Geschäftsverlauf der Gesellschaft. Der hiermit verbundene Aufbau von Referenzen und die deutliche Erhöhung des Bekanntheitsgrades innerhalb des relevanten Marktes stärkt die nachhaltig positive Weiterentwicklung der AkquiVest.

Es zeigt sich, auch in den Wettbewerbssituationen einzelner Finanzierungen, dass die gewählte Investmentstrategie erfolgreich im Sinne des Chance-Risiko-Profils vom Markt angenommen wird. AkquiVest ist ein konservativer Finanzierungspartner. Finanzierungen mit mittlerem und hohem Risiko werden nicht weiterverfolgt. Bei den von uns gesuchten konservativen Finanzierungsstrukturen können wir allerdings mit unserer grundsoliden, langfristigen Investmentstrategie, unserer Flexibilität und Effizienz gegenüber dem Wettbewerb, vor allem gegenüber Banken, punkten.

So sehen wir auch für das Geschäftsjahr 2024 einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf. Aktuell laufen bereits konkrete weitere Verhandlungen zu verschiedenen Finanzierungen. Mit Blick auf das laufende Gesamtjahr kann davon ausgegangen werden, dass AkquiVest in 2024 Finanzierungen mit einem Gesamtvolumen von größer € 120 Mio. abschließen könnte. Bei positiver Weiterentwicklung sollte somit der AkquiVest Fonds ein stetig wachsendes solides und diversifiziertes Portfolio an konservativ strukturierten Akquisitionsfinanzierungen umfassen.

Für die mittel- bis langfristige Entwicklung der Gesellschaft sehen wir eine positive und dynamische Marktlage. Die Ungewissheit über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, verbunden mit den aktuellen Herausforderungen in der Weltwirtschaft, insbesondere mit Blick auf die Zins- und Inflationsentwicklung, stärken die Nachfrage nach risikoarmen Finanzierungen. Dies kommt dem Investmentansatz der AkquiVest entgegen und führt zu einer höheren Anzahl potenzieller Finanzierungen.

Dank an Mitarbeiter, Partner und Kunden

Dank für die Unterstützung und Mitwirkung möchten wir nicht nur unseren Mitarbeitern, sondern vor allem auch unseren Kunden und Geschäftspartnern zum Ausdruck bringen, die der AkquiVest GmbH im vergangenen Geschäftsjahr ihr Vertrauen geschenkt haben.

 

München, 10. Mai 2024

gez. Frank Gerhold, Geschäftsführung

gez. Matthias Eisfeld, Geschäftsführung

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
3. Forderungen an Kreditinstitute 1.147.194,29 663.155,19
a) täglich fällig 1.147.194,29 663.155,19
4. Forderungen an Kunden 932.863,10 361.737,79
12. Sachanlagen 2.370,00 3.198,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.370,00 3.198,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 2.031,22
Andere Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 2.031,22
15. Rechnungsabgrenzungsposten 1.272,08 0,00
Summe der Aktiva 2.083.699,47 1.030.122,20

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
5. Sonstige Verbindlichkeiten 30.771,62 30.134,90
Andere Sonstige Verbindlichkeiten 30.771,62 30.134,90
7. Rückstellungen 1.281.409,95 453.016,51
b) Steuerrückstellungen 211.599,95 209.290,11
Gewerbesteuerrückstellung 131.523,00 108.849,00
Körperschaftsteuerrückstellung 80.076,95 100.441,11
c) andere Rückstellungen 1.069.810,00 243.726,40
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 4.600,00 4.840,00
übrige sonstige Rückstellungen 1.065.210,00 238.886,40
12. Eigenkapital 771.517,90 546.970,79
a) Eingefordertes Kapital 100.000,00 100.000,00
Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
Schlusskapital des letzten Stichtags incl. Kapitalanpassungen und Kapitalveränderungen 100.000,00 100.000,00
d) Bilanzgewinn 671.517,90 446.970,79
Bilanzgewinn/Bilanzverlust des letzten Stichtags 671.517,90 446.970,79
Summe der Passiva 2.083.699,47 1.030.122,20

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
5. Provisionserträge 2.507.474,60 1.421.170,68
Ergebnis 5. - 6. 2.507.474,60 1.421.170,68
8. Sonstige betriebliche Erträge 350.123,77 294.073,31
sonstige betriebliche Erträge, nicht zuordenbar 350.123,77 294.073,31
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 1.905.633,85 1.042.219,81
a) Personalaufwand 1.703.978,75 863.926,64
b) andere Verwaltungsaufwendungen 201.655,10 178.293,17
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.633,17 4.030,02
auf Sachanlagen 2.633,17 4.030,02
darunter GWG 713,45 928,12
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 949.331,35 668.994,16
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 314.267,24 221.756,61
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 517,00 517,00
Ergebnis 23. + 24. 314.784,24 222.273,61
28. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 36.970,79 250,24
Ergebnis 27. bis 28b. 671.517,90 446.970,79
Ergebnis 27. bis 29. 671.517,90 446.970,79
Ergebnis 27. bis 30. 671.517,90 446.970,79
Ergebnis 27. bis 31. 671.517,90 446.970,79
Ergebnis 27. bis 32. 671.517,90 446.970,79
34. Bilanzgewinn 671.517,90 446.970,79

Anhang zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der AkquiVest GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute aufgestellt.

Aufgrund der Regelung der §§ 340a Abs. 1 in Verbindung mit 340 Abs. 4a HGB sind die Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Für die Darstellung der Bilanz wurde nach § 2 Abs. 1 RechKredV i.V.m. den §§ 330 Abs. 1, 340 Abs. 4a und 340a HGB das Formblatt 1 gewählt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach § 2 Abs. 1 RechKredV nach dem Formblatt 3 gegliedert.

Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Wahlrecht wurde analog auf die in den Formblättern vorgesehenen "davon-Vermerke" angewandt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: AkquiVest GmbH
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: 238296

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalbetrag.

Forderungen werden zum Nominalwert angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: 10.288,69 EUR.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: 8.091,59 EUR.

Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen:

Die Abschreibungen im Geschäftsjahr betrugen 2.633,17 EUR, davon entfielen auf Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 713,45 EUR.

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.486,69 1.805,17 4.830,27
Summe Sachanlagen 13.486,69 1.805,17 4.830,27
Summe Anlagevermögen 13.486,69 1.805,17 4.830,27
Umbuchungen
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 10.461,59
Summe Sachanlagen 0,00 10.461,59
Summe Anlagevermögen 0,00 10.461,59
kumulierte Abschreibungen 01.01.2023
EUR
Abschreibung Geschäftsjahr
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibung 31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.288,69 2.633,17 4.830,27 0,00 8.091,59
Summe Sachanlagen 10.288,69 2.633,17 4.830,27 0,00 8.091,59
Summe Anlagevermögen 10.288,69 2.633,17 4.830,27 0,00 8.091,59
Zuschreibung Geschäftsjahr
EUR
Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2023
EUR
Buchwert Vorjahr 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 0,00 2.370,00 3.198,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 2.370,00 3.198,00
Summe Sachanlagen 0,00 2.370,00 3.198,00
Summe Anlagevermögen

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 (Vorjahr: 0,00 EUR).

Angaben zu Forderungen an Kunden nach § 9 RechKredV

Gegenüber Kunden bestehen Forderungen in Höhe von 932.863,10 EUR. Diese haben eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Tantiemen 1.040.000,00 EUR
Jahresabschluss, Prüfung, Offenlegung 19.100,00 EUR
Aufbewahrung Geschäftsunterlagen 4.600,00 EUR
ausstehende Eingangsrechnungen 6.030,00 EUR
Berufsgenossenschaft 80,00 EUR
Andere Rückstellungen 1.069.810,00 EUR

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 30.771,62 EUR (Vorjahr: 30.134,90 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 106 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: Büromiete, Kfz-Leasing, Miete Telefonanlage und sonstige Bürokosten.

Von den nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfallen 84 TEUR auf verbundene Unternehmen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgliederung der Provisionserträge und sonstigen betrieblichen Erträge

Die Provisionserträge und sonstige betriebliche Erträge werden wie folgt aufgegliedert:

Geographisch bestimmter Markt Umsatz
EUR
Luxemburg 2.507.474,60
Deutschland 350.123,77

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 350.123,77 EUR entfallen im wesentlichen auf Agentengebühren gegenüber den Kreditnehmern.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im abgelaufenen Jahr beschäftigte die Gesellschaft einen Arbeitnehmer.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Matthias Eisfeld ausgeübter Beruf: Unternehmensberater
Geschäftsführer: Frank Gerhold ausgeübter Beruf: Unternehmensberater

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 13.500 EUR und gliedert sich wie folgt:

Honorar des Abschlussprüfers EUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 10.500
b) Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG 3.000

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 634.547,11 EUR ab. Die Geschäftsführung schlägt vor den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

München, den 10. Mai 2024

gez. Matthias Eisfeld

gez. Frank Gerhold

Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Beschluss Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss 2023 wurde am 28. Mai 2024 festgestellt. Vom Bilanzgewinn werden € 600.000 ausgeschüttet, der Restgewinn wird vorgetragen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AkquiVest GmbH, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AkquiVest GmbH, München (im Folgenden "Gesellschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 10. Mai 2024

FFA Frankfurt Finance Audit GmbH
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