communicode Development GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Franke seit 16.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Michael Wolfframm seit 14.11.2019 | Prokura |
Julia Metzler seit 20.1.2016 | Prokura |
Armin Peiker seit 20.1.2016 | Vorstandsmitglied |
Thomas Kopatz seit 20.1.2016 | Prokura |
Stefan Belmann seit 5.2.2013 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
communicode AGEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30. Juni 2023communicode AG, EssenA K T I V A
P A S S I V A
communicode AG, Essen Anhang für das Geschäftsjahr 2022/23 I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die communicode AG hat ihren Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24420 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Planung, das Design und die Implementierung von e-Business-Systemen und Omni-Channel-Kommunikationslösungen. Das Geschäftsjahr läuft abweichend vom Kalenderjahr vom 01.07. bis zum 30.06. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des AktG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. 2. Bewertungsmethoden Die Bewertung erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den enthaltenen Risiken werden durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung tragen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handels- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Die sich ergebenden kumulierten Steuerbe- und -entlastungen werden saldiert angesetzt (§ 274 Abs. 1 HGB). Die sich insgesamt ergebenden passiven latenten Steuern resultieren aus der handelsrechtlichen Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen. Bei der Bewertung der latenten Steuern werden unternehmensindividuelle Steuersätze in Höhe von 32,62 % herangezogen. 3. Währungsumrechnung Währungspositionen werden grundsätzlich mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt des Transaktionstages der Geschäftsvorfälle erfasst. Zum Abschlussstichtag entstandene Kursverluste aus der Bewertung der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Kursgewinne aus der Bewertung von kurzfristigen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB erfasst. Das Anschaffungskostenprinzip und das Realisationsprinzip sind in diesem Fall nicht anzuwenden. IV. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz 1. Anlagevermögen Im Anlagevermögen sind Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 213.000,00 (Vorjahr: € 213.000,00) und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 25.097,11 (Vorjahr: € 53.436,00) enthalten. 2. Forderungen Die Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt € 100.000,00. Es handelt sich um 100.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Mit Vertrag vom 19.12.2014 hat die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25.08.2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 8.000 Stückaktien zum Kaufpreis von € 100.000,00 zurückgekauft. Grund des Erwerbs der eigenen Aktien ist, die Möglichkeit zu besitzen, Mitarbeiter und / oder strategische Partner rasch und flexibel an der Gesellschaft zu beteiligen und dadurch längerfristiges Interesse der Mitarbeiter und/oder der strategischen Partner am Erfolg der Gesellschaft zu schaffen. Der Nennwert der erworbenen eigenen Aktien in Höhe von € 8.000,00 wurde vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Das Aufgeld in Höhe von € 92.000,00 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der Bilanzgewinn ermittelt sich wie folgt:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. November 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 50.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Von der Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis € 50.000,00 Gebrauch gemacht werden. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. 4. Verbindlichkeiten
Sicherheiten wurden nicht begeben. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 176.996,98 (Vorjahr: € 167.207,22) und im Rahmen der sozialen Sicherheit von € 6.260,98 (Vorjahr: € 9.622,00) enthalten. VI. Ergänzende Angaben 1. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 87. 2. Organe Mitglieder des Vorstandes: - Herr Stefan Belmann, Bochum, Vorstandsvorsitzender, Vorstand mit den Ressorts Corporate Development, Marketing, Account Management & New Business - Herr Armin Peiker, Essen, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands (seit 01.01.2023) Vorstand mit den Ressorts Finance & Acccounting, People Administration und Compliance & Legal - Stephan Franke, Jüchen, Vorstand mit den Ressorts Processes, Projects & Delivery und Infrastructure (IT) (seit 01.01.2023) 3. Aufsichtsrat Zu Mitgliedern des Aufsichtsrates sind bestellt: 1. Herr Dr. Andreas Radmacher, Dipl.-Ingenieur, Essen (Vorsitzender) 2. Herr Stefan Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer, Mülheim/Ruhr (stellvertretender Vorsitzender) 3. Herr Volker Scholz, Steuerberater, Kaarst 4. Ausschüttungsgesperrte Beträge Zum 30.06.2023 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt € 7.580,36 und entfallen in voller Höhe auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern. 5. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt gemäß § 170 Abs. 2 AktG vor, den Bilanzgewinn zum 30.06.2023 in Höhe von € 144.625,62 wie folgt zu verwenden: a. einen Teilbetrag in Höhe von € 60.000,00 (entsprechend 34,6 % des Jahresüberschusses) als Dividende an die Aktionäre auszuschütten sowie b. einen Teilbetrag in Höhe von € 84.625,62 auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, 05. September 2023 communicode AG Der Vorstand Stefan Belmann Armin Peiker Stephan Franke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. November 2023. |
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